Am heutigen Freitag, den 17.12.2010 berichtete das Bundesjustizministerium im Unterausschuss Europarecht über den derzeitigen Stand des umstrittenen Anti-Counterfeiting Trade Agreements (ACTA).
Eine netzpolitisch hochspannende Woche geht langsam zu Ende. Während heute in den Landtagen über den Jugendmedienschutzstaats-Vertrag debattiert wurde, wird auch der Bundestag über zwei netzpolitische Themen diskutieren: Gegen 17:15 Uhr steht die abschließende Beratung über den grünen Antrag „Keine Vorratsdatenspeicherung über den Umweg Europa“ auf der Tagesordnung. Gegen 19:15 Uhr debattiert der Bundestag dann über den interfraktionellen Antrag zum 22. Tätigkeitsbericht von Peter Schaar. Gerade die zeitliche Nähe der Debatten über beide Anträge lässt auf spannende Debatten hoffen.
Wir Grünen haben immer darauf verwiesen, dass wir es grundsätzlich richtig finden, von Papier auf elektronische Übermittlungsverfahren umzustellen. Dennoch war frühzeitig klar: ELENA war von vornherein vollkommen aus dem Ruder gelaufen - sowohl was die zu übermittelnden Daten, als auch was die Kosten des Verfahrens angeht. Beides haben wir bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes beklagt.
Wir erinnern uns: Durch eine Kleine Anfrage der Linken zum “Sachstand `Löschen statt Sperren´” vom 20. Oktober 2010 hat sich herausgestellt, dass innerhalb des BKAs gerade einmal 6, 3 Vollzeitstellen für die Löschung von Seiten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern dokumentieren, zur Verfügung stehen. Nun habe ich die Bundesregierung befragt, ob sie diese - sehr gering anmutende - Mitarbeiterzahl für ausreichend hält.
Am 25. Oktober 2010 findet im Unterausschuss Neue Medien des Deutschen Bundestages ein Expertengespräch mit Sachverständigen zum Thema „Kampf gegen Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet: Technische und organisatorisch Fragen“ statt. Die Anhörung ist öffentlich. Gäste können sich hier anmelden.
Vor dem Hintergrund, dass sie oftmals schwerwiegende Eingriffe durch staatliche Sicherheitsbehörden in empfindliche Bereiche der persönlichen Lebensgestaltung beinhalten, müssen sich Sicherheitsgesetze besonders strikt an verfassungsrechtlichen Vorgaben halten. Gerade im Bereich der Sicherheitspolitik sind besondere Sorgfalt und Zurückhaltung - sowohl seitens der Gesetzgebung, als auch bei der Gesetzesanwendung - von elementarer Bedeutung.
Am 4. Oktober führte die Enquete-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft“ über die wir hier, und hier bereits gebloggt hatten, durch. Themen der Anhörung waren die Auslastung von Netzen, die Notwendigkeit von Netzwerkmanagement und Zielvorstellungen zur künftigen Gestaltung des Internet. Die Aufzeichnung der kompletten Anhörung könnt Euch Ihr hier noch einmal anschauen.
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