Die Mehrheit der Abgeordneten im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) hat heute den Bericht zum Vorschlag für eine Anti-Terrorismus-Richtlinie von Berichterstatterin Monika Hohlmeier (Konservative) angenommen. Die Abgeordneten der Grünen/EFA-Fraktion haben eine klare Definition des Begriffs Terrorismus gefordert, konnten sich aber nicht durchsetzen und haben sich enthalten.
Gerade hat die Europäische Kommission einen Entwurf eines neuen „Privacy Shield“-Abkommens vorgelegt. Um es kurz zu machen: Alle Befürchtungen sind eingetreten. Das von der Kommission vorgelegte Abkommen ist derartig löchrig, dass es keinen ausreichenden Schutz bietet. Die Europäische Kommission muss dringend nachbessern. Die Bundesregierung darf dem Abkommen in dieser Form nicht zustimmen. Wir brauchen eine robuste und nachhaltige Lösung für die zentrale Frage der digitalen Vernetzung unserer Welt. Eine solche ist der „Privacy Shield“ nicht. Die Bundesregierung darf ihm keinesfalls zustimmen.
Heute berichtet die Süddeutsche Zeitung, dass die Bundesregierung offenbar von ihrem bisherigen Gesetzentwurf abrücken und nun doch offene Zugänge zu Freifunknetzen zulassen will. Die federführenden Ministerien distanzieren sich von ihrem eigenem Gesetzesentwurf. Trotzdem bestehen aus unserer Sicht erhebliche Zweifel, ob die Fraktionen von CDU/CSU und SPD noch Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung vornehmen werden. Den vielfach kritisierten Gesetzentwurf der Bundesregierung haben sie mittlerweile im „Unterausschuss Kommunales“ geparkt. Immer wahrscheinlicher wird, dass man den Richterspruch des Europäischen Gerichtshofs abwarten wird (EuGH). Absehbar wird also erneut erst eine weitere höchstrichterliche Ohrfeige dafür sorgen, dass eine in allen netzpolitischen Fragestellungen völlig konfus agierende Bundesregierung umsteuert und letztendlich eine Regelung vorlegt, die den seit Jahren vorliegenden Vorschlägen der Opposition entspricht.
Am heutigen Donnerstag hat die Mehrheit der Abgeordneten im Europäischen Parlament der Einrichtung eines europäischen Fluggastdatensystems zugestimmt, das eine anlasslose Speicherung aller PNR-Daten von Fluggästen durch die Mitgliedstaaten vorsieht. Diese Massenüberwachung wird nicht mehr Schutz vor Terroristen bringen. Die PNR-Richtlinie setzt eine falsche Politik der Massendatensammlungen fort, die Sicherheit und Freiheit in Europa gefährdet. Nach den Anschlägen von Paris und Brüssel wissen wir, dass bereits vor den Anschlägen Informationen über die Täter bei Polizei und Sicherheitsbehörden vorhanden waren, diese aber nicht zu Überwachung und Verfolgung genutzt und ausgetauscht wurden.
Das Europäische Parlament hat heute die Datenschutzreform angenommen. Das ist der letzte Schritt der bahnbrechenden Reform des EU-Datenschutzes. Das Gesetz schafft erstmalig einen EU-Datenschutz auf höchstem Niveau und ersetzt den ausgedienten Flickenteppich 28 unterschiedlicher Datenschutzregelungen in den Mitgliedstaaten. Das ist ein großer Schritt für die Grundrechte, für den Verbraucherschutz und einen fairen Wettbewerb. Die neuen Datenschutzregeln machen die EU fit für das digitale Zeitalter.
Der Vertrag von Marrakesch verfolgt das Ziel, Menschen mit Sehbehinderung den Zugang zu Wissen zu erleichtern. Der Vertrag wurde im Juni 2013 abgeschlossen, wartet aber noch immer auf seine Ratifizierung. Damit dieser in Kraft tritt, müssen zwanzig der insgesamt 79 Verhandlungspartner den Vertrag ratifizieren. Bisher haben jedoch erst 16 Länder ratifiziert. Sowohl Deutschland als auch die EU fehlen noch. Sie befinden sich derzeit in einem Rechtsstreit über die Zuständigkeiten. Konstantin fordert Bundesregierung und Kommission auf, ihre Kompetenzstreitigkeiten, im Zuge derer derzeit Millionen sehbehinderter Menschen in Geiselhaft genommen werden, schnellstmöglich zu beenden. Sowohl Kommission als auch Bundesregierung sollten alles daran setzen, dass Sehbehinderten baldmöglichst der lange in Aussicht gestellte, verbesserte Zugang zu Wissen auch tatsächlich ermöglicht wird.
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