Anlässlich der Neonazi-Mordserie werden von Seiten konservativer Politiker der Aufbau eines sogenannten „Neonazi-Registers“ sowie, wie nicht anders zu erwarten, die Wiedereinführung der anlasslossen Vorratsdatenspeicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger gefordert.
Die Nachrichten über das Ausmaß menschenverachtender rechtsextremer Gewalt sind erschütternd. Die Morde, Anschläge und Gewaltaktionen zeigen die Existenz rechtsterroristischer Strukturen. Diese Bedrohung muss von Staat und Gesellschaft entschieden bekämpft werden.
Angesichts der jüngsten Erkenntnisse zu der aus Thüringen stammenden Terrorgruppe entsteht der schwerwiegende Verdacht, dass sowohl Polizeien als auch Nachrichtendienste über Jahre hinweg das Risiko rechter terroristischer Straftaten massiv unterschätzt haben. Die Ermittlungen im Falle der mutmaßlichen Morde der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ erwecken den Eindruck, dass man auf dem rechten Auge weitestgehend blind agiert hat.
Statt sich mit den deutlichen Hinweisen auf Versäumnisse von Polizeien und Nachrichtendiensten kritisch auseinanderzusetzen, fordert Bundesinnenminister Friedrich die Einführung eines Zentralregisters „nach Vorbild der Datensammlung über Islamisten“. Damit entsteht der Eindruck, dass er von möglichen Versäumnissen der Sicherheitsbehörden im aktuellen Fall ablenken will.
Die Verfassungsschutzbehörden der Länder können und müssen bereits jetzt Informationen über straftatverdächtige Personen an andere Dienste und auch Polizeibehörden weitergeben, wenn sie von Taten mit terroristischem Hintergrund ausgehen.
Nach der Logik von Friedrich sollen die Bürger die Zeche zahlen, wenn der Staat seine Hausaufgaben nicht erledigt. Die Beschneidung der Freiheitsrechte wird dabei in Kauf genommen. Solche reflexhaft vorgetragenen Forderungen liegen neben der Sache und vernebeln die aus dem Vorgang folgenden Prioritäten. Sie sind weder geeignet noch erforderlich, um vergleichbare Taten in der Zukunft zu unterbinden und schon aus verfassungsrechtlichen Gründen zurückzuweisen.
Die Bundesregierung muss umgehend die unsägliche Extremismus-Klausel zurücknehmen, mit der sie Initiativen gegen Rechtsextremismus in ihrer Arbeit behindert, stigmatisiert und unter Druck setzt. Wir brauchen eine massive Stärkung alle Formen zivilgesellschaftlicher Initiativen und Bündnisse gegen Rechtsextremismus.
Weiterführende Informationen:
- Informationen zum Thema Rechtsextremismus auf den Seiten der Grünen Bundestagsfraktion
- „Entsetzen und Trauer über die Kontinuität rechtsradikaler Gewalt in Deutschland“ Resolution des Parteitags v. Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein v. 13.11.2011
- „Entschieden gegen Rechts“ Resolution des Bundes- und aller Landesvorstände von Bündnis 90/Die Grünen vom 15.11.2011.
- „Was passiert gerade in der Gesellschaft?“ Video Cem Özdemir: Über rechtsextremen Terrorismus, die Fehler des Thüringer Verfassungsschutzes und ein NPD-Verbot
- „Gefahr für die Demokratie von Rechts“ Antrag des grünen Bundesvorstands für die Bundesdelegiertenkonferenz vom 25.-27. November 2011
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