Die Mehrheit der Bundesbürger steht der Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ihrer Telekommunikationsverkehrsdaten zu allgemeinen Sicherheitszwecken ablehnend gegenüber. Allein die CDU/CSU drängt weiterhin auf eine weitestgehend unveränderte Neuauflage der Massenspeicherung, deren Rechtsgrundlage noch im März vergangenen Jahres vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt worden war. Nachdem nun ein internes Papier durchgesickert ist, wird klar: Die Union will die Vorratsdatenspeicherung über die Hintertür einführen.
Der Breitbandausbau in Deutschland hängt hinterher. Wir haben deshalb in einem Gutachten prüfen lassen, ob das Recht auf einen Breitbandanschluss machbar ist. Das Ergebnis: Wir fordern einen Breitbandschluss von 6 Mbit/s für jeden Haushalt. Aber nicht nur diese Basisversorgung ist nötig, sondern auch der Ausbau des schnellen Glasfasernetzes.
Anerkennend und ein wenig optimistischer geht dieser Tage der netzpolitische Blick in die Niederlande und Belgien. Die Debatte des holländischen Parlaments zur Netzneutralität durch Festschreibung im Telekommunikationsgesetz ist mittlerweile auch in Deutschland wahrgenommen worden (Spiegel Online berichtete am 9. Juni). Zudem liegt dem belgischen Parlament ein Gesetzesentwurf zur Netzneutralität vor, der im zweisprachigen Titel von "la neutralité du réseau" und "netneutraliteit" spricht.
Beim neuen Telekommunikationsgesetz muss die Bundesregierung dringend nachbessern. Wir Grüne sehen noch deutlichen Reformbedarf in einigen Bereichen: bei Breitbandversorgung, Wahrung der Netzneutralität, in der Frequenzpolitik, bei Verbraucher- und Datenschutz.
Am 8. Juni wird von 11-13.30 Uhr die Anhörung zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes stattfinden. Der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags hat hierzu Verbände und Sachverständige geladen. Wir stellen die zahlreichen Stellungnahmen, die im Vorfeld verfasst worden sind, auf gruen-digital zum Download bereit. Hinweise auf weitere Texte nehmen wir gerne jederzeit entgegen. Livestream: www.bundestag.de.
Am Mittwoch, den 8. Juni 2011 findet von 11.00 bis 13.30 Uhr auf Initiative des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Bundestages im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses eine öffentliche Anhörung zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (kurz TKG), der medien- netz- und verbraucherpolitischen Großbaustelle schlechthin, statt. Interessierte können sich jetzt anmelden.
Wie Thomas Mike Peters beim Telemedicus berichtet, bestehen die Rundfunkreferenten der Länder auf einer gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität im Telekommunikationsgesetz (TKG). Momentan beraten die Ausschüsse des Bundesrats über die am 2. März vom Kabinett verabschiedete Vorlage. Bereits am 28. März hat der Kulturausschuss einen Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Thüringen einstimmig verabschiedet.
Archive