Seit langem berichten wir über das Vorgehen der Bundesregierung in Sachen Datenschutz. Nach einer insgesamt dreijährigen Hängepartie kommt nun zwar die Stiftung, die schwarz-gelbe Bundesregierung fährt das von ihr stets als Leuchtturmprojekt gepriesene Projekt jedoch sehenden Auges an die Wand. Am gestrigen Donnerstag debattierte der Bundestag in erster Lesung über einen Antrag zur Stiftung, den wir gemeinsam mit der SPD eingebracht haben. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede und freuen uns über Eure Kritik und Anregungen.
Als vor ein paar Wochen der eco Verband Politikerinnen und Politiker der verschiedene Fraktionen über das Leistungsschutzrecht diskutieren ließ, gab Sigfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses, noch zu Protokoll, dass das Leistungsschutzrecht eine „Mogelpackung“ und ein "Taschenspielertrick" sei und zudem keinen Erfolg verspreche. Dennoch hat die Bundesregierung nun einen ersten Entwurf zur ersten Lesung vorgelegt. Ihr Plan, über das hoch umstrittene Vorhaben nicht zu debattieren, ist nach hinten los gegangen. Hier könnt Ihr das Video der Plenardebatte nachschauen und Euch über das weitere Vorgehen in Sachen Leistungsschutzrecht informieren.
Als Tabea vor ein paar Wochen beim eco Verband über das Leistungsschutzrecht diskutierte, teilte sie sich das Podium unter anderem mit Sigfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses und CDU-Mitglied. Dort sagte er so erstaunliche Dinge wie, dass das Leistungsschutzrecht eine „Mogelpackung“ sei und keinen Erfolg verspreche. Viele in Union und FDP teilen heimlich die Meinung von Herrn Kauder. Vielleicht ist das der Grund, warum die Koalition das Leistungsschutzrecht in der kommenden Sitzungswoche nicht debattieren möchte, sondern nur „zu Protokoll“ verstecken will. Aber eins ist klar: Weder eine Protokoll-Debatte, noch das Leistungsschutzrecht selbst ist mit uns GRÜNEN zu machen.
Am gestrigen Donnerstagabend standen mehrere innen- und netzpolitische Themen auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Konstantins Reden zur EU-Datenschutzverordnung, der sogenannten “Wissenschaftsschranke” und dem §52a sowie zum Mikrozensusgesetz 2005 dokumentieren wir hier. An dieser Stelle Konstantins Protokollrede zum § 52a des Urheberrechtsgesetzes. Wie immer gilt: Über Kommentare und Anregungen freut Konstantin sich.
Am gestrigen Donnerstagabend standen mehrere innen- und netzpolitische Themen auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Konstantins Reden zur EU-Datenschutzverordnung, der sogenannten "Wissenschaftsschranke" und dem §52a sowie dem Mikrozensusgesetz 2005 dokumentieren wir hier. Den Anfang macht Konstantins Rede zur EU-Datenschutzverordnung. Wie immer gilt: Über Kommentare und Anregungen freuen wir uns.
Vor wenigen Tagen hatten sich bereits die Mitglieder des federführenden Handelsausschusses (INTA) des Europäischen Parlaments gegen ACTA ausgesprochen. Heute ist das Plenum des Parlaments dem Votum des federführenden Ausschusses gefolgt und hat das ACTA-Abkommen endgültig abgelehnt. Als Grüne, die sich seit langem gegen ACTA aussprechen, haben wir uns sehr über den heutigen Beschluss gefreut. Gleichzeitig hat Konstantin den Beschluss zum Anlass genommen, die Bundesregierung noch einmal dazu aufzufordern, ihre bisherige Strategie des Taktierens in Sachen ACTA ein für allemal zu beenden, den Willen der Bevölkerung endlich ernst zu nehmen und sich mit Nachdruck gegen eine Neuauflage von ACTA und für eine dringend benötigte Reform des Urheberrechts auf europäischer Ebene einzusetzen. Denn: Nur so kann es gelingen, die Akzeptanz des Urheberrechts wieder herzustellen.
Vor Kurzem haben die europäischen Regulierer erste Ergebnisse einer Studie vorgelegt, die zu dem Schluss kommt, dass zahlreiche Telekommunikationsfirmen gegen das Prinzip eines freien und offenen Internets und der Netzneutralität verstoßen. Wir hatten ausführlich über die Studie und deren Inhalt berichtet. Vor dem Hintergrund der aktuellen Studie und der vorab in Kurzform präsentierten Ergebnisse hatte ich die Bundesregierung im Rahmen der letzten parlamentarischen Fragestunde gefragt, ob sich an ihrer Position bezüglich der Notwendigkeit, hier gesetzgeberisch tätig zu werden, etwas verändert hat. Durch ihre Antwort zeigt die Bundesregierung einmal mehr, dass ihr die Wahrung der Netzneutralität kein so wichtiges Anliegen ist, wie sie gerne suggeriert.
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