Derzeit führen verschiedenen Ausschüsse des Deutschen Bundestages Anhörungen zum Thema Netzsperren durch. Nachdem am 25. Oktober 2010 im Unterausschuss Neue Medien bereits ein Expertengespräch mit Sachverständigen zum Thema „Kampf gegen die Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet: Technische und organisatorisch Fragen“ stattfand, zieht der (federführenden) Rechtsausschuss nun nach.
Am 25.10.2010 fandet im Unterausschuss Neue Medien des Bundestages ein öffentliches Expertengespräch mit Sachverständigen zum Thema „Kampf gegen Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet: Technische und organisatorisch Fragen“ statt. Wir haben zu den ausführlichen Hintergründen der Anhörung gebloggt, genauso zu den von uns an die Bundesregierung gerichteten Fragen als Vorbereitung der Anhörung.
Am 27. Oktober 2010 wird der Unterausschuss Neue Medien des Bundestages nach einem halben Jahr des Absetzens und Verschiebens den grünen Antrag „Keine Vorratsdatenspeicherungen über den Umweg Europa“ in nichtöffentlicher Sitzung abstimmen.
Am 25.10.2010 findet im Unterausschuss Neue Medien des Bundestages ein öffentliches Expertengespräch mit Sachverständigen zum Thema „Kampf gegen Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet: Technische und organisatorisch Fragen“ statt, zu dem man sich hier anmelden kann. Wir hatten ja bereits ausführlich über die Hintergründe der Anhörung berichtet.
Gestern hat sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene gegen die Einführung von Netzsperren ausgesprochen. Gleichzeitig weigert sie sich, auch auf deutscher Ebene auf eine gemeinsame Position zu einigen. Hierdurch schwächt die Bundesregierung nicht nur ihre Verhandlungsposition auf europäischer Ebene, letztlich verhindert sie eine effektive Strafverfolgung. Die schwarz-gelbe Koalition muss endlich begreifen, dass die Zeit, nun endlich Farbe zu bekennen, ein für allemal gekommen ist.
Die Notwendigkeit der Einführung von bereichsspezifischen Bestimmungen zum Beschäftigtendatenschutz wird schon lange diskutiert. Die 2009 von der Großen Koalition geschaffene Regelung des § 32 BDSG zum Arbeitnehmerdatenschutz gilt jedoch allgemein als Fehlschlag, weil sie lediglich zusätzliche Probleme aufgeworfen hat, anstatt die bestehenden zu lösen.
Wie wir alle wissen, müssen die 16 Landtage bis zum 31. Dezember 2010 darüber abstimmen, ob der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) in seiner novellierten Fassung am 1. Januar 2011 in Kraft tritt.
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