Gestern hat das Leipziger Bundesverwaltungsgericht zwei für die Stärkung der Informationsfreiheit sehr erfreuliche Urteile gesprochen. Die Urteile beziehen sich vor allem auf Auskunftsplichten von Bundesministerien bei Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). So müssen Ministerien zukünftig auch über „Regierungshandeln“ Auskunft erteilen.

Das Verwaltungsgericht des Bundes hat den Klagen von Bürgern Recht gegeben, denen bislang eine Auskunft auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes mit Hinweis auf eben solches „Regierungshandeln“ verwehrt wurde. Die Begründung des Bundesjustizministeriums (BMJ) wiesen die Richter in zwei Urteilen ab. Die Auskunft sei zu Unrecht verweigert worden.

In beiden Fällen bestätigten die Richter des Bundesverwaltungsgerichts die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Az.: BVerwG 7 C 3.11 und BVerwG 7 C 4.11) gegen das BMJ. Das Berliner Oberverwaltungsgericht hatte Anfang des Jahres bereits klargestellt, dass das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes eine Auskunftspflicht für die gesamte Exekutive impliziere. Das Gericht betonte auch, dass der Gesetzgeber mit der Norm explizit das Ziel verfolgt habe, die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltungskontrolle zu stärken.

Dass ausgerechnet das Bundesjustizministerium von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) keine Auskunft über das eigene Handeln geben wollte, da es sich um “ typische Regierungstätigkeiten“ handle, verwundert schon sehr. Der Auffassung des Ministeriums, wonach Auskunftsersuchen nach dem IFG nur nachgekommen werden müsse, wenn sie sich auf das Verwaltungshandeln des Ministeriums bezögen, nicht jedoch, wenn es um Vorgänge ginge, die direktes Regierungshandeln beträfen, erklärten die Richter damit eine Absage.

In ihrem Urteil verweisen die Richter darauf, dass eine Unterscheidung zwischen dem Verwaltungs- und dem Regierungshandeln eines Ministeriums im Gesetz „nicht angelegt und auch nach dem Gesetzeszweck nicht gerechtfertigt“ sei. Das BMJ, so die Richter weiter,  könnten die gewünschten Auskünfte weder mit der Erfüllung verfassungsrechtlicher Verpflichtungen noch mit einem Anspruch auf den Schutz der Vertraulichkeit von Beratungen rechtfertigen.

Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, hat das Leipziger Urteil nachdrücklich begrüßt. Das Gericht habe durch seine Entscheidung „der Transparenz der Regierungsarbeit zum Durchbruch verholfen“. Es handle sich um eine „gute Nachricht für alle, die von ihrem demokratischen Recht auf umfassende Information Gebrauch machen wollen“. Welche Auswirkungen die Urteile tatsächlich auf die Auskunftspraxis der Behörden haben, wird die nähere Zukunft zeigen.

Wir Grüne jedenfalls werden die Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes im Sinne von mehr Transparenz und dem Motto „Mehr offene Daten wagen“ weiter vorantreiben, damit die nach der gegenwärtigen, teilweise zu unbestimmte Rechtslage  im Sinne der Bürgerinnen und Bürger reformiert wird.

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