Ende November hatten wir darüber berichtet, dass die Stiftung Datenschutz nach einer dreijährigen Hängepartie nun zwar kommen soll, die Bundesregierung das von ihr stets als Leuchtturmprojekt gepriesene Projekt jedoch sehenden Auges an die Wand fährt. Mit Hinweis auf eine völlig verfehlte Konzeption haben die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern vor Kurzem beschlossen, auf ihre Sitze im Beirat der Stiftung zu verzichten.

Zu Recht fürchten die Beauftragten um ihre Unabhängigkeit. Auch die Oppositionsparteien Im Bundestag, denen jeweils ein Sitz im Beirat zugestanden hätte, haben daraufhin beschlossen, sich nicht an der Stiftung in der vorliegenden, völlig unzureichenden Form zu beteiligen.  Bei der in der letzten Woche stattgefundenen Wahl zum Beirat der Stiftung (Tagesordnung und Antrag) haben wir daher gegen die Satzung gestimmt. Vor Kurzem haben nun auch der Verbraucherzentale Bundesverband (VZBV) und der TÜV ihre Nicht-Teilnahme an der Stiftung erklärt.

Die Absagen sind nicht verwunderlich: Über die Hälfte des insgesamt 25-köpfigen Beirates sollen nach Willen der Bundesregierung von Vertreterinnen und Vertretern von Wirtschaftsverbänden besetzt werden. Damit fehlt es tatsächlich an der immer wieder angemahnten notwendigen Unabhängigkeit der Stiftung. Zu diesen gravierenden Konstruktionsmängeln der Stiftung kommt hinzu, dass die unzureichende finanzielle Ausstattung kaum mehr als die Produktion von Hochglanzbroschüren erwarten lässt.

Die von Beginn an aus allen Ecken geäußerten Kritik am Konzept einer BMI-hörigen, einseitig Wirtschaftinteressen zugeneigten und viel zu dürftig ausgestatteten Kleinstorganisation hat die Bundesregierung stets ignoriert. Den richtigen Ansatz der Auffächerung der Instrumente und  Institutionen des Datenschutzes und die Vergabe von unabhängigen Auditierungen hat sie nur halbherzig verfolgt. Die jetzt vom Bundesministerium des Inneren vorgelegte und zu keinem Zeitpunkt mit dem Bundestag abgestimmte Satzung besiegelt das vorläufige Scheitern der Stiftung endgültig.

Wie geht es weiter mit der Stiftung?
Nach dem vorläufigen Scheitern der Stiftung und den zahlreichen Absagen stellte sich nun die Frage, wie die Bundesregierung in Sachen Stiftung gedenkt, weiter zu verfahren. In diesem Zusammenhang fragten wir uns: Wird es eine Neubesetzung der nicht in Anspruch genommenen Beiratssitze der Stiftung geben? Nach welchen Kriterien erfolgt eine etwaige Neubesetzung? Werden diese diesmal transparent sein? Um dies in Erfahrung zu bringen, habe ich letzte Woche die folgende mündliche Frage an die Bundesregierung gerichtet:

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den bislang bekannt gewordenen Absagen der für den Beirat der Stiftung Datenschutz in der Satzung ursprünglich vorgesehenen Mitglieder und nach welchen Kriterien erfolgt eine etwaige Neu-Benennung?

Heute hat mich die Antwort der Bundesregierung erreicht. Sie lautet:

Das Bundesministerium des Inneren hat alle Vorschlagsberechtigten gebeten, entsprechend der Satzung Mitglieder für den Beirat vorzuschlagen. Ob sie ihr Vorschlagsrecht wahrnehmen, ist alleinige Entscheidung der Vorschlagsberechtigten. Konsequenzen sind damit für die Bundesregierung nicht verbunden.

Bewertung der Antwort der Bundesregierung:
Die einzige neue Aussage neben Altbekanntem beinhaltet der letzte Satz. In ihm kommt zum Ausdruck, dass die Bundesregierung auch nach dem vorherigen Scheitern der Stiftung und der Nichtbesetzung etlicher Sitze des Beirats fortfahren will wie bisher. Ähnlich einem beleidigten Kind will sie die Stiftung ihre Arbeit aufnehmen lassen – ohne Beteiligung der Daten- und Verbraucherschützer und der Opposition im Bundestag. Die Bundesregierung, die, vorsichtig ausgedrückt, schon bislang wenig Gestaltungswillen in Sachen Datenschutz hat erkennen lassen, bringt somit endgültig sämtliche Player im Bereich des Daten- und Verbraucherschutzes gegen sich auf. Die Antwort der Bundesregierung zeigt deutlich: Die Bundesregierung ging in Sachen Stiftung bisher immer mit dem Kopf durch die Wand und will diesen Weg nun offenbar auch konsequent fortsetzen. Dabei steht die Bundesregierung bereits heute vor einem einzigen Scherbenhaufen. Ihr ganze Vorgehen ist ein Offenbarungseid einer ganz offensichtlich unfähigen Koalition, die nicht willens und nicht im Stande ist, den verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Diese Bundesregierung schafft es nicht einmal, ein Projekt umzusetzen, das von allen politischen Akteuren unterstützt wurde. Daran, dass die Stiftung nun vorerst scheitert, trägt die schwarz-gelbe Bundesregierung die alleinige Verantwortung. Wer so agiert wie die Bundesregierung darf sich wirklich nicht wundern, dass ihn in diesem für unsere Bürgerrechte so elementaren Bereich wirklich niemand mehr ernst nimmt.

Am heutigen Donnerstag wird auch der Bundestag über die Stiftung Datenschutz debattieren. Gemeinsam mit der SPD haben wir einen Antrag vorgelegt, über den wir hier gleich noch einmal berichten werden.

Hier findet Ihr eine Übersicht unserer Aktivitäten zur Stiftung Datenschutz.

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