Am 27. Oktober 2010 wird der Unterausschuss Neue Medien des Bundestages nach einem halben Jahr des Absetzens und Verschiebens den grünen Antrag „Keine Vorratsdatenspeicherungen über den Umweg Europa“ in nichtöffentlicher Sitzung abstimmen.
Warum ist Netzneutralität wichtig und was bedeutet es, wenn Netzneutralität nur ein Wort ist, dass in der Praxis keine Beachtung findet? Wir wollen eine Serie starten, die Verstöße gegen das Prinzip der Netzneutralität dokumentiert. Sie soll aufzeigen, wie es aktuell um die Netzneutralität bestellt ist und wie nötig es ist, klare Regeln zu definieren um die Netzneutralität zu wahren.
Auf einem verfassungsrechtlich höchst fragwürdigem Weg hat sich die schwarz-gelbe Bundesregierung am Anfang der Legislatur darauf verständig, ein ordnungsgemäß im Bundestag verabschiedetes, vom Bundespräsidenten unterschriebenes und im Bundesgesetzblatt veröffentlichtes Gesetz, von dessen Sinnhaftigkeit man inzwischen nicht mehr überzeugt ist, einfach nicht anzuwenden. Das ist ein in der Geschichte der Bundesrepublik so wohl einmaligen Vorgang, der von namhaften Verfassungsrechtlern als mit unserer Verfassung nicht zu vereinbaren, kritisiert wurde.
Gestern hat sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene gegen die Einführung von Netzsperren ausgesprochen. Gleichzeitig weigert sie sich, auch auf deutscher Ebene auf eine gemeinsame Position zu einigen. Hierdurch schwächt die Bundesregierung nicht nur ihre Verhandlungsposition auf europäischer Ebene, letztlich verhindert sie eine effektive Strafverfolgung. Die schwarz-gelbe Koalition muss endlich begreifen, dass die Zeit, nun endlich Farbe zu bekennen, ein für allemal gekommen ist.
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