Angesichts des jüngsten Vorschlags von Bundesinnenminister de Maiziere, ein Vermummungsverbot für Nutzerinnen und Nutzer des Internets einzuführen, reibt man sich fast ungläubig die Augen. Diese Debatte haben wir in den letzten Jahren nun wirklich erschöpfend geführt. Dass der Minister, um von eigenen, offensichtlichen Versäumnissen abzulenken, erneut einen Vorschlag aus der Mottenkiste konservativer Law & Order-Politik hervorkramt, ist kein Versehen, sondern hat seit langem System.
Anlässlich jüngster Medienberichte, nach denen der vom Bundeskriminalamt (BKA) entwickelte Trojaner zur „Online-Durchsuchung“ (Quellen-TKÜ) in Kürze die Einsatzgenehmigung erhalten soll, hat Konstantin unsere Bedenken, dass es tatsächlich zu einem verfassungskonformen Einsatz kommen kann, heute noch einmal erneut und die Bundesregierung aufgefordert, hier schnellstmöglich für Klarheit zu sorgen.
Eine erfreuliche Nachricht aus Baden – der Freundeskreis der Evangelischen Akademie Baden hat Konstantin mit dem Bad Herrenalber Akademiepreises 2015 beehrt. Dies gab die Vorsitzende des Freundeskreises der Evangelischen Akademie Baden e.V., Alexa Maria Kunz M.A. (Karlsruhe), bekannt. Ausgezeichnet wurde der Vortrag “Veränderungen des Menschenbildes durch die Maschinen? Der neue Umgang mit Informationen und Daten”, den Konstantin 2014 im Rahmen einer netzpolitischen Vortragsreihe der Akademie über Fragen der Digitalisierung an der Universität Freiburg gehalten hatte. In seinem Vortrag setzte sich Konstantin mit den Wechselwirkungen von Digitalisierung, Technik und Gesellschaft in sozialer, wie politischer und rechtlicher Hinsicht auseinander. Wenig überraschend kam er dabei auch auf die anlasslose und systematische Überwachung von Bürgern als einem Skandal für eine rechtsstaatlich verfasste Demokratie zu sprechen. Konstantin: „Es ist an der Zeit, gegen die Totalüberwachung und das Ausspionieren von Bürgern, Wirtschaft und öffentlichen Institutionen Sturm zu laufen”. Das Preisgeld wird Konstantin spenden.
Seit wenigen Tagen ist es endgültig amtlich: Die schwarz-rote Bundesregierung setzt ihren höchst bürgerrechtsfeindlichen Kurs fort. Sie klärt nicht nur den größten Überwachungs- und Geheimdienstskandal aller Zeiten nicht auf, sie reanimiert auch den Zombie aus der sicherheitspolitischen Mottenkiste - die anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Für die Heinrich-Böll-Stiftung hat Konstantin am Tag nach der Verkündung des grundrechtsgefährdenden "Kompromisses" der Minister Maas und de Maiziere einen kurzen Gastbeitrag verfasst, den wir an dieser Stelle dokumentieren.
Die Verwendung von Daten des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA durch den britischen Partnerdienst GCHQ war illegal. Das hat ein britisches Geheim-Gericht heute in einem ebenso überraschenden wie hoffentlich richtungsweisenden Urteil entschieden. Das Gericht stellte fest, dass der Zugriff auf Daten aus den Programmen PRISM und UPSTREAM bis Dezember 2014 illegal war. Wir begrüßen die Entscheidung des britischen Gerichts ausdrücklich. Sie stellt einen ersten wichtigen Erfolg für die Bürgerrechte aller Europäerinnen und Europäer dar. Das Gericht hat zumindest für die Vergangenheit bestätigt, dass die Praxis der Zusammenarbeit der Geheimdienste von Großbritannien und den USA, GCHQ und NSA, illegal war und gegen geltendes Menschenrecht verstieß.
Auch an diesem Donnerstag tagt erneut der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Überwachungs- und Geheimdienstaffäre des Deutschen Bundestages. Die Beweisaufnahme wird diesmal um 11:00 Uhr beginnen. Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen wissen wir, dass netzpolitik.org wieder live aus der Sitzung berichten wird. Das Thema der morgigen Sitzung wird erneut #Eikonal sein. Im Zuge der Sitzung werden diesmal insgesamt 4 Zeugen vernommen.
Spätestens nach #CharlieHebdo ist die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung wieder voll entbrannt. Seit langem herrscht Verwirrung bezüglich der Frage, ob die Europäische Kommission an einer neuen Richtlinie arbeitet. Auch wir hatten die Große Koalition in der vergangenen Woche vor dem Hintergrund eines weiter schwelenden innerkoalitionären Konflikts um die Vorratsdatenspeicherung gefragt, ob ihres Wissens nach die Europäische Kommission derzeit an einer entsprechenden Richtlinie arbeite. Diese Frage ist vor dem Hintergrund, dass sich CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag auf die Umsetzung der Richtlinie verständigt hatten, von großer Bedeutung. Während die Union weiter für die Vorratsdatenspeicherung trommelt, verweist die SPD auf die nicht existente Richtlinie und einen damit auch nicht bestehenden Umsetzungsbedarf in Deutschland. Vor diesem, aber auch vor dem Hintergrund, dass Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) angekündigt hat, notfalls einen eigenen Entwurf vorzulegen, ist die Frage des Diskussionsstandes auf europäischer Ebene natürlich von großer Bedeutung.
Archive