Die Verwendung von Daten des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA durch den britischen Partnerdienst GCHQ war illegal. Das hat ein britisches Geheim-Gericht heute in einem ebenso überraschenden wie hoffentlich richtungsweisenden Urteil entschieden. Das Gericht stellte fest, dass der Zugriff auf Daten aus den Programmen PRISM und UPSTREAM bis Dezember 2014 illegal war. Wir begrüßen die Entscheidung des britischen Gerichts ausdrücklich. Sie stellt einen ersten wichtigen Erfolg für die Bürgerrechte aller Europäerinnen und Europäer dar. Das Gericht hat zumindest für die Vergangenheit bestätigt, dass die Praxis der Zusammenarbeit der Geheimdienste von Großbritannien und den USA, GCHQ und NSA, illegal war und gegen geltendes Menschenrecht verstieß.
An diesem Donnerstag werden zwei Zeugen des Bundesnachrichtendienstes angehört. Im Vorfeld der Sitzung berichteten Medien über ein Massenüberwachungssystem, in das der Bundesnachrichtendienst, sollten sich die Berichte als zutreffend erweisen, tief verstrickt war. Zudem kam es im Vorfeld der heutigen Sitzung zu einem Einschüchterungsversuch von Bundesregierung und Bundesnachrichtendienst gegenüber den Abgeordneten.
Auch an diesem Donnerstag tagt erneut der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Überwachungs- und Geheimdienstaffäre des Deutschen Bundestages. Die Beweisaufnahme wird diesmal um 11:00 Uhr beginnen. Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen wissen wir, dass netzpolitik.org wieder live aus der Sitzung berichten wird. Das Thema der morgigen Sitzung wird erneut #Eikonal sein. Im Zuge der Sitzung werden diesmal insgesamt 4 Zeugen vernommen.
Morgen begehen wir den jährlichen Europäischen Datenschutztag. Am Anfang der Wahlperiode hat die schwarz-rote Bundesregierung versprochen, den Daten- und Verbraucherschutz zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit zu machen. Den vollmundigen Ankündigungen ist bis heute jedoch nichts gefolgt. Der Grundrechtsschutz ist bei Union und SPD in schlechten Händen. Die schwarz-rote Bundesregierung muss ihren heeren Worten endlich tatsächliche Taten zum Schutz unserer Grundrechte in der digitalen Welt folgen lassen. Wir werden sie an ihren eigenen Ankündigungen messen.
Spätestens nach #CharlieHebdo ist die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung wieder voll entbrannt. Seit langem herrscht Verwirrung bezüglich der Frage, ob die Europäische Kommission an einer neuen Richtlinie arbeitet. Auch wir hatten die Große Koalition in der vergangenen Woche vor dem Hintergrund eines weiter schwelenden innerkoalitionären Konflikts um die Vorratsdatenspeicherung gefragt, ob ihres Wissens nach die Europäische Kommission derzeit an einer entsprechenden Richtlinie arbeite. Diese Frage ist vor dem Hintergrund, dass sich CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag auf die Umsetzung der Richtlinie verständigt hatten, von großer Bedeutung. Während die Union weiter für die Vorratsdatenspeicherung trommelt, verweist die SPD auf die nicht existente Richtlinie und einen damit auch nicht bestehenden Umsetzungsbedarf in Deutschland. Vor diesem, aber auch vor dem Hintergrund, dass Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) angekündigt hat, notfalls einen eigenen Entwurf vorzulegen, ist die Frage des Diskussionsstandes auf europäischer Ebene natürlich von großer Bedeutung.
Vor dem informellen Treffen der Innen- und Justizminister in Riga am 29. und 30. Januar 2015. Nach den Anschlägen von Paris kreist die Debatte um Antiterrormaßnahmen. Welche Maßnahmen sind sinnvoll? Welche eher Symbolpolitik, die zwar Sicherheit vortäuscht, aber ihr Versprechen nicht erfüllt und unsere Freiheit aufs Spiel setzt?