Kostenfrei und rechtssicher öffentliches WLAN nutzen – das ist in ganz Europa eine Selbstverständlichkeit. In ganz Europa? Nein! In Deutschland wird die Verbreitung von öffentlichem WLAN wird durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit, die sogenannte „Störerhaftung“, seit langem behindert. Nunmehr drei Regierungen unter Kanzlerin Merkel haben es nicht geschafft, eine praktikable und rechtsfeste Lösung für den unseligen Dauerbrenner der „Störerhaftung“ vorzulegen. Seit Jahren scheitert die Bundesregierung auf geradezu tragikomische Weise an dieser so dringlichen und eigentlich nicht allzu komplizierten Reform des Telemediengesetzes. Das zeigte sich in der heutigen Bundestagsdebatte zur letzten Sitzungswoche erneut und steht damit symptomatisch für die verpfuschte Leistungsbilanz der Großen Koalition im Digitalen.
Gestern verhinderte die Große Koalition im Finanzausschuss des Bundestages, dass noch vor Ende der Wahlperiode über die Gemeinnützigkeit von Freifunkinitiativen entschieden werden kann. Auf Grüne Initiative hin hatten Netzpolitiker aller Fraktionen versucht, dieses lange überfällige Vorhaben aus dem Bundesrat noch durchs Parlament zu bringen – so fällt die Initiative der Diskontinuität anheim und müsste in der kommenden Legislaturperiode von neuem gestartet werden. Zuvor hatte die Freifunkszene dringlich an alle Fraktionen appelliert, das oft gelobte Freifunkengagement auch als Gesetzgeber konkret zu unterstützen und dafür dieses Gesetz noch auf den Weg zu bringen.
Freifunk-Initiativen leisten durch die Bereitstellung offener und kostenfreier WLAN-Zugänge einen wichtigen Beitrag zur Stärkung digitaler Teilhabe. Wir Grüne fordern daher schon lange die Anerkennung des Engagements von Freifunkerinnen und Freifunkern als gemeinnützig. Die nordrhein-westfälischen Grünen haben hierzu Anfang des Jahres eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, der mehrheitlich beschlossen wurde. Der Gesetzentwurf zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk wurde im April an den Bundestag überwiesen und muss nun von diesem verabschiedet werden. Doch wieder einmal verschleppt die GroKo: Bislang hat der Entwurf es noch nicht einmal auf die Agenda des Plenums geschafft. Nun drängt die Zeit: Wir machen Druck, dass der Gesetzentwurf es noch in der nächsten Sitzungswoche auf die Agenda schafft! Mehr dazu könnt Ihr hier nachlesen.
Kostenfrei und rechtssicher öffentliche WLANs nutzen - weltweit ist das eine verbreitete Selbstverständlichkeit, nur in Deutschland bekommen es nunmehr schon zwei Regierungen unter Kanzlerin Merkel nicht hin, eine praktikable und rechtsfeste Lösung für den unseligen Dauerbrenner der "Störerhaftung" vorzulegen. Seit Jahren scheitert die Bundesregierung auf geradezu tragikomische Weise an dieser so dringlichen und eigentlich nicht allzu komplizierten Reform des Telemediengesetzes und auch der jüngste Vorstoß aus dem Bundeswirtschaftsministerium wird daran absehbar wohl nichts ändern: Denn dieser sieht neben einigen unentschlossenen Entlastungsschritten bei der Providerhaftung mit den nun erstmals gesetzlich geplanten Netzsperren eine folgenschwere Verschlimmbesserung vor.
Die Verbreitung von öffentlichem WLAN wird durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit und die sogenannte „Störerhaftung“ seit langem behindert. Seit Jahren verspricht die Bundesregierung, die „Störerhaftung“ abzuschaffen und die seit 2010 bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Nachdem sechs Jahre lang überhaupt nichts passierte, legte die Bundesregierung einen Entwurf vor, der völlig an der Realität vorbei ging. Es hagelte Kritik von allen Seiten. Dann folgte ein monatelanger Streit zwischen Union und SPD und irgendwann erblickte ein neuer Entwurf für ein reformiertes Telemediengesetz (TMG) das Licht der Welt. Doch eine saubere Klarstellung die Rechtssicherheit betreffend fehlte auch in diesem Gesetzentwurf. Nachdem die neue TMG-Regelung den Bundestag vor einigen Monaten final passiert hat, lag es also erneut bei den Gerichten, für Rechtssicherheit zu sorgen. Diese gibt auch nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht. Nach der für alle überraschenden Entscheidung des EuGH stand die Frage im Raum, ob die Große Koalition nun die ganze TMG-Kiste erneut aufmacht, um ihr vor Jahren gegebenes und seitdem immer wieder erneuertes Versprechen, Rechtssicherheit herzustellen, doch noch einzuhalten. Ein schriftlich gegenüber dem Ausschuss "Digitale Agenda" gegebener Bericht der Bundesregierung gibt nun Klarheit. Hier veröffentlichen und diskutieren wir die Stellungnahme.
Am heutigen Donnerstag hat das Plenum des Bundestages über die Minderheitenrechte der Opposition debattiert. Im Vorfeld der Debatte haben Grüne und Linke einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt. In unserer Initiative verweisen wir darauf, dass die Geschäftsordnung des Bundestages und zahlreiche gesetzliche Regelungen nicht auf eine Situation ausgerichtet sind, in der die Koalitionsfraktionen über mehr als zwei Drittel der Bundestagssitze verfügt und daher zahlreiche Kontrollrechte ihre Wirksamkeit zu verlieren drohen. Das Ziel, die deutsche Demokratie lebendig zu erhalten, erfordert daher Rechtsänderungen. An dieser Stelle erläutern wir unsere hierzu gemachten Vorschläge und dokumentieren Konstantins Rede.
Derzeit verhandeln CDU und SPD über einen Koalitionsvertrag für die kommende Legislaturperiode. Auf der Agenda steht dabei auch die Innere Sicherheit. Im Zuge der Verhandlungen waren immer wieder Vorschläge von Hans-Peter Friedrich zu vernehmen, die oftmals nur ein Ziel hatten: Eine massive Ausweitung der Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden zu Lasten des Grundrechtsschutzes der Bürgerinnen und Bürger. In einem Gastbeitrag, der u.a. online bei der Frankfurter Rundschau erschienen ist, warnt Konstantin davor, die in den letzten Wochen und Monaten offenbar gewordene Überwachungsspirale weiter anzuheizen. Stattdessen plädiert Konstantin dafür, tatsächliche Konsequenzen aus dem derzeitigen Überwachungs- und Geheimdienstskandal zu ziehen, die sicherheitspolitische Agenda der vergangenen Jahre grundlegend zu überdenken und den Daten- und Verbraucherschutz zu einem Schwerpunkt der nächsten Legislaturperiode zu machen.
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