Vor wenigen Tagen war es soweit: Die EU-Kommission hat Klage gegen Deutschland wegen der Nichtumsetzung der Sachen Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erhoben. Die Kommission sieht die Bundesrepublik auch weiterhin in der Pflicht, die bestehende Richtlinie vollständig umzusetzen. Eine ganz ähnliche Argumentation ist auch immer wieder von der konservativen Seite der derzeitigen Bundesregierung zu vernehmen. Die teilweise ins Hysterische abgleitenden Vorwürfe und Kommentare aus Unionskreisen in Sachen Klage verfolgen nur ein Ziel: Sie sollen von der eigenen Verantwortung in Sachen Vorratsdatenspeicherung ablenken.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes ist ein grüner Erfolg. Unser Einsatz für einen transparenten Staat und unser Kampf für das IFG haben sich gelohnt: Die geschaffenen voraussetzungslosen Auskunftsrechte werden von den Bürgerinnen und Bürgern immer stärker genutzt. Sie erwarten zu Recht, dass die vielfältigen Möglichkeiten des Internets genutzt werden. Weitere Reformen in Sachen IFG müssen dringend auf den Weg gebracht werden. Insbesondere brauchen wir die Aufnahme eines Informationsgrundrechts in das Grundgesetz, starke Open-Data-Verpflichtungen der Verwaltung und ein neues Informationsfreiheitsgesetz, mit dem verhindert wird, dass Behörden Informationen aufgrund eines zu weitgehenden Verständnisses von Betriebsgeheimnissen zurückhalten. Hierfür sprechen wir Grünen uns seit langem aus. Am 25. Mai 2012 beriet der Deutsche Bundestag in seiner 182. Sitzung über unseren Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes, in dem wir uns für die Aufnahme der Informationsfreiheit als Informationszugangsgrundrecht in Artikel 5 des Grundgesetzes aussprechen.
Wir Grünen engagieren uns seit langem gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Mit der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung wollen EU-Innenkommissarin Malmström und Bundesinnenminister Friedrich Telekommunikationsanbieter zur Archivierung persönlicher Daten aller Bürgerinnen und Bürger auf Vorrat verpflichten. Ein Video der Kampagne "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" von AK Vorrat, CCC und FoBuD e.V. erklärt, warum das höchst problematisch ist. Das Video ist unter der Creative-Commons-Lizenz CC BY-NC-ND 3.0 veröffentlicht und kann gerne weiterverbreitet werden.
Der digitale Gesellschaft e.V. hat vor Kurzem eine auf der Re:publica angekündigte Aktion gestartet: Im Rahmen der Kampagne „Adoptier deinen Abgeordneten“ wird für jeden der 620 Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie für die Mitglieder des Bundeskabinetts ein Pate gesucht. Ziel der Aktion ist es, einerseits die Partizipation an politischen Prozessen zu fördern, andererseits aber auch Abgeordnete in netzpolitischen Fragestellungen zu beraten. Als Grüne unterstützen wir die Aktion der Digiges und freuen uns auf den Kontakt zu "unseren" Paten.
Open Data, die öffentliche Verfügbarkeit von Daten nach bestimmten Kriterien, stand im Mittelpunkt der Sitzung der Projektgruppe „Demokratie und Staat“ am 7. Mai 2012. Wer sollte seine (Roh-)Daten in maschinenlesbarer Form veröffentlichen? Wie können die Schutzinteressen Dritter berücksichtigt werden? Für welche Daten macht eine Veröffentlichung keinen Sinn? Diese und andere Fragen wurden im Rahmen der letzten Projektgruppensitzung diskutiert. Anb dieser Stelle berichtet Konstantin aus der letzten projektgruppensitzung und macht auf den weiteren Fahrplan der Projektgruppe aufmerksam.
Heute debattierte der Innenausschuss des Deutschen Bundestages erneut über die anlasslose Vorratsdatenspeicherung und die zugrundeliegende Richtlinie. Zu Gast war unter anderem auch ein Vertreter der EU-Direktion Innere Sicherheit, der noch einmal die Erwartung der Europäischen Kommission, die bestehende Richtlinie umzusetzen, formulierte. Gleichzeitig machte der Kommissions-Vertreter noch einmal explizit darauf aufmerksam, dass die Kommission durchaus auch eine Verschärfung der Richtlinie in Betracht zieht - angesichts der Urteile mehrerer europäischer Verfassungsgerichte ein Szenario, das bislang innerhalb der deutschen Diskussion kaum beachtet wurde.
Am 17. April findet ab 18 Uhr im rheinland-pfälzischem Abgeordnetenhaus in Mainz (Kaiser-Friedrich-Str. 3, Raum 101) ein Fachgespräch der grünen Landtagsfraktion zur geplanten Datenschutzreform der EU statt. Im Rahmen des Fachgesprächs sollen Chancen, Risiken und Lücken des europäischen Datenschutzes erörtert werden. Bei dem Fachgespräch tauschen die Teilnehmenden in offener Atmosphäre ihre Ideen aus – dies ist eine herzliche Einladung an alle Interessierten, an dem Gespräch teilzunehmen.