In den USA hat die amerikanische Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) vergangene Woche beschlossen, einen Universaldienst für Breitband einzuführen. Die USA zeigen damit als Land, das nicht gerade für einen planwirtschaftlichen Marktansatz verschrien ist, den Deutschen den Weg. Die FDP, namentlich die Abgeordnete Claudia Bögel, hat uns hierzulande vorgeworfen, wir würden mit unserer Forderung nach einem Universaldienst für Breitband „sozusagen eine sozialistische Zwangsversorgung vollziehen“.
Heute wurde die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch verabschiedet. Mit der heutigen Abstimmung zeigt sich: Europa hat verstanden, dass eine Rechtsdurchsetzung im Internet nur durch mehr Kooperation zu erreichen ist, nicht mit rechtsstaatlich hochbedenklichen Sperrmechanismen. Die Verpflichtung zum Löschen kinderpornografischer Inhalte im Internet ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs. Mit der Entscheidung gegen verpflichtende Internetsperren ist ein erster Schritt weg von den Sperrplänen der EU-Kommission und einiger EU-Staaten gemacht worden. Die wenigen Mitgliedstaaten, die weiter Sperrmaßnahmen ergreifen wollen, müssen nun ein verhältnismäßiges und transparentes Verfahren mit Rechtsschutzmöglichkeit einhalten.
Heute hat das Europäische Parlament das neuverhandelte Fluggastdatenabkommens der EU mit Australien angenommen. Die heute abgesegnete Speicherung der Fluggastdaten aller nach Australien einreisenden EU-Bürger für fünfeinhalb Jahre ist und bleibt unverhältnismäßig. Mehrfach haben Verfassungsgerichte von EU-Staaten sowie der Europäische Menschenrechtsgerichtshof die anlasslose Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten für grundrechtswidrig erklärt. Auch das damit praktizierte 'Profiling' ist als Fortentwicklung der Rasterfahndung unvereinbar mit der Unschuldsvermutung. Wir haben das Abkommen daher als Grüne Fraktion abgelehnt und werden auch weiterhin gerichtliche Schritte prüfen, um dieser grundrechtswidrigen Praxis einen Riegel vorzuschieben. Dass auch Liberale und Sozialdemokraten das neue Abkommen mit Australien zur Vorratsdatenspeicherung und Rasterung der Daten völlig unverdächtiger Fluggäste angenommen haben, ist eine herbe Enttäuschung und ein Rückschlag für den Ruf des Europäischen Parlamentes als verlässliche Instanz zum Schutz der Bürgerrechte.
Am heutigen Donnerstag, dem 27. Oktober 2011, hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. Malte Spitz hat einen Offenen Brief an die Vorstandsvorsitzenden und Verantwortlichen für den Datenschutz bei der Deutschen Telekom, Vodafone, E-Plus und o2 Germany gerichtet, in dem er die Unternehmen auffordert, selbst für Transparenz darüber zu sorgen, welche Verkehrsdaten zu Abrechnungszwecken oder zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation gespeichert werden.
Der Breitbandausbau in Deutschland hängt hinterher. Wir haben deshalb in einem Gutachten prüfen lassen, ob das Recht auf einen Breitbandanschluss machbar ist. Das Ergebnis: Wir fordern einen Breitbandschluss von 6 Mbit/s für jeden Haushalt. Aber nicht nur diese Basisversorgung ist nötig, sondern auch der Ausbau des schnellen Glasfasernetzes.
Heute ist ein guter Tag für die Staatsferne im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, finde ich. Denn heute wurde im Rundfunkrat bei der Wahl des zukünftigen Intendanten nicht einfach der Kandidat der CDU durchgewunken. Im Gegenteil, statt der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit bekam der Kandidat Bernd Hilder nur eine Zwei-Drittel-Ablehnung.
Heute hat der Innenministerrat der EU in Brüssel das neu verhandelte Passagierdatenabkommen der EU mit Australien angenommen. Das neue Abkommen zur Weitergabe von PNR-Fluggastdaten von EU-Bürgern an Australien verstößt gegen das europäische Datenschutzrecht und grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien in Europa. Mehrfach haben Verfassungsgerichte von EU-Staaten sowie der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg die anlasslose Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten für grundrechtswidrig erklärt.