Der 52-Jährige Journalist des Nachrichtensenders Al Jazeera Ahmed Mansur wurde am Samstag am Berliner Flughafen Tegel auf Grundlage eines ägyptischen Haftbefehls festgenommen und erst zwei Tage später – nach einer intensiven öffentlichen Diskussion – wieder freigelassen.

Im Vorfeld der Festnahme hatten Beamte im Auswärtigen Amt und im Bundesamt für Justiz entschieden, dass Mansour trotz – unter anderem von Interpol geäußerten – Zweifel an der Rechtmäßigkeit des ägyptischen Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben wurde.

Nach heutigem Kenntnisstand wahrscheinlich zu keiner Festnahme des Journalisten hätte kommen dürfen. Offenbar kam es im Auswärtigen Amt und dem Bundesamt für Justiz zu schwerwiegenden Fehlern im Vorfeld der Festnahme. Unklar ist in diesem Zusammenhang beispielsweise, warum der Journalist zwar zunächst einreisen durfte, dann aber bei seiner Ausreise festgenommen wurde.

Die Bundesregierung hat nach der vorübergehenden Festnahme des arabischen TV-Journalisten mittlerweile ihr Bedauern offiziell über die Vorfälle geäußert. Gleichzeitig bleiben zahlreiche Fragen offen. Um diesbezüglich für Klarheit zu sorgen und Journalistinnen und Journalisten, die sich in ähnlichen Situationen befinden, die Angst zu nehmen, bei einer Reise nach Deutschland ebenfalls verhaftet zu werden (vgl. Beitrag des NDR-Medienmagazin ZAPP), haben verschiedene Abgeordnete der grünen Bundestagsfraktion am gestrigen Tag mündliche Fragen an die Bundesregierung gerichtet, die die Bundesregierung im Rahmen der nächsten parlamentarischen Fragestunde am kommenden Mittwoch wird beantworten müssen. An dieser Stelle dokumentiere ich meine Fragen.

Bestätigt die Bundesregierung, dass dem zuständigen Bundesamt für Justiz sowie dem Auswärtigen Amt zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung im Fall Mansour die über das Bundeskriminalamt an sie weitergeleiteten, für diesen Fall ausgesprochenen Warnungen von Interpol vorlagen und wenn ja, von wem wurde gleichwohl von beiden Behörden offenkundig eine Festsetzung von Ahmed Mansour befürwortet (bitte begründen)?

Haben, auch vor dem Hintergrund, dass Ahmed Mansour nicht bereits bei seiner Einreise verhaftet wurde, deutsche Geheimdienste und/oder Polizeibehörden ihn während seines Aufenthaltes beobachtet und welche Erkenntnisse wurden hierbei gesammelt, die eine Verhaftung bei seiner Ausreise gerechtfertigt erscheinen ließen?

Die mündlichen Fragen müssen im Vorfeld der Parlamentarischen Fragestunde schriftlich an die Bundesregierung übermittelt werden. Jeder Angeordnete hat zwei Fragen pro Sitzungswoche, die er an die Bundesregierung richten kann. Bei der Formulierung der Fragen müssen bestimmte Regularien befolgt werden (beispielsweise, was die Anzahl von Unterfragen in einer Frage angeht). Die Fragen werden dann nach Ressorts sortiert und während der Parlamentarischen Fragestunde von der Staatssekretärs- oder der Ministerebene beantwortet. Jeder MdB, also nicht nur der/die Fragestellende hat dann die Möglichkeit zu den Antworten der Bundesregierung noch einmal nachzuhaken.

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