Nachdem am 25. Oktober 2010 bereits im Unterausschuss Neue Medien ein Expertengespräch mit Sachverständigen stattfand, zog der – bei dem Thema Netzsperren federführende – Rechtsausschuss am 10.11.2010 nach. Während im Unterausschuss Experten zum Thema „Kampf gegen die Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet: Technische und organisatorische Fragen“ angehört wurden, beschäftigte sich der Rechtsausschuss am 10.11.2010 mit den von allen Oppositionsfraktionen vorgelegten Gesetzesentwürfen. Nun liegt das Wortprotokoll der Anhörung vor.
Nachdem in der letzten Woche das BKA durch die Vorlage der Löschergebnisse für den Januar 2011 dokumentiert hat, dass wir uns, was die Löschbemühungen angeht, auf einem guten Weg befinden, und auch aus Koalitionskreisen zu hören war, dass auch die Unterzeichnung des so genannten Harmonisierungspapiers nun tatsächlich unmittelbar bevorsteht, hat die Bundesjustizministerin gestern auf einem Kongress des eco zu Protokoll gegeben, dass man das Zugangserschwerungsgesetz nun endgültig aufheben wolle. Auch aus Kreisen der FDP Fraktion war kurz danach zu vernehmen, dass eine Einigung mit der CDU/CSU unmittelbar bevorstünde.
Am Anfang der Legislatur hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Teil des am Ende der vorausgegangenen Legislaturperiode noch rasch unterzeichneten Zugangserschwerungsgesetzes, der das Sperren von Seiten betrifft, auszusetzen und stattdessen nur noch „Löschen statt Sperren“ zu wollen.
Auch wenn sicherlich gerade zu Recht andere Themen ganz oben auf der politischen Agenda stehen, so wollen wir an dieser Stelle doch auf eine andere Meldung des gestrigen Tages aufmerksam machen. So berichtete Spiegel Online von der Zerschlagung des „weltweit größten Kinderporno-Rings“. Trotz der fragwürdigen Wortwahl lohnt die Betrachtung der Hintergründe dieser Meldung auch im Lichte der anhaltenden Debatte um Sinn und Unsinn von Netzsperren.
Heute sind die die Netzsperren betreffenden Teile des Zugangserschwerungsgesetzes genau ein Jahr ausgesetzt. Am Anfang der Legislatur hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Teil des am Ende der vorausgegangenen Legislaturperiode noch rasch unterzeichneten Zugangserschwerungsgesetzes, der das Sperren von Seiten betrifft, auszusetzen und stattdessen nur noch „Löschen statt Sperren“ zu wollen. Passiert ist seidem wenig.
Am Anfang der Legislatur hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Teil des am Ende der vorausgegangenen Legislaturperiode noch rasch unterzeichneten Zugangserschwerungsgesetzes, der das Sperren von Seiten betrifft, per Ministererlass vom 17. Februar 2010 auszusetzen und stattdessen nur noch „Löschen statt Sperren“ zu wollen. Die Erfolge der Löschbemühungen sollten nach einem Jahr evaluiert werden. Heute wissen wir: Obwohl die einjährige Evaluierungsfrist abgelaufen ist, hat die Bundesregierung keinerlei Plan, wie die Evaluierung ausgestaltet und wer sie vornehmen soll - ein Armutszeugnis.
Während des letzten Jahres, in dem der Teil des Zugangserschwerungsgesetzes der das Sperren regelt, ausgesetzt war, haben die beteiligten Akteure erfolgreiche Anstrengungen unternommen, das Löschen von Darstellungen sexuellen Missbrauchs weiter zu verbessern und ihr Vorgehen verstärkt aufeinander abzustimmen. Seit langem sollte das so genannte Harmonisierungspapier unterzeichnet werden. Laut Bundesregierung ist es nun offenbar endlich bald soweit - pünktlich zum Auslaufen der Evaluierungsfrist.
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