Vor Kurzem haben die europäischen Regulierer erste Ergebnisse einer Studie vorgelegt, die zu dem Schluss kommt, dass zahlreiche Telekommunikationsfirmen gegen das Prinzip eines freien und offenen Internets und der Netzneutralität verstoßen. Wir hatten ausführlich über die Studie und deren Inhalt berichtet. Vor dem Hintergrund der aktuellen Studie und der vorab in Kurzform präsentierten Ergebnisse hatte ich die Bundesregierung im Rahmen der letzten parlamentarischen Fragestunde gefragt, ob sich an ihrer Position bezüglich der Notwendigkeit, hier gesetzgeberisch tätig zu werden, etwas verändert hat. Durch ihre Antwort zeigt die Bundesregierung einmal mehr, dass ihr die Wahrung der Netzneutralität kein so wichtiges Anliegen ist, wie sie gerne suggeriert.
Soeben ist der aktuelle Flyer der Bundestagsfraktion zur grünen Netzpolitik "Verantwortung für eine freies Netz" (pdf 882 KB) online gegangen. Der Flyer bemüht sich das weite Feld der Netzpolitik in seiner Gesamtheit zu beleuchten und die wichtigsten Schlagworte verständlich zu erklären. Die Texte stehen unter der CC-Lizenz Namensnennung-Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland (CC BY-ND 3.0) Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Rückmeldungen freuen wir uns!
Am Freitag, den 30. März debattiert der Deutsche Bundestag ein von uns vorgelegtes umfassendes Reformpaket für den Datenschutz, bestehend aus insgesamt drei Initiativen. Ziel ist es, der Bundesregierung die Dringlichkeit des Schutzes von Daten und Informationen der Bürgerinnen und Bürger angesichts der gegenwärtigen massiven Veränderungen in der Datenverarbeitungspraxis ins Gedächtnis zu rufen. Die Passivität und das zum Teil offen zutage tretende Desinteresse der Bundesregierung am Datenschutz zeigt eine bedenkliche Ignoranz gegenüber den Bürgerrechten, gefärdet das hohe Ansehen der Bundesrepublik in Sachen Grundrechtsschutz und stellt ein Armutszeugnis nicht zuletzt für die selbst ernannte Bürgerrechtspartei FDP dar.
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gibt es - nicht nur innerhalb der schwarz-gelben Koalition - eine intensive Diskussion um dieses Mittel der Strafverfolgung, seinen Nutzen und die Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme, die insofern einen rechtsdogmatischen Dammbruch darstellt, als dass die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger verpflichtend anlasslos und verdachtsunabhängig auf Vorrat gespeichert werden. Gerade hat die Europäische Kommission Deutschland eine letzte Frist gesetzt, die bestehende Richtlinie umzusetzen. Der Zeitpunkt dieser Fristsetzung überasscht aus meheren Gründen. Nun wurde bekannt, dass sich Innenminister Friedrich, der innerhalb der Bundesregierung eigentlich nicht die Federführung in Sachen Vorratsdatenspeicherung innehat, ein Schreiben an die Europäische Kommission verfasst hat, in dem er die "Nichtumsetzung" bemängelt. Zu dem Schreiben des Innenministers und möglichen Auswirkungen hat Konstantin eine parlamentarische Frage an die Bundesregierung gerichtet.
Am gestrigen Montag, den 26. März 2012, fand zwischen 13.00 und 14.30 Uhr die 20. Sitzung des Unterausschuss Neue Medien statt. Das Schwerpunktthema der öffentlichen Sitzung war die „Netzpolitische Agenda der Europäischen Kommission“. Über die bevorstehende Anhörung hatten wir berichtet. Am Anfang der Sitzung haben die Direktoren Paul Nemitz (Generaldirektion Justiz der Europäischen Kommission) und Detlef Eckert (Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien) kurze Eingangsstatements gehalten und anschließend Fragen der einzelnen Fraktionen beantwortet. All diejenigen, die die gestrigen Sitzung verpasst haben, können die komplette Anhörung hier noch einmal nachschauen.
Viele Telekommunikationsfirmen, das hat eine Studie, die die europäischen Regulierer vor Kurzem vorgelegt haben, deutlich gemacht, verstoßen gegen das Prinzip eines freien und offenen Internets und der Netzneutralität. Die Diskussion, ob es einer gesetzlichen Festschreibung des Prinzips der Netzneutralität bedarf, wird seit langem intensiv geführt - sowohl auf bundes- wie auf europäischer Ebene. Als Grüne kämpfen wir seit langem für eine echte Netzneutralität. Im Bundestag haben wir verschiedene Anträge hierzu vorgelegt und uns am Konsultationsprozess der Europäischen Kommission beteiligt. Die Bundesregierung haben wir immer wieder dazu aufgefordert, sich - auch auf europäischer Ebene - für eine gesetzliche Regelung zur Festschreibung der Netzneutralität einzusetzen - bislang ohne Erfolg. Trotz dieser intensiven Diskussionen auf Bundes- und Europaebene und der Erkenntnis, dass die Netzneutralität akut gefährdet ist, hat es die schwarz-gelbe Bundesregierung bisher leider verpasst, eine gesetzliche Regelung zur Wahrung der Netzneutralität vorzulegen.Nach Vorlage der neuesten Studie wird die Luft für diejenigen, die immer wieder behaupten, es gäbe keine Verstöße gegen die Netzneutralität, immer dünner. Wir bleiben am Ball.
Gesten hat die Petition "Urheberrecht - Aussetzen der Ratifizierung von ACTA" die Marke von 50000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern errreicht. Da sie innerhalb von 4 Wochen nach Freischaltung erreicht wurde, wird der Bundestag eine öffentliche Anhörung zu ACTA durchführen. Heute haben Konstantin als innen- und netzpolitischer Sprecher und Memet Kilic als Obmann der Grünen im Petitionsausschuss ihre Freude über das Erreichen der Marke von 50.0000 Mitzeichnerinnen und Mitzeichner zum Ausdruck gebracht. Gleichzeitig haben sie die Bundesregierung noch einmal dazu aufgefordert, aus den Fehlern, die sie bei ACTA gemacht hat, zu lernen.