Edward Snowden enthüllte im Sommer 2013, dass insbesondere die National Security Agency (NSA) als Auslandsgeheimdienst der USA weltweit und verdachtsunabhängig Telekommunikations- und Internetdaten überwacht. Um das Ausmaß und die Hintergründe der Ausspähungen durch ausländische Geheimdienste in Deutschland und mögliche Kooperationen deutscher Dienste aufzuklären, hat der Bundestag den „NSA-Untersuchungsausschuss“ eingesetzt. In einem aktuellen Interview mit gruene.de berichtet Konstantin unter anderem über die neuesten Enthüllungen über die Zusammenarbeit des BND mit der NSA und die anhaltende Verweigerungshaltung der Bundesregierung, sich endlich angemessen an der Aufklärung zu beteiligen.
Heute Bundestagspräsident Lammert entschieden, die von der Opposition beantragten Sondersitzungen des Untersuchungsausschusses nicht zu genehmigen. Kanzlerin Merkel und ihre Minister haben in den vergangenen Tagen vollständige Aufklärung der BND-Affäre versprochen. Der Untersuchungsausschuss hat die derzeitigen Diskussionen ausgelöst, die nun zur weitreichenden Einstellung der sich als hochproblematisch erwiesenen Zusammenarbeit mit der US-amerikanischen NSA geführt haben. Er muss der Ort der weiteren Aufklärung sein.
Fast täglich werden neue Enthüllungen über die Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND) mit der US-amerikanischen National Security Agency (NSA) in den Medien veröffentlicht. Für die Grüne Bundestagsfraktion hat heute Britta Haßelmann, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin, heute eine aktuelle Stunde mit dem Titel "Tätigkeit des Bundesnachrichtendienstes für die US-amerikanische NSA und die Rolle des Bundeskanzleramtes" beantragt. Es braucht rückhaltlose Aufklärung und klare strukturelle Konsequenzen für die Geheimdienste und deren Kontrolle. Auch die persönlichen Verantwortlichkeiten müssen nun geklärt werden.
Hier dokumentieren wir Konstantins gestriges Statement vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Überwachungs- und Geheimdienstaffäre und den jüngsten Enthüllungen bezüglich des BND. Und weil wir in den letzten beiden Tagen mehrfach danach gefragt wurden, dokumentieren wir an dieser Stelle auch noch die Beweisbeschlüsse des Ausschusses, die die jüngsten BND-Enthüllungen erst ermöglicht haben.
Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir die „Bürgerrechte in der digitalen Welt“ zu einem Schwerpunkt unserer Arbeit gemacht. Im Rahmen dieser Schwerpunktsetzung ist die Bundestagsfraktion derzeit bundesweit auf Tour. Unsere Infotour freiheit#vernetzt#sichern gibt Antworten auf derzeit drängende Fragen: Was muss der Gesetzgeber tun, um uns vor anlassloser Massenausspähung zu schützen? Wie können wir unsere Daten und Verbraucherrechte ausbauen? Wie muss die Sicherheit unserer Daten im Netz verbessert werden? Kurz: Wie können wir die Bürgerrechte in der digitalen Welt verteidigen? Am 14.04.2015 kommen wir nach Potsdam.
Sowohl netzpolitik.org als auch Spiegel Online berichten über die Verschärfung des sogenannten „Hackerparagraphen“, also § 202c StGB. Obwohl auch die SPD vor Kurzem noch den umstrittenen Paragraphen auf seine tatsächliche Sinnhaftigkeit und etwaige kontraproduktive Wirkungen hin evaluieren wollte, verschärft man nun mit Hinweis auf eine entsprechende EU-Richtlinie das Strafmaß für Vergehen nach § 202c StGB. Dies haben wir heute thematisiert, denn als Grüne sehen wir den Hackerparagraphen nach wie vor sehr kritisch
Im Zuge der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses am 19. März 2015 wurden zwei weitere Zeugen aus den Reihen des Bundesnachrichtendienstes (BND) angehört. Thematisch ging es zum einen noch einmal um die Operation EIKONAL, zum anderen um Fragen des G10-Schutzes und des Umgangs mit erfassten Kommunikationsdaten bis in die Gegenwart. In dieser Woche hört der Ausschuss zwei sehr interessante Zeugen – dieses Mal nicht vom Bundesnachrichtendienst (BND). Vielmehr werden Klaus Landefeld, Beirat der DE-CIX Management GmbH, und Dr. Hans de With, von 1998 bis 2013 Vorsitzender der G10-Kommission des Bundestages, vor dem Ausschuss aussagen.
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