Gerade hat Konstantin die Antwort der Bundesregierung auf seine Kleine Anfrage zum Bombenfund am Bonner Hauptbahnhof und den Konsequenzen für die Frage der Videoüberwachung erhalten. Bundesinnenminister Friedrich nutzte das Wochenende, um uns mit der Veröffentlichung zuvorzukommen, seine Interpretation der Dinge darzulegen und seine Forderung nach einem Ausbau der Videoüberwachung zu wiederholen. Über die konkrete Umsetzung sei man, wer hätte das gedacht, mal wieder im Gespräch mit der Bahn. Die Antworten auf unsere Anfrage sind überwiegend ausweichend, soweit das überhaupt möglich war. Die Bundesregierung ist ersichtlich nicht interessiert, mehr Licht und Transparenz in die Praxis des grundrechtsbeschränkenden Einsatzes von Videoüberwachungen bei der DB AG zu bringen. Wir werden insgesamt mit einer weiteren Anfrage im Detail nachsetzen und Widersprüche benennen.
Noch sind die näheren Umstände des Kofferbombenfundes am Bonner Hauptbahnhof ungeklärt. Aber der Bundesinnenminister und eine bekannte Riege aus allzeit bereiten Unionspolitikern waren sofort mit den üblichen Vorschlägen auf dem Markt. Bundesinnenminister Friedrich und seinen Sekundanten fällt einfach nichts anderes ein als der reflexartige Ruf nach schärferen Gesetzen und mehr Videoüberwachung. Konstantin kommentiert die derzeitige Debatte.
Derzeit sind, nachdem Innenminister Friedrich bereits in der letzten Woche mit einem Vorstoß für mehr Videoüberwachung des öffentlichen Raums von sich reden gemacht hat, zwei weitere Vorschläge des Innenministers Gegenstand der innen- und netzpolitischen Disskussion. Einerseits die Meldepflicht für Unternehmen bei IT-Angriffen, andererseits die Vorschläge des Innenministers bezüglich einer Neuregelung der Bestandsdatenauskunft. Beide Vorschläge zeugen von einem tiefen Misstrauen gegenüber dem Internet als zentralem Kommunikationsraum unserer Zeit geprägt. Inhaltlich legen sie falsche Schwerpunkte. Für die Freiheit und Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer, die der Innenminister in diesem Zusammenhang immer betont, ist wenig gewonnen - im Gegenteil.
Die Ermordung eines jungen Mannes am Berliner Alexanderplatz hat eine Diskussion über die Ausweitung der Videoüberwachung des Öffentlichen Raums in Deutschland ausgelöst. Innenminister Friedrich steht angesichts seiner miserablen Bilanz mit dem Rücken zur Wand. Jetzt rettet er sich in einen Populismus von vorgestern. Ausgerechnet die Überwachung der Öffentlichkeit durch Videokameras soll es nun richten. Verfassungsminister Friedrich setzt nun mit der Videoüberwachung auf ein Instrument aus der sicherheitspolitischen Mottenkiste, das nur zum Preis des weiteren Bürgerrechteabbaus realisierbar ist.
Derzeit findet auf Einladung des Bundesministeriums des Inneren eine internationale Datenschutzkonferenz statt. Der Innenminister hat die vor über drei Jahren begonnene EU-Datenschutzreformdebatte aus ideologischen Gründen bisher ignoriert. Jetzt steht er vor einem Scherbenhaufen: Die Mehrzahl der Mitgliedstaaten will eine Reform und diskutiert bereits konkret einen ambitionierten Entwurf. Wir fordern den Innenminister seit langem, auch in Anträgen, dazu auf, konstruktiv am Entwurf der Kommission mitzuarbeiten und sich endlich für einen effektiven Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger zu engagieren. Denn wer in den Zeiten von Cloud Computing und Co. noch immer glaubt, man könne einen effektiven Persönlichkeitsrechtsschutz allein auf nationaler Ebene durchsetzen, hat die Auswirkungen des digitalen Wandels schlicht nicht verstanden.
Das von der Europäischen Kommmission gegenüber Deutschland gesetzte Ultimatum zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie läuft Ende der Woche aus. Innenminister Friedrich hat Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ihren Gesetzesentwurf, der, wenn es nach der Ministerin ginge, als Grundlage der weiteren Beratungen im schwarz-gelben Kabinett dienen sollte, erneut mit ebensozahlreichen wie grundlegenden Änderungswünschen zurückgeschickt. Durch die kategorische Ablehnung der Vorschläge des Bundesjustizministeriums durch das Bunbdesinnenministerium ist eine Einigung unter den Koalitionspartnern - erneut - in weitere Ferne gerückt.
Die Nachrichten über das Ausmaß menschenverachtender rechtsextremer Gewalt sind erschütternd. Die Morde, Anschläge und Gewaltaktionen zeigen die Existenz rechtsterroristischer Strukturen. Diese Bedrohung muss von Staat und Gesellschaft entschieden bekämpft werden. Anlässlich der Neonazi-Mordserie werden von Seiten konservativer Politiker jedoch erneut der Aufbau eines sogenannten "Neonazi-Registers" sowie, wie nicht anders zu erwarten, die Wiedereinführung der anlasslossen Vorratsdatenspeicherung sensibler Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger gefordert. Hierdurch entsteht der Eindruck, dass von möglichen Versäumnissen der Sicherheitsbehörden im aktuellen Fall abgelenkt werden soll. Nach der Logik von Friedrich sollen die Bürger die Zeche zahlen, wenn der Staat seine Hausaufgaben nicht erledigt. Die Beschneidung der Freiheitsrechte wird dabei in Kauf genommen. Solche reflexhaft vorgetragenen Forderungen liegen neben der Sache und vernebeln die aus dem Vorgang folgenden Prioritäten. Sie sind weder geeignet noch erforderlich, um vergleichbare Taten in der Zukunft zu unterbinden und schon aus verfassungsrechtlichen Gründen zurückzuweisen. Die Bundesregierung muss umgehend die unsägliche Extremismus-Klausel zurücknehmen, mit der sie Initiativen gegen Rechtsextremismus in ihrer Arbeit behindert, stigmatisiert und unter Druck setzt. Wir brauchen eine massive Stärkung alle Formen zivilgesellschaftlicher Initiativen und Bündnisse gegen Rechtsextremismus.
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