Die Enquête-Kommission „Internet und Digitale Wirtschaft“ hat am Montag, den 4.7.2011 einen Zwischenbericht mit den Themen Medienkompetenz und Urheberrecht verabschiedet. Während die Texte zu Medienkompetenz mit breiten Mehrheiten verabschiedet wurden, gab es am Montag unter den Mitgliedern der Enquête-Kommission Kampfabstimmungen um die Handlungsempfehlungen zum Urheberrecht. Hier dokumentieren wir einmal kurz die wichtigsten Ergebnisse.
Gestern hat sich das Europäische Parlament mit dem EU-Ministerrat auf einen Kompromiss bei der geplanten Richtlinie zur Kindesmissbrauchsbekämpfung geeinigt. Damit ist der ursprüngliche Plan der EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström gescheitert, auf europäische Ebene den Weg für Internetsperren frei zu machen und die Mitgliedsländer zur Ergreifung entsprechender Maßnahmen zu zwingen. Mit unserem starken Votum aus dem Innenausschuss des Parlaments gegen die Sperren und für das verpflichtende Löschen von Internetseiten mit Missbrauchsmaterial haben wir eine klare Richtung angegeben, die sich am Ende auch in den Verhandlungen mit dem Ministerrat durchgesetzt hat. Nun wird es entscheidend sein, dass die EU-Staaten auch mit Drittstaaten wie den USA eine effektive Bekämpfung des Kindesmissbrauchs an der Quelle einfordert.
Der Internetzugang ist elementar als Zugang zu Wissen und für die Wahrnehmung des Rechts auf Meinungsfreiheit. Das betonen nun auch zwei internationale Initiativen, die sich mit der Kappung des Internetzugangs – z.B. bei Urheberrechtsverletzungen – beschäftigen. Neben einer Initiative des internationalen Verbraucherschutzverbands hat sich auch der zuständige UN-Sonderberichterstatter zum Schutz und zur Förderung der Meinungsfreiheit, Frank La Rue, grundsätzlich gegen das Mittel des Kappens von Internetanschlüssen ausgesprochen und dies als unverhältnismäßig und als schwerwiegende Einschränkung des Menschenrechts auf eine freie Meinungsäußerung grundsätzlich abzulehnen. Dennoch macht La Rue eine - für uns webig nachvollziehbare - Einschränkung ...
Nachdem der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag Ende dieses Jahres ausläuft, verhandeln die Ministerpräsidenten derzeit über einen neuen Staatsvertrag. Geprägt wurden die Verhandlungen unter anderem durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das für Deutschland eine kohärenten Regelung sämtlicher Glücksspiele anmahnt. In den bisher bekanntgewordenen Vertragsentwürfen wurde immer wieder auf das umstrittende Mittel von Netzsperren zurückgegriffen. Heute treffen sich die Ministerpräsidenten der Länder erneut, um abschließend über den Glückspielstaatsvertrag zu beraten. Ob ein Passus, der das Sperren von illegalen Anbietern ermöglicht, nach wie vor in dem Vertragswerk steht oder nicht, besteht Unklarheit. Die Fachpolitiker der grünen Bundesländer haben sich auf eine gemeinsame Stellungnahme zum Glückspielstaatsvetrag geeinigt, in der sie dem Instrument Netzsperren eine klare Absage erteilen und mögliche Alternativen hierzu aufzeigen.
Das eG8-Forum, dass am 24. und 25. Mai in Paris stattfindet, setzt ein falsches Signal für alle Menschen, die die Freiheit des Internets stärken wollen und auf internationaler Ebene für eine gemeinsame Internetpolitik eintreten. Die französische Regierung wiederholt Fehler, die viele große Industriestaaten in den letzten 20 Jahren begangen haben. Statt den offenen Dialog mit allen im Netz Beteiligten zu suchen, zieht sie es vor, hinter verschlossenen Türen über die Zukunft des Internets zu diskutieren. Das selbstgesteckte Ziel, durch Repressionen ein "zivilisiertes Internet" zu schaffen, ist zum Scheitern verurteilt.
Auch nach der Entscheidung der Bundesregierung, keine Netzsperren vornehmen zu wollen und das Zugangserschwerungsgesetz - endlich - zurückzunehmen sind etliche Fragen bezüglich des weiteren Vorgehens der Bundesregierung gegen entsprechende Missbrauchsdarstellungen im Netz offengeblieben, zum Beispiel die, ob die Bundesregierung die Evaluierung der bisherigen Löschbemühungen noch vornehmen will. Diese Fragen haben wir der Bundesregierung - zusammen mit der SPD - in einer Kleinen Anfrage gestellt. Die Antworten liegen nun vor.
Derzeit sieht es so aus, als sei die schwarz-gelbe Koalition in Sachen Netzsperren endlich zur Vernunft gekommen. Die Entscheidung der Bundesregierung war überfällig. Die Erkenntnisse aus den zahlreichen Diskussionen der vergangenen Monate haben endgültig belegt: Netzsperren sind kein probates Mittel, die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen im Internet zu unterbinden. Im Gegenteil: Sie sind kontraproduktiv, verleiten zur Untätigkeit und verdecken die Sicht auf eine dringend benötigte mehrdimensionale Gesamtstrategie für den Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.
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