Seit mehreren Monaten, spätestens seit dem US-Wahlkampf, wird sehr intensiv über den Einfluss von Fake News und Social Bots auf demokratische Diskurse diskutiert. Genauso diskutieren wir seit nunmehr mehr als einem Jahr über strafbare Meinungsäußerungen im Netz unter dem Stichwort „Hate Speech“. Diese Themen sind also bei Weitem keine gänzlich neuen. Wir müssen uns sehr intensiv und mit der nötigen Trennschärfe mit diesen Thematiken beschäftigen. Das wäre auch die Aufgabe der Bundesregierung, der sie, bis heute nicht nachkommt - und gleichzeitig bereits eine gesetzliche Regulierung ankündigt.
Heute wurde den Fraktionen im Deutschen Bundestag der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) übersandt. Hierbei handelt es sich bereits um den zweiten Entwurf. Den ersten Entwurf hatte das Bundesinnenministerium nach massiver Kritik zurückgezogen. Auch der neue Entwurf des Bundesinnenministers ist eine herbe Enttäuschung. Die Bundesregierung hält an ihrem Ziel, mühsam erkämpfte Schutzstandards beim Datenschutz zu verwässern, unbeirrt fest. Diese Vorschläge helfen niemandem: Weder den Unternehmen, noch den Bürgerinnen und Bürgern. Für den Grundrechtsschutz im Digitalen sind sie verheerend. Das eigentliche Ziel der EU-Datenschutzreform, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in einer immer durchdigitalisierten Gesellschaft zu stärken, wird von der Bundesregierung gezielt sabotiert.
Im Herbst 2016 wird sich der Deutsche Bundestag mit der Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (9. GWB-Novelle) befassen. Die Bundesregierung […]
Im Juli hat die juristische Fachzeitschrift "Privacy in Germany" (PinG) ein Sonderheft zu dem Thema "Dateneigentum" veröffentlicht. Zu der Frage, ob angesichts der wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung von Daten ein Eigentumsrecht an diesen anzuerkennen ist bzw. durch neue gesetzliche Regelungen geschaffen werden sollte, haben die Autoren Einschätzungen verschiedener PolitkerInnen, DatenschützerInnen und VerbraucherschützerInnen eingeholt. An dieser Stelle könnt Ihr Konstantins Antworten auf die "Drei Fragen zum Dateneigentum" nachlesen.