Die Verbreitung von öffentlichen WLAN ist durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit und die sogenannte Störerhaftung über Jahre behindert worden. Umso spannender wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Störerhaftung erwartet. Die Bewertungen des Urteils gehen durchaus weit auseinander. Aus unserer Sicht hat das Urteil Licht und Schatten. Vor allem wirft es aber zahlreiche neue Fragen auf, zum Beispiel die, wie die rechtlichen Vorgaben des Gerichts konkret umgesetzt werden sollen. Aber auch die Frage, wie die Bundesregierung auf das Urteil reagiert, ist offen. Das ist das Ergebnis und die Antwort auf eine schriftliche Frage, die Konstantin der Bundesregierung zum weiteren Vorgehen in Sachen Störerhaftung nach dem Urteil des EuGH gestellt hat.
Am 26. September 2016 fand die lang erwartete öffentliche Anhörung des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung vorgelegten „BND-Gesetzentwurf“ und eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur zukünftigen Parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste statt. In einem Blogpost hatten wir alle wichtigen Informationen zur Anhörung schon einmal zusammengefasst. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video der Anhörung des Innenausschusses.
Die schrecklichen Taten von Nizza, München, Würzburg und Ansbach haben uns erneut die enorme Verletzlichkeit unserer offenen und freien Gesellschaften schmerzhaft vor Augen geführt. Wir trauern mit den Angehörigen der Toten und hoffen auf vollständige Genesung der Verletzten. Bestehende Sicherheitslücken und Versäumnisse im Vorfeld müssen nun mit kühlem Kopf analysiert werden. Nur so können wir die richtigen Schlüsse zur Erhöhung der Sicherheit und Verhinderung zukünftiger Taten ziehen. Es gibt Stellschrauben zur effektiven Erhöhung der Sicherheit. Wir brauchen mehr und eine besser ausgestattete Polizei, mehr Prävention, einen verbesserten, rechtsstaatlich organisierten Informationsaustausch und nicht zuletzt ein strengeres Waffenrecht. Es ist immer noch viel zu einfach, an Schusswaffen zu kommen. Dies gilt auch für den Zugang zu illegalen Schusswaffen und die Gefahr umgebauter Dekorationswaffen.
Nach dreijährigen Snowden-Enthüllungen, anhaltenden Spionage-Affären und Rücktritten von Präsidenten sind die Rechtsgrundlagen für die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes dringend reformbedürftig. Doch mit ihrer Geheimdienst-Reform verschlimmbessert die Bundesregierung nur die offenkundigen Rechts- und Strukturprobleme. Unsere Kritik an dem jüngsten BND-Gesetzesentwurf der Großen Koalition hatten Hans-Christian Ströbele und Konstantin bereits vor der Plenumsdebatte geäußert. Statt sich endlich mit der Kernfrage nach dem Grundrechtsschutz im digitalen Zeitalter auseinanderzusetzen, sollen mit dem Entwurf die hoch umstrittenen BND-Praktiken nun legalisiert werden. Mit der Schaffung eines neues Kontrollgremiums versucht die Koalition unliebsame, bestehende Kontrollgremien des Bundestages zu übergehen und hebelt die parlamentarische Kontrolle somit bewusst aus. Hier könnt Ihr Konstantins Rede vom vergangenen Freitag nachschauen.
Gerade hat die Europäische Kommission einen Entwurf eines neuen „Privacy Shield“-Abkommens vorgelegt. Um es kurz zu machen: Alle Befürchtungen sind eingetreten. Das von der Kommission vorgelegte Abkommen ist derartig löchrig, dass es keinen ausreichenden Schutz bietet. Die Europäische Kommission muss dringend nachbessern. Die Bundesregierung darf dem Abkommen in dieser Form nicht zustimmen. Wir brauchen eine robuste und nachhaltige Lösung für die zentrale Frage der digitalen Vernetzung unserer Welt. Eine solche ist der „Privacy Shield“ nicht. Die Bundesregierung darf ihm keinesfalls zustimmen.
Die Bundesregierung befindet sich derzeit, drei Jahre nach den ersten Enthüllungen von Edward Snowden, endgültig im Überwachungsrausch. Gestern verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf, der den Bundesnachrichtendienst (BND) sehr weitreichende Befugnisse zubilligt. Während die parlamentarische Kontrolle bewusst umgangen werden soll, soll die Massenüberwachung an der Glasfaser und ein „Abhören unter Freunden“ explizit ermöglicht werden. Verfassungsrechtlich sind die Maßnahmen zumindest hoch umstritten. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede, die er im Zuge der abschließenden 2. und 3. Lesung des „Anti-Terror-Pakets“ am vergangenen Freitag im Bundestag gehalten hat. In ihr hat Konstantin versucht, die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Vorhaben aufzuzeigen. Wie immer gilt: Über Kommentare und Anregungen freuen wir uns.
Vor drei Jahren erschütterten von Edward Snowden geleakte NSA-Akten die Welt. Deutlich wurde im Zuge der Aufklärung durch das Parlament, dass der Bundesnachrichtendienst sehr weitgehend und ohne ausreichende Rechtsgrundlage mit der NSA und anderen Diensten kooperiert. Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschluss und der Vorlage eines BND-Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung habe ich heute gemeinsam mit Hans-Christian Ströbele das Vorgehen der Bundesregierung kritisiert. Statt die notwendigen, wiederholt angemahnten rechtsstaatlichen Konsequenzen zu ziehen und die Massenüberwachung sowie die Verletzungen von EU-Grundrechtecharta und Grundrechten zu stoppen, sollen die hoch umstrittenen BND-Praktiken nun legalisiert werden. Mit der Erfindung eines neuen „Unabhängigen Gremiums“ aus Bundesrichtern und Bundesanwälten dokumentiert die Bundesregierung ein tiefes Misstrauen gegenüber dem Bundestag und der parlamentarischen Kontrolle.