In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Aus den Ländern” über Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- und Netzpolitik in den Bundesländern. Ebenso schreiben ab und an VertreterInnen aus den Ländern über aktuelle Initiativen. An dieser Stelle hat Matthi Bolte einen Gastbeitrag verfasst, in dem er über die Bemühungen der Landesregierung Nordrhein-Westfalens berichtet, Freifunk-Netzewerke auszubauen und Initiativen politisch stärker zu unterstützen.

Der Landtag hat heute den Antrag „Freifunk in Nordrhein-Westfalen: Bürgernetze ausbauen und weiter stärken“ beschlossen. Für uns in NRW ist klar: Digitale Teilhabe ist die zentrale Gerechtigkeitsfrage unserer Zeit. Um mehr Teilhabe an der digitalen Gesellschaft zu ermöglichen, ist Freifunk als ein freies und offenes Bürgernetz die ideale Lösung.

Mit seinem heutigen Beschluss setzt der Landtag ein klares Zeichen zur Unterstützung der Freifunk-Bewegung. Wir wissen aus vielen Gesprächen vor Ort, dass ein solches Zeichen des politischen Supports ein unglaublich wichtiges Signal für die Arbeit der lokalen Freifunk- Initiativen ist und zugleich auch sehr konkret hilft, wenn es etwa darum geht, mit Städten und Gemeinden über die Nutzung kommunaler Liegenschaften für die Aufstellung von Freifunk-Routern zu verhandeln. Gerade in dieser Hinsicht gehen wir als Land mit gutem Beispiel voran. Die Landesregierung entwickelt ein Konzept, um landeseigene Immobilien für Freifunk zugänglich zu machen.

Daneben enthält der Beschluss auch die Aufforderung an die Landesregierung,  Freifunk-Initiativen in den kommenden Jahren finanziell beim Aufbau einer zukunftsfähigen technischen IT-Infrastruktur zu unterstützen. Neben der politischen Unterstützung braucht Freifunk aber auch gute Rahmenbedingungen. Sollten die Pläne der Bundesregierung Realität werden, könnten die mit der Vorratsdatenspeicherung verbundenen Speicherverpflichtungen den Freifunk-Initiativen den Garaus machen. Hier muss die Bundesregierung endlich ihren grund- u. bürgerrechtsfeindlichen Kurs verlassen.

Gleiches gilt für die Stümpereien bei der Abschaffung der Störerhaftung. Nach Gabriels ursprünglich großspurigen Ankündigungen war der erste Gesetzentwurf zur Änderung des TMG eine in Paragraphen gegossene Unverschämtheit gegenüber allen, die sich für freie WLANs und die Förderung digitaler Teilhabe einsetzen. Dieser Entwurf ist auch am Widerstand aus Nordrhein-Westfalen gescheitert. Dennoch ist auch die Neufassung nicht frei von Risiken für Freifunk und mit Sicherheit keine Beschleunigung für den WLAN-Ausbau insgesamt. Hier muss die Bundesregierung endlich handeln und eine rechtssichere und anwenderfreundliche Regelung vorlegen. Vorschläge dafür haben wir GRÜNE in den letzten Jahren genügend gemacht.

Hier findet Ihr eine Übersicht unserer bisherigen Artikel und Aktivitäten zum Thema Freifunk.

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