Gestern schrieb zeitonline bereits über ein Papier der Bundesnetzagentur, dass die Kosten der Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung, in dem Papier selbst […]
Heute hat das Bundeskabinett den umstrittenen Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung verabschiedet. Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik der grünen Bundestagsfraktion, und Konstantin haben das Vorgehen der Großen Koalition in dieser Schlüsselfrage der digitalen Bürgerrechtspolitik kritisiert. Der heute im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf hat denselben Konstruktionsfehler wie seine Vorgänger: Er verpflichtet zur massenhaften anlasslosen Speicherung der Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürger unabhängig von jeglichem Tatverdacht. Hieran kann auch der durchsichtige Versuch der Umetikettierung nichts ändern.
Die aktuelle Ausgabe des Magazins „The European“ beschäftigt sich derzeit unter anderem mit dem Digitalen Wandel unserer Gesellschaft. Konstantin wurde gebeten, einen Gastbeitrag zu verfassen, in dem er auf den Stand der Digitalpolitik in Deutschland eingeht. Einen zweiten Gastbeitrag hat Alexander Dobrindt als einer der drei für die „Digitale Agenda“ federführenden Bundesminister verfasst. Wie nicht anders zu erwarten, fällt seine Bilanz geringfügig positiver aus als die von Konstantin. Konstantins vollständigen Beitrag dokumentieren wir an dieser Stelle.
Am Freitag vergangener Woche debattierte der Bundestag in erster Lesung über den Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz). In seiner Rede hat Konstantin die grundsätzliche Kritik an dem Entwurf der Bundesregierung zusammengefasst. Am 20. April 2015 fand die Anhörung des Innenausschusses zum IT-Sicherheitsgesetz statt. Für alle, die die Anhörung selbst nicht verfolgen konnten, dokumentieren wir an dieser Stelle das Video.
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages führt in der kommenden Sitzungswoche ein öffentliches Fachgespräch zum Thema „Digitale Agenda und Medienkompetenz“ durch. Das Fachgespräch findet am Mittwoch, dem 22. April 2015, zwischen 9:30 und 12:00 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.300, des Bundestages statt. Hier einige Informationen zu den geladenen Sachverständigen und den Modalitäten der Anmeldung.
Sowohl netzpolitik.org als auch Spiegel Online berichten über die Verschärfung des sogenannten „Hackerparagraphen“, also § 202c StGB. Obwohl auch die SPD vor Kurzem noch den umstrittenen Paragraphen auf seine tatsächliche Sinnhaftigkeit und etwaige kontraproduktive Wirkungen hin evaluieren wollte, verschärft man nun mit Hinweis auf eine entsprechende EU-Richtlinie das Strafmaß für Vergehen nach § 202c StGB. Dies haben wir heute thematisiert, denn als Grüne sehen wir den Hackerparagraphen nach wie vor sehr kritisch
Nicht erst seit dem durch Edward Snowden bekannt gewordenen Überwachungs- und Abhörskandal westlicher Geheimdienste ist klar, dass digitale Infrastrukturen weitreichend kompromittiert sind. Beinahe täglich erfahren wir von gravierenden Sicherheitslücken in Software und von zahlreichen Hackerangriffen. Die Hütte brennt, Konsequenzen sind lange überfällig! Die Bundesregierung hat nun ein IT-Sicherheitsgesetz vorgelegt, dass nahezu von allen Seiten völlig zurecht als verfassungsrechtlich bedenklich, unausgegorenen, widersprüchlichen und teils kontraproduktiv kritisiert wird.
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