Die Geschichte des unter rot-grün eingeführten Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes ist eine Erfolgsgeschichte. Der Einsatz für einen transparenten Staat und unser Kampf für das IFG haben sich gelohnt. Gleichzeitig, das weiß jeder, der sich einmal mit der noch immer in vielen Amtsstuben vorherrschenden Auskunftspraxis auseinandergesetzt hat, liegt noch viel Arbeit vor uns.
Vor Kurzem hat der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit, Peter Schaar, seinen alle zwei Jahre erscheinenden Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit vorgelegt. Auch der diesjährige Bericht zeigt vor allem eins: Die im Zuge des Informationsfreiheitsgesetzes geschaffenen voraussetzungslosen Auskunftsrechte werden von den Bürgerinnen und Bürgern immer stärker genutzt. Die Bürgerinnen und Bürger erheben vollkommen zu Recht mehr denn je Anspruch auf eine möglichst umfassende Transparenz als Voraussetzung für politische Mitbestimmung. Und: Sie erwarten zu Recht, dass die vielfältigen Möglichkeiten des Internets genutzt werden.
Der Bundesinformationsbeauftragte bestätigt in seinem Tätigkeitsbericht noch einmal die Grundlinien und Forderungen unserer grünen Informationsfreiheitspolitik. Als Grüne kämpfen wir zum Beispiel seit langem bereits für die Aufnahme eines Informationsgrundrechts in das Grundgesetz, starke Open-Data-Verpflichtungen der Verwaltung und ein neues IFG, mit dem verhindert wird, dass Behörden Informationen aufgrund eines zu weitgehenden Verständnisses von Betriebsgeheimnissen zurückhalten.
Wir lassen auch zukünftig nicht locker: Den Evaluierungsbericht zum IFG werden wir noch einmal dafür nutzen, um konkrete Vorschläge für mehr Informationsfreiheit und Open Data vorzulegen. Wichtige Vorarbeiten haben wir hierfür bereits geleistet.
Hier findet Ihr zum Beispiel zahlreiche Informationen über einen aktuellen Beschluss der grünen Bundestagsfraktion “Informationsfreiheit 2.0 und Open Data”, den wir zusammen mit Euch online erstellt und diskutiert haben.
Am 25. Mai 2012 beriet der Deutsche Bundestag in seiner 182. Sitzung über unseren Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes, in dem wir uns für die Aufnahme der Informationsfreiheit als Informationszugangsgrundrecht in Artikel 5 des Grundgesetzes aussprechen. An dieser Stelle noch einmal der Hinweis auf meine dazu im Plenum des Bundestages gehaltene Rede:
Anhörung im Innenausschuss:
Am Montag, dem 24.09.2012, findet zwischen 14:00 und 16:00 Uhr im Rahmen der 80. Sitzung des Innenausschusses in Raum E. 200 des Paul-Löbe-Hauses eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zur Evaluierung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (pdf, 15 KB) statt.
Gegenstand der Anhörung ist nicht nur das vor Kurzem erschienene Gutachten zur Evaluierung des Bundes-Informationsfreiheitsgesetzes (Langversion des Gutachtens als pdf mit 5,1 MB, Zusammenfassung des Gutachtens 313 KB), sondern auch unser vor Kurzem vorgelegter grüner Gesetzesentwurf zur Aufnahme eins Informationszugangsrechts ins Grundgesetz.
Als Sachverständige wurden von den Fraktionen folgende Personen benannt:
- Professor Dr. Martin Ibler, Universität Konstanz
- Karsten Neumann, Landesbeauftragter Datenschutz & Informationsfreiheit Meckl.-Vorpommern a. D.
- Dr. Christoph J. Partsch, Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit e. V.
- Professor Dr. Michael Rodi, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
- Professor Dr. Michael Sachs, Universität zu Köln
- Professor Dr. Wolfgang Schulz, Hans-Bredow-Institut, Hamburg
- Professor Dr. Jan Ziekow, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften, Speyer
Anmeldung:
Interessierte werden gebeten, sich unter Nennung des Namens und des Geburtsdatums bis zum heutigen 19. September 2012 beim Sekretariat des Innenausschusses per Mail anzumelden.
Hier findet Ihr eine unvollständige Übersicht unserer sonstigen Aktivitäten in den Bereichen Informationsfreiheitsgesetz und Open Data.
Comments are closed