Die Geschichte des unter rot-grün eingeführten Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes ist eine Erfolgsgeschichte. Der Einsatz für einen transparenten Staat und unser Kampf für das IFG haben sich gelohnt. Gleichzeitig, das weiß jeder, der sich einmal mit der noch immer in vielen Amtsstuben vorherrschenden Auskunftspraxis auseinandergesetzt hat, liegt noch viel Arbeit vor uns.
Am Mittwoch Abend trafen sich verschiedener zivilgesellschaftliche und politische Gruppen aus Berlin, um gemeinsam über ein neues Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz (TransIFG) für die Bundeshauptstadt zu reden. Der Einladung der Wikimedia Deutschland folgten u.a. VertreterInnen die Digitale Gesellschaft e.V, die Bürgerrechtsorganisation Mehr Demokratie e.V., die Anti-Korruptions-NGO Transparency International, der Chaos Computer Club und die Open Knowledge Foundation. Dazu kamen VertreterInnen aller Berliner Parteien, mit Ausnahme der CDU.
Gestern hat das Leipziger Bundesverwaltungsgericht zwei für die Stärkung der Informationsfreiheit sehr erfreuliche Urteile gesprochen. Die Urteile beziehen sich vor allem auf Auskunftsplichten von Bundesministerien bei Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). So müssen Ministerien zukünftig auch über "Regierungshandeln" Auskunft erteilen. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, hat das Leipziger Urteil nachdrücklich begrüßt. Das Gericht habe durch seine Entscheidung "der Transparenz der Regierungsarbeit zum Durchbruch verholfen". Es handle sich um eine "gute Nachricht für alle, die von ihrem demokratischen Recht auf umfassende Information Gebrauch machen wollen". Wir Grüne werden die Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes im Sinne von mehr Transparenz und dem Motto „Mehr offene Daten wagen“ weiter vorantreiben, damit die nach der gegenwärtigen, teilweise zu unbestimmte Rechtslage im Sinne der Bürgerinnen und Bürger reformiert wird.
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