Heute berichtet die Süddeutsche Zeitung, dass die Bundesregierung offenbar von ihrem bisherigen Gesetzentwurf abrücken und nun doch offene Zugänge zu Freifunknetzen zulassen will. Die federführenden Ministerien distanzieren sich von ihrem eigenem Gesetzesentwurf. Trotzdem bestehen aus unserer Sicht erhebliche Zweifel, ob die Fraktionen von CDU/CSU und SPD noch Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung vornehmen werden. Den vielfach kritisierten Gesetzentwurf der Bundesregierung haben sie mittlerweile im „Unterausschuss Kommunales“ geparkt. Immer wahrscheinlicher wird, dass man den Richterspruch des Europäischen Gerichtshofs abwarten wird (EuGH). Absehbar wird also erneut erst eine weitere höchstrichterliche Ohrfeige dafür sorgen, dass eine in allen netzpolitischen Fragestellungen völlig konfus agierende Bundesregierung umsteuert und letztendlich eine Regelung vorlegt, die den seit Jahren vorliegenden Vorschlägen der Opposition entspricht.
Wir sind immer, sofern es irgendwie machbar ist, bemüht, über die zumindest wichtigsten netzpolitischen Baustellen im Parlament zu berichten. An dieser Stelle der Hinweis auf eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zum Entwurf eines von der Bundesregierung vorgelegten „Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende“ hinweisen. Die Anhörung findet am Mittwoch, 13. April 2016, von 09.00 bis 11.00 Uhr, im Europasaal des Paul-Löbe-Hauses des Bundestages statt und kann im Live-Stream verfolgt werden. Hier dokumentieren wir von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf, die Tagesordnung der Anhörung und die Liste der geladenen Sachverständigen sowie die von ihnen abgegebenen Stellungnahmen.
Überlegungen der Großen Koalition bezüglich einer Grundgesetzänderung zur Ermöglichung des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren haben Konstantin und Irene Mihalic, Sprecherin für Innere Sicherheit der grünen Bundestagsfraktion, heute eine klare Absage erteilt. Die jüngsten Anschläge von Paris, Brüssel und Istanbul mahnen: Statt verfassungsrechtliche Sicherungsmechanismen, die eine Lehre aus unserer Geschichte sind, offen in Frage zu stellen, brauchen wir personell und technisch gut ausgestattete Sicherheitsbehörden, die sich auf die Aktivitäten europaweit agierender Gefährder konzentrieren können.
Es ist Cebit-Zeit und damit auch die Stunde derjenigen, die mit vermeintlich neuem Wein in alten netzpolitischen Schläuchen hausieren gehen, […]
Gestern debattierte der Deutsche Bundestag in erster Lesung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede, in der er die Regierungsfraktionen aufgefordert hat, noch Änderungen am Entwurf vorzunehmen, so dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt bleibt. Als grüne Bundestagsfraktion werden wir das weitere parlamentarische Verfahren intensiv begleiten.
Anlässlich neuer Enthüllungen bezüglich einer weitreichenden Spionage der NSA hat Konstantin heute noch einmal an die einstmals gemachten Versprechen der Bundeskanzlerin erinnert. Die neusten Enthüllungen sind ein weiterer Beleg dafür, wie weitgehend die von westlichen Geheimdiensten betriebene Spionage ist. Diese Spionage wird bei Weitem nicht nur von der US-amerikanischen NSA betrieben, sondern auch vom deutschen Bundesnachrichtendienst (BND). Kanzlerin Merkel muss ihren Versprechen endlich Taten folgen lassen.
In den letzten Monaten drehte sich die Aufklärung des internationalen Überwachungs- und Geheimdienstskandals im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Bundestags vor allem um die Frage der sogenannten „Selektoren“. Deutlich wurde: Nicht nur US-amerikanische Dienste haben mit Hilfe dieser Suchbegriffe (Telefonnummern, E-Mail-Adressen und andere Telekommunikationsmerkmale von Personen) deutsche und europäische Grundrechtsträger und Firmen ausgespäht. Auch deutsche Geheimdienste haben sowohl „Selektoren“ der NSA als auch eigene eingesetzt. Diesen Komplex wollen wir weiter aufklären – auch, um die bisherige Abwehrhaltung der Bundesregierung kritisch zu hinterfragen und die Notwendigkeit gesetzlicher Konsequenzen zu verdeutlichen.