Trotz der massiven gesellschaftlichen und politischen Umbrüche, die wir durch die Digitalisierung erleben, ist es der Bundesregierung nicht gelungen, diesen Wandel auch in ihren politischen Entscheidungen widerzuspiegeln. Weder wurden innerhalb der Regierung klare Zuständigkeiten bestimmt, noch ist eine kohärente Strategie erkennbar. Statt dringend notwendiger Weichenstelllungen anzugehen, stellt die Bundesregierung mühsam erkämpfte Standards wieder in Frage. Von dieser rückschrittlichen Netzpolitik profitieren weder die Bürgerinnen und Bürger, noch Unternehmen. In einem Beitrag in "Das Netz - Jahresrückblick Digitalisierung und Gesellschaft 2016-2017" hat Konstantin auf die weiterhin dringend notwendige Wende in der Netzpolitik der Bundesregierung hingewiesen.
Am 19. Dezember 2016 starben elf Besucher des Weihnachtsmarktes auf dem Berliner Breitscheidplatz durch einen furchtbaren terroristischen Anschlag. Haupttatverdächtiger ist der 24-jährige Tunesier Anis Amri, der zunächst fliehen konnte, jedoch in der Nacht auf den 23. Dezember 2016 von der italienischen Polizei bei einer Routinekontrolle erschossen wurde, nachdem er selbst auf die Polizisten geschossen hatte. Die Bundesregierung bleibt auch mehrere Wochen nach dem Anschlag trotz wiederholter Zusicherungen eine vollständige Aufklärung und Information des Parlaments und der Öffentlichkeit schuldig. Eine solche ist jedoch unabdingbar, denn es folgen aus dem Anschlag erneut wichtige Fragen zur Sicherheitsarchitektur in Deutschland und zur Verantwortung insbesondere auch von Bundesbehörden für mögliche Fehler bei der Behandlung des Falles Anis Amri und bezüglich der im Vorfeld der Tat zu Tage getretenen sicherheitspolitischen Defizite. Die Frage nach der Aufklärung im Fall Amri war gestern Thema einer Aktuellen Stunde im Plenum des Bundestages. Hier könnt Ihr Konstantins Rede nachschauen.
Vor enigen Tagen hatten Linke und Grüne eine Sondersitzung des Innenausschusses beantragt, um die zahlreicheb, weiterhin offenen Fragen im Zusammenhang mit der schrecklichen Tat vom Berleiner Breitscheidplatz aufklären zu können. Eine solche Sondersitzung hat die Große Koalition nun mit der lapidaren Begründung, man würde hierfür keine Notwendigkeit sehen, abgelehnt. Gemeinsam mit Irene Mihalic, Obfrau der grünen Bundestagsfraktion im Innenausschuss, hat Konstantin das Vorgehen von Union und SPD scharf kritisiert.
Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung habe ich gemeinsam mit meiner Kollegin, Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik der grünen Bundestagsfraktion ausdrücklich begrüßt. Erneut hat ein höchstes Gericht eine wegweisende Entscheidung zur grundsätzlichen Unvereinbarkeit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung mit Grundrechten gefällt. Wir fordern die Große Koalition auf, von der Datenspeicherung ein für allemal Abstand zu nehmen und die entsprechende Gesetzesgrundlage zurückzunehmen. Sie stellt alle Bürgerinnen und Bürger anlasslos unter Generalverdacht. Sie zielt weder auf einen konkreten Verdacht noch auf einen bestimmten Personenkreis ab. Sicherheitspolitisch vernebelt sie den Blick auf das Wesentliche.
Heute wurde den Fraktionen im Deutschen Bundestag der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) übersandt. Hierbei handelt es sich bereits um den zweiten Entwurf. Den ersten Entwurf hatte das Bundesinnenministerium nach massiver Kritik zurückgezogen. Auch der neue Entwurf des Bundesinnenministers ist eine herbe Enttäuschung. Die Bundesregierung hält an ihrem Ziel, mühsam erkämpfte Schutzstandards beim Datenschutz zu verwässern, unbeirrt fest. Diese Vorschläge helfen niemandem: Weder den Unternehmen, noch den Bürgerinnen und Bürgern. Für den Grundrechtsschutz im Digitalen sind sie verheerend. Das eigentliche Ziel der EU-Datenschutzreform, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in einer immer durchdigitalisierten Gesellschaft zu stärken, wird von der Bundesregierung gezielt sabotiert.
Als Opposition setzen wir uns seit langem dafür ein, Edward Snowden, der zweifrellos ein Schlüsselzeuge im internationalen Geheimdienstskandal ist, vor dem Untersuchungsauschuss in Deutschalnd vernehmen zu können. Dafür streiten wir im Parlament und dafür haben wir vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesgerichtshof gestritten, der uns schließlich Recht gegeben hat. Wir freuen uns über die klar rechtsstaatliche Haltung der Ermittlungsrichterin des BGH. Das Urteil hat nicht nur die Parlamentsrechte gestärkt, es ist auch eine Blamage für die Große Koalition, die versucht hat, mit fadenscheinigen Argumenten eine ordnungsgemäße Zeugenvernehmung von Edward Snowden zu sabotieren, um der Bundesregierung eine eventuell unliebsame Zeugenvernehmung zu ersparen. Darauf, wie sich CDU/CSU, aber vor allem auch die SPD nun am Donnerstag verhält, sind wir sehr gespannt.
Die Verbreitung von öffentlichen WLAN ist durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit und die sogenannte Störerhaftung über Jahre behindert worden. Umso spannender wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Störerhaftung erwartet. Die Bewertungen des Urteils gehen durchaus weit auseinander. Aus unserer Sicht hat das Urteil Licht und Schatten. Vor allem wirft es aber zahlreiche neue Fragen auf, zum Beispiel die, wie die rechtlichen Vorgaben des Gerichts konkret umgesetzt werden sollen. Aber auch die Frage, wie die Bundesregierung auf das Urteil reagiert, ist offen. Das ist das Ergebnis und die Antwort auf eine schriftliche Frage, die Konstantin der Bundesregierung zum weiteren Vorgehen in Sachen Störerhaftung nach dem Urteil des EuGH gestellt hat.
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