Das SWIFT-Abkommen zur Übermittlung von internationalen Bankverkehrsdaten an die USA zur Terrorismusbekämpfung ist mittlerweile in Kraft. Nachdem auf Heise-Online am 18.07.2010 über die Schwierigkeiten bei der Erlangung von ersten Auskünften berichtet wurde, haben wir dazu heute eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Wir werden in Sachen SWIFT die Verantwortlichen nicht vom Haken lassen. Das SWIFT-Abkommen stellt einen ganz massiven und ungerechtfertigten Eingriff in die Rechte potentiell aller EU-Bürgerinnen und Bürger dar. Wir werden deshalb nicht müde werden, auch die nun anstehende Implementierung des aus unserer Sicht rechtswidrigen Abkommens kritisch zu beobachten und zu kommentieren. Jede Menge Ungereimtheiten hinsichtlich der Durchführung des Abkommens geben uns allen Anlass hierzu.
Hier unsere Frage vom heutigen 28. Juli 2010 im Wortlaut:
„Teilt die Bundesregierung angesichts der verfassungsrechtlich gebotenen Pflicht der Gewährleistung von Auskunftsrechten bezüglich personenbezogener Daten (BVerfGE 65, 1 ff. st. Rspr.) die Auffassung eines Sprechers des EU-Rates (Meldung bei Heise.de vom 18.07.2010), wonach die Auskunftsrechte des SWIFT-Abkommens (EU Amtsblatt L 195/5 vom 27.7.2010) sich nicht auf diejenigen Daten erstrecken, die zwar als Teil der ganzen Datenpakete für die Dauer von bis zu fünf Jahren in die USA übertragen, aber von US-Filtern dann nicht als wichtig erachtet und somit nicht den US-Finanzbehörden weitergeleitet würden (sog. non-extracted data) und wie erklärt sich die Bundesregierung den bei dieser Aussage erfolgenden Hinweis auf den Einsatz von Filtern angesichts des in Artikel 5 Abs. 3 des SWIFT- Abkommens verfügten ausdrücklichen Verbots von Filterverfahren?“
Über die Antwort der Bundesregierung und die weiteren Entwicklungen halten wir Euch selbstverständlich auf dem Laufenden.
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