Am 7. Juli dieses Jahres gab die Gruppe „No Name Crew“ bekannt, Server u.a. der Bundespolizei gehackt zu haben. Sie veröffentlichte einzelne Daten und Informationen im Internet, die aus den entsprechenden Angriffen stammen sollen. In den Medien erfolgten daraufhin zum Teil widersprüchliche Meldungen. Insbesondere wurde bekannt, dass möglicherweise auch erhebliches Fehlverhalten seitens der betroffenen Behörden selbst die Angriffe ermöglicht haben könnte. Im Deutschen Bundestag haben daraufhin unabhängig voneinander sowohl die Grünen als auch die Linke Kleine Anfragen gestartet. Inzwischen liegen die ersten Antworten vor.
Nach der umfangreichen Auswertung von Handy-Verbindungsdaten bei Anti-Naziprotesten in Dresden kommt scheibchenweise die Wahrheit ans Licht. Zunächst hatte das sächsische Innenministerium in einem Bericht von 460 ausgewerteten Datensätzen gesprochen. Dann kommt heraus, dass in Sachsen auch Namen, Adressen und Geburtsdaten von mehr als 40.000 Handynutzern ermittelt worden waren.
Bei Protesten gegen die Neonazi-Aufmärsche am 19. Februar 2011 ist es nach Polizeiangaben zu Ausschreitungen und 23 Fällen des schweren Landfriedensbruches gekommen. Zur Ermittlung der Täter wurden etwa eine Millionen Datensätze von Anwohnern, Demonstranten und auch von Abgeordneten erhoben. Nach öffentlicher Kritik an der Art und Weise der Ermittlungen wurde am 27. Juni 2011 die Versetzung des Polizeipräsidenten bekannt gegeben. Wir Grünen wollen von der Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage nun wissen, ob sie Änderungsbedarf in der Strafprozeßordnung sieht.
Vor einigen Wochen hatten wir die Bundesregierung zu ihren Gründen für die Umstellung der IT-Infrastruktur des Auswärtigen Amtes auf Microsoft-Software befragt. Nun liegt die Antwort (PDF, 9 MB, BT-Drs. 17/5589) vor. An dieser Stelle nehmen wir eine kurze Bewertung vor und fordern Euch dazu auf, Euch die Antworten der Bundesregierung einmal genauer anzuschauen. Die Free Software Foundation hat zu diesem Zweck eigens ein Pad eingerichtet.
Auch nach der Entscheidung der Bundesregierung, keine Netzsperren vornehmen zu wollen und das Zugangserschwerungsgesetz - endlich - zurückzunehmen sind etliche Fragen bezüglich des weiteren Vorgehens der Bundesregierung gegen entsprechende Missbrauchsdarstellungen im Netz offengeblieben, zum Beispiel die, ob die Bundesregierung die Evaluierung der bisherigen Löschbemühungen noch vornehmen will. Diese Fragen haben wir der Bundesregierung - zusammen mit der SPD - in einer Kleinen Anfrage gestellt. Die Antworten liegen nun vor.
Vor einigen Wochen wurden interne Dokumente geleakt, die zeigten, dass das Auswärtige Amt seine IT-Systeme seit Herbst letzten Jahres aufwändig auf die in der Bundesverwaltung dominierende Windows-Software umrüstet. Die Beantwortung einer Kleinen Anfrage der SPD-Fraktion bestätigte dieses Vorgehen. Wir haben daher eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, um weitergehende Antworten bezüglich des Umschwenkens des Auswärtigen Amtes im Speziellen, aber auch zum aktuellen Stand der IT-Strategie der Bundesregierung und der Rolle Freier Software im Allgemeinen zu bekommen.
Derzeit sieht es so aus, als sei die schwarz-gelbe Koalition in Sachen Netzsperren endlich zur Vernunft gekommen. Die Entscheidung der Bundesregierung war überfällig. Die Erkenntnisse aus den zahlreichen Diskussionen der vergangenen Monate haben endgültig belegt: Netzsperren sind kein probates Mittel, die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen im Internet zu unterbinden. Im Gegenteil: Sie sind kontraproduktiv, verleiten zur Untätigkeit und verdecken die Sicht auf eine dringend benötigte mehrdimensionale Gesamtstrategie für den Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.
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