Die Demokratisierungswelle, die die Länder des Nahen & Mittleren Ostens und Nordafrikas seit einigen Monaten erfasst hat, hat auch die Debatte um die demokratiefördernde Wirkung des Internets neu befeuert. Im Zuge dieser Debatte sind auch diejenigen, deren Unternehmen die Technik liefern, die dazu beiträgt, Kommunikation via E-Mail, in sozialen Netzwerken und in Blogs zu manipulieren oder gar ganz verstummen zu lassen, wieder verstärkt in den Fokus gerückt – und das ist gut so. Obwohl die Bundeskanzlerin und andere Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zwar in Sonntagsreden immer wieder die demokratischen Errungenschaften der Neuen Medien preist, ist sie aber scheinbar nicht willens, Verstöße gegen universelle Menschenrechte, die vor den Augen der Weltöffentlichkeit begangen werden, zu unterbinden. Das zeigt eine nun öffentlich gewordene Stellungnahme der Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission.
Wohin mit all dem Elektroschrott? Die grüne Bundestagsfraktion lädt alle Interessierten sehr herzlich zum Öffentlichen Fachgespräch "Elektroschrott: Wertvoll und gefährlich" ein.
Die geplante automatisierte Überprüfung von schulischen Datenbeständen auf möglicherweise unzulässig kopierte Schulbücher wirft eine Reihe von Fragen auf, vor allem datenschutzrechtliche, aber auch urheberrechtliche sowie Fragen nach dem eigentlich Sinn einer solchen Vereinbarung. Die Verantwortlichen in den Kultusministerien sind in der Pflicht, die Verhältnismäßigkeit ihres geplanten Vorgehens zu erklären und den Einsatz der entsprechenden Software ohne ausreichende Schutzmechanismen und nötigen Transparent zu verhindern. Die Verlage sind in der Pflicht, sich an der Beantwortung dieser essentiellen Fragen der digitalen Welt zu beteiligen. Statt auf rein repressive Instrumentarien zurückzugreifen, müssen sich sie sich die Frage stellen, wie durchtragende Antworten auf die vor Ihnen liegenden Herausforderungen des digitalen Zeitalters aussehen könnten.
Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat eine Enquete-Kommission „Aktive Bürgerbeteiligung für eine starke Demokratie“ eingesetzt. Den Vorsitz hat heute Pia Schellhammer, netzpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, übernommen. Pia hat einen Gastbeitrag für @gruen_digital verfasst, den wir hier dokumentieren.
Gestern hat das Leipziger Bundesverwaltungsgericht zwei für die Stärkung der Informationsfreiheit sehr erfreuliche Urteile gesprochen. Die Urteile beziehen sich vor allem auf Auskunftsplichten von Bundesministerien bei Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). So müssen Ministerien zukünftig auch über "Regierungshandeln" Auskunft erteilen. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, hat das Leipziger Urteil nachdrücklich begrüßt. Das Gericht habe durch seine Entscheidung "der Transparenz der Regierungsarbeit zum Durchbruch verholfen". Es handle sich um eine "gute Nachricht für alle, die von ihrem demokratischen Recht auf umfassende Information Gebrauch machen wollen". Wir Grüne werden die Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes im Sinne von mehr Transparenz und dem Motto „Mehr offene Daten wagen“ weiter vorantreiben, damit die nach der gegenwärtigen, teilweise zu unbestimmte Rechtslage im Sinne der Bürgerinnen und Bürger reformiert wird.
Am Montag, 07. November 2011 tagen sämtliche Projektgruppen (PG) der Enquete-Kommission Internet und Digitale Gesellschaft in der Zeit zwischen 10.00 und 18.00 Uhr. Neben der Projektgruppe „Demokratie und Staat“ (ab 10.00 Uhr), tagen auch die Projektgruppen „Wirtschaft, Arbeit, Green-IT“ (ab 12.00 Uhr) und „Bildung und Forschung“, die zudem auch ein öffentliches Expertengespräch durchführt (14.00 bis 17.00 Uhr), sowie die Projektgruppe „Zugang, Struktur und Sicherheit im Netz“(ab 16.00 Uhr). Einzelne Projektgruppensitzungen sind öffentlich.
Nachdem wir bereits vor längerer Zeit unseren grünen Entwurf eines Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz online diskutiert haben lassen, stellen wir als Grüne Bundestagsfraktion nun einen weiteren Gesetzesentwurf online zur Diskussion, um vor der Einbringung in den Bundestag die Mitarbeit an unserer Initiative zu ermöglichen und Fragen, Kritik und Anregungen aufzunehmen. Unser Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Transparenz und zum Diskriminierungsschutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern („Whistleblowern“) ist ab sofort online diskutierbar. Wir präsentieren unseren Entwurf heute auf zwei Ebenen: Zum einen sind alle Interessierten eingeladen, auf www.gruener-gesetzentwurf.de ihre Fragen, Kritik, Ideen und Anregungen einzubringen. Zum anderen laden wir die juristische Fachwelt ein, auf den Seiten des Fachverlags C.H. Beck, der Beck Community, unter www.community.beck.de unseren Gesetzentwurf einer fundierten juristischen Prüfung zu unterziehen. Wir freuen uns über eine rege Teilnahme.