Heute hat das Bundesverfassungsgerichts zur „Antiterrordatei“ entschieden. Bereits 2013 hatten die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts einzelne Vorschriften und Befugnisse […]
In seinem Urteil vom 24.04.2013 zur Antiterrordatei hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Konturen des verfassungsrechtlichen Trennungsgebotes geschärft und hohe Anforderungen an die informationelle Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten formuliert. Wegen seiner grundsätzlichen Aussagen über das Trennungsgebot ergibt sich aus dem Urteil ein Handlungs- und Prüfbedarf, der weit über das Antiterrordateigesetz hinausreicht. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine Umsetzungsfrist bis zum 31.12.2014 gesetzt. Am 04. April 2014 von 15.00 bis 18.00 Uhr veranstaltet die grüne Fraktion im Rahmen ihres Schwerpunktes "Digitale Bürgerrechte" ein Fachgespräch mit dem Titel „Datenschutz und Trennungsgebot in der Sicherheitspolitik“.
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