Seit nunmehr anderthalb Jahren diskutieren wir über die durch den Whistleblower aufgedeckten Praktiken verschiedener westlicher Geheimdienste. Angesichts der anhaltenden Untätigkeit der Bundesregierung und ihren Versuchen, die Aufklärung im Rahmen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Bundestages zu sabotieren und den Abgeordneten unverhohlen und offen zu drohen , habe ich einen kurzen Gastbeitrag für die Heinrich-Böll-Stiftung über unsere Bemühungen, Licht ins Dunkel zu bringen, verfasst. Auch weiterhin fordern wir die die Bundesregierung auf, endlich die notwendigen Schritte zum Schutz unserer Grundrechte zu unternehmen und Edward Snowden einen sicheren Aufenthalt in Deutschland zu gewähren. Hier findet Ihr den Originalbeitrag

NSA-Untersuchungsausschuss: Licht ins Dunkel

Konstantin von Notz

Der NSA-Untersuchungsausschuss arbeitet – gegen alle Widerstände. Ausschuss-Mitglied Konstantin von Notz erklärt, mit welchen Problemen das Gremium kämpft und was es zu ändern gilt.

Wohl kaum ein Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages wurde schneller totgesagt: Entgegen der Erfahrungen aus anderen Ausschüssen schien es vielen gänzlich unmöglich, die Arbeit von Geheimdiensten aufzuklären. Mit Blick auf den Einfluss der USA galt der Ausschuss schon vor seinem Start als hoffnungsloser Fall.

Ein halbes Jahr nachdem der Ausschuss seine Arbeit aufgenommen hat, sieht es doch anders aus: Sitzung für Sitzung zeichnet sich unter der Begleitung einer vergleichsweise großen Medienöffentlichkeit ein immer schärferes Bild der sogenannten „Signal Intelligence“ ab. Dies gelingt auch dadurch, dass der Ausschuss den Beitrag des Bundesnachrichtendienst (BND) im weltweiten Zirkus der Kommunikationsüberwachung in den Blick nimmt. Der Bundestag hatte in seinem Untersuchungsauftrag einstimmig die Klärung des deutschen Anteils am Spähskandal gefordert – auch um die Glaubwürdigkeit der bundesdeutschen Position   zu hinterfragen. Die Bundesregierung   hatte stets und gerade im Wahlkampf betont, sie erfahre erstmalig von den in den Snowden-Dokumenten beschriebenen Verfahren und zeigte mit dem Finger auf die USA.

Heute wissen wir, dass diese Aussagen weitgehend Humbug waren. Der BND erscheint keineswegs als kleines Licht im bis heute andauernden Spähskandal der westlichen Gesellschaften. Er ist vielmehr ein zäh um Anerkennung ringender und nach Augenhöhe mit den westlichen Five-Eyes-Partnern strebender Akteur, der ebenfalls Massenüberwachungskonzepte umsetzt.

Das Problem Informationsbeschaffung

Der eher geringe Wille zur Kooperation der Bundesregierung überrascht daher wenig. Zwar ist die Regierung eigentlich gesetzlich zur Zusammenarbeit verpflichtet. Laut Artikel 44 Grundgesetz ist sie gehalten, das Parlament bei der Durchführung der Ausschussarbeit zu unterstützen. Dennoch verfügt jede Bundesregierung über eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Aufklärung über die Arbeit ihrer Sicherheitsbehörden zu behindern. Und unserem Eindruck nach nutzt sie davon momentan so ziemlich jede. Gegen die Weigerung der Bundesregierung, die Vorladung des Schlüsselzeugen Edward Snowden vor dem Untersuchungsausschuss zu ermöglichen, klagen wir deshalb bereits in Karlsruhe.

Auch die Grundlage der Ausschussarbeit, die Akten der beteiligten Behörden, wird uns teilweise bis heute vorenthalten. Wurden die Akten übermittelt, sind diese zum Teil bis zur Unkenntlichkeit und über Seiten geschwärzt oder wurden verzögert beziehungsweise auch einmal erst wenige Stunden vor der Sitzung übergeben. Ihre Einstufung erschwert die Transparenz noch weiter – noch nie hatte ein Bundestagsausschuss so viele in ihrer Einstufung umstrittene streng geheime Akten vorliegen. Darüber hinaus unterliegen auch die Sitzungen selbst der permanenten Einstufung der Geheimhaltung . Das liegt vor allem an den eng interpretierten Aussagegenehmigungen der Zeugen. Hinsichtlich dieser Vielzahl von Einzelproblemen, die den Untersuchungsausschuss vor allem in ihrer Summe stark einschränken, prüfen wir derzeit weitere rechtliche Schritte. Stets geht es uns dabei auch um die Zukunft parlamentarischer Aufklärung: Womit Bundesregierungen heute durchkommen, werden es spätere Bundesregierungen gegenüber dem Parlament erst recht versuchen.

All das deutet darauf hin, dass es der Bundesregierung hier nicht nur um ein Spiel auf Zeit geht, sondern viel prinzipieller um die Wahrung des „Geheimmittels Geheimdienst“ selbst. Es herrscht eine Verwaltungsmentalität vor, nach der es doch „im Wesen der Geheimdienste selbst“ liege, dass alles geheim bleibe. Das war und ist im demokratischen Rechtsstaat jedoch allenfalls für wenige Teilbereiche der Dienste zutreffend. Für den Bereich der „Signals Intelligence“ (SIGINT) stimmte es noch nie: Hier kontrollieren mit dem Parlamentarischen Kontrollgremium, der G 10-Kommission und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz gleich drei verschiedene Institutionen. Das soll Transparenz ermöglichen und ein Fehlgehen der gesetzlichen Bindungen verhindern.

Ob und warum diese Gremien nicht in der Lage waren, die Entwicklungen beim BfV und BND aufzudecken, geschweige denn zu verhindern, ist eine der wichtigen Fragen des Untersuchungsausschusses. Die Grundeinstellung der Bundesregierung und der Spitzen der Geheimdienste zu alledem lässt bislang erkennen: Es fehlt nicht nur am Reformwillen. Es fehlt zu allererst an der Einsicht, dass sich die Telekommunikationsüberwachung durch Geheimdienste grundsätzlich falsch entwickelt, dass sie die Grundrechte massenweise verletzt.

Die Komplexität der Thematik

Nicht zu unterschätzen ist außerdem die Komplexität der Materie selbst. Dies zeigt schon der aktuell im Ausschuss behandelte Fall „Eikonal“. Dabei handelte es sich nach Aussagen einiger Zeugen um ein jahrelang gemeinschaftlich mit der NSA betriebenes Überwachungsprojekt. Konkret griffen die Geheimdienste dabei auf die Glasfaser an einem Frankfurter Netzknoten zu, was über die gesetzlich vorgesehene strategische Fernmeldeüberwachung hinausgeht. Bei „Eikonal“ dürfte es sich um die wohl größte geheime „Rasterfahndung“ auf deutschem Boden gehandelt haben – ohne dass dafür irgendeine Rechtsgrundlage bestanden hätte.

Allerdings bereitet die Aufklärung der Details einige Probleme. Wenig bis nichts ist darüber publiziert, auf welche Weise Geheimdienste die Datenströme eines Glasfaserkabels erfassen, ausleiten und analysieren. Dies in den Akten aufzufinden, gestaltet sich ebenfalls schwierig. Die Vielzahl der Verfahren und Details erlaubt es den Zeugen immer wieder, durch schwammige Formulierungen Sachverhalte zu verschieben und zu verunklaren.

Nachdem der Untersuchungsausschuss den BND eingehend behandelt hat, werden weitere zentrale Fragen, wie die der Rolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die bekannten Details der Snowden-Dokumente sowie der über Deutschland und die NSA stattfindende „Geheime Drohnenkrieg“ der USA thematisiert werden. Am Ende wird es dabei um konkrete Handlungs- und Reformvorschläge gehen. Für uns Grüne ist bereits heute klar, dass grundlegende Reformen, insbesondere der Rechtsgrundlagen des Bundesnachrichtendienstes, unausweichlich sind. Das hatte bereits die spektakuläre Sachverständigenanhörung von zwei ehemaligen Bundesverfassungsrichtern und einem Rechtsprofessor in der Anfangsphase des Ausschusses ergeben: Denn diese sehen überhaupt keine Rechtsgrundlage für die sogenannte Auslands-Auslands-Überwachung, also die Erfassung von ausschließlich Drittstaaten betreffenden Datenflüssen, durch den BND.

Die gesamte bisherige Arbeit des Ausschusses zeigt: Der Aufklärungswille der Koalitionsfraktionen tendiert gegen Null. Es ist ein zähes Ringen der Großen Koalition mit der Opposition zu beobachten. Der Widerstreit geschieht dabei auf der politischen Grundlage eines Kräfteverhältnisses von 80 zu 20 – die Übermacht der Koalition scheint enorm. Vor diesem Hintergrund ist es schlicht erstaunlich, was der Ausschuss bereits an Fakten über den internationalen Späh- und Überwachungsskandal zutage gefördert hat. Wir werden mit den uns zur Verfügung stehenden knappen Ressourcen weiterhin alles versuchen, um Licht ins Dunkel zu bringen.

Dabei sind wir auf die Mitwirkung der Öffentlichkeit, die Empörung über gesetzeswidrige Massenausspähung nicht nur der Bundesbürger, sondern der Zivilgesellschaften weltweit, angewiesen. Die Geheimdienste müssen dringend wieder rechtsstaatlich eingehegt werden, sonst droht das Ende vertraulicher Kommunikation insbesondere im Internet – ein für Demokratien inakzeptabler Zustand.

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