Der Europäische Datenschutztag ist ein auf Initiative des Europarats ins Leben gerufener Aktionstag. Seit 2007 wird er jährlich um den 28. Januar begangen. Dieses Datum wurde gewählt, weil am 28. Januar 1981 die Europäische Datenschutzkonvention unterzeichnet wurde. Ziel des Aktionstags ist es, die Bürgerinnen und Bürger Europas für den Datenschutz zu sensibilisieren. Angesichts des heutigen Aktionstags haben Tabea und ich Bundesregierung und EU-Kommission aufgefordert, die Regulierung digitaler Märkte und Plattformen entschlossen voranzutreiben, um den Grundrechtsschutz der Menschen in Deutschland und Europa sicherzustellen.

Die beschleunigte Digitalisierung und die damit einhergehenden Risiken für Persönlichkeitsrechte, Datenschutz und IT-Sicherheit lassen uns kaum eine Verschnaufpause. Seit vielen Jahren erreichen uns täglich Meldungen über weitreichende Datenskandale. Sie machen die Notwendigkeit echter Maßnahmen für den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger deutlich. Bis heute wird die Bundesregierung ihrer Schutzverantwortung nicht gerecht.

Die EU-Datenschutzgrundverordnung von 2018 hat einen Grundstein für europäische Freiheitsräume in der Digitalisierung gelegt. Doch sie kann nur der erfolgreiche Einstieg in die weitere Regulierung des digitalen Raums sein. Diese ist weiterhin dringend geboten. Zentrale politische Handlungsfelder liegen längst auf EU-Ebene. Beispielsweise beim effektiven Schutz von Online-Kommunikation durch eine E-Privacy-Verordnung brauchen wir auch weiterhin dringend den Durchbruch. Ein dem Telekommunikationsgeheimnis des Grundgesetzes vergleichbarer Schutz fehlt auf EU-Ebene bis heute. Er muss endlich geschaffen werden.

Die Bundesregierung muss die Chance der deutschen Ratspräsidentschaft nutzen, um Themen des digitalen Bürgerrechts- und Verbraucherschutzes ganz oben auf die politische Agenda der EU zu setzen. Zu den drängenden Herausforderungen zählt auch eine rechtstaatliche wie grundrechtliche Bändigung von Forderungen der Sicherheitsbehörden. Eine solche kann nicht allein den Verfassungsgerichten und dem EuGH überlassen bleiben.

Statt auf eine zielgerichtete und rationale Sicherheitspolitik setzen die EU-Innenminister noch immer viel zu oft auf anlasslose Massenüberwachung à la Vorrats- und Fahrgastdatenspeicherung und die Zusammenlegung immer größerer Datensammlungen. Bis heute höchst fehleranfällige Technologien wie die automatisierte biometrische Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen gefährden die Grundrechte von 50 Millionen Bürgerinnen und Bürger derzeit massiv. Hier wird sich die EU-Kommission verhalten und die Privatheit entschlossen verteidigen müssen.

Projekte wie Bundescloud, GaiaX und E-Evidence-Verordnung machen die globale Dimension von Datenschutz- und IT-Sicherheitsfragen deutlich. Einerseits gilt es den Schutz eines freien, offenen und sicheren Internets zu befördern. Andererseits muss Europa seine Grundrechtsstandards auch beim Datenschutz in einem zunehmend härteren Wettbewerb vor Zugriffen durch Drittstaaten behaupten. Datenübermittlungen in diese Staaten etwa werden zukünftig noch genauer auf Wahrung der Grundrechte der EU-Bürgerinnen und Bürger abgeklopft werden müssen.

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