Seit Jahren beschäftigen wir uns auch hier immer wieder mit Bemühungen, die Informationsfreiheit zu stärken und ein Bundestransparenzgesetz nach Ländervorbild auch im Bund einzuführen. Ein solches Bundestransparenzgesetz lag am Ende der Ampel fertig verhandelt vor, es kam aber leider nie, da das Bundesinnenministerium es verpasste, einen Kabinettsbeschluss herbeizuführen. Seitdem ruht der See still, obwohl eine extrem engagierte Zivilgesellschaft immer wieder auf die Bedeutung von Transparenz staatlichen Handels aufmerksam macht. Auch die Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, macht immer wieder hierauf aufmerksam – und fordert entsprechende – auch und vor allem gesetzgeberische – Reformen.
Heute beginnt das 8. Symposium der BfDI zur Informationsfreiheit in Berlin. Um die Bundesregierung, die zu Beginn dieser Wahlperiode ein eigenes Ministerium für Staatsmodernisierung an den Start gebracht hat, einmal mehr auf die große Bedeutung der Thematik aufmerksam zu machen und sie doch noch irgendwann zum Handeln zu bewegen, haben wir uns als grüne Bundestagsfraktion vorgenommen, in den kommenden Wochen und Monaten hier einen Schwerpunkt unserer Arbeit zu setzen und das Anliegen in gleich mehreren parlamentarischen Initiativen an die Bundesregierung zu richten.
Als Auftakt haben wir unter Federführung von Rebecca Lenhard vor Kurzem eine umfassende Kleine Anfrage an die Bundesregierung „Zuständigkeiten und Reformvorhaben der Bundesregierung im Bereich Informationsfreiheit und Open Data“ (pdf) gerichtet. Über die – in ihrer ganzen Substanzlosigkeit durchaus erschreckenden – Antworten der Bundesregierung berichtet der Tagesspiegel Background heute exlusiv.
Als Sprecherin für Digitales und Staatsmodernisierung der grünen Bundestagsfraktion hat Rebecca Lenhard die Antworten der Bundesregierung wie folgt eingeordnet:
Transparenz ist kein Nice-to-have, sondern Grundbedingung demokratischer Legitimität: Wer Vertrauen in staatliches Handeln sichern will, muss Einblick in staatliches Handeln ermöglichen. Die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zeigt, wie weit die aktuelle Koalition davon entfernt ist. Kein Austausch zwischen den Häusern, kein Bundestransparenzgesetz, keine zusätzlichen Transparenzpflichten. Als Begründung dient die derzeitige Sicherheitslage. Doch wer ausgerechnet die Sicherheit anführt, um weniger Transparenz zu rechtfertigen, hat das Verhältnis von Demokratie und Krise falsch verstanden. Deutschland kann anders: Das rot-grüne Informationsfreiheitsgesetz war ein Meilenstein, viele Bundesländer haben seitdem moderne Transparenzgesetze eingeführt.
Schwarz-Rot tritt auf der Stelle. Auch die Präferenz, das Informationsfreiheitsgesetz lieber „in der bisherigen Form mit Mehrwert“ reformieren zu wollen, klingt nach Fortschritt, schließt eine Abschwächung aber ausdrücklich nicht aus. Besonders schwer wiegt das Silodenken: Open Data sitzt im Digitalministerium, Informationszugangsrecht im Innenministerium und dazwischen herrscht Funkstille. Zwei Häuser, zwei Vorhaben, die sachlich zusammengehören, ohne erkennbare Linie. Solange Informationszugang und Open Data getrennt bleiben, kann kein souveränes Datenökosystem entstehen.
Dabei liegen die Vorschläge auf dem Tisch: Die engagierte Zivilgesellschaft hat konkrete Ideen entwickelt, die unbedingt in Gesetzgebungsprozesse einfließen sollten. Ein Bundestransparenzgesetz stärkt Vertrauen und Demokratie und nutzt die Potenziale einer modernen, offenen Verwaltung. Gerade in unsicheren Zeiten ist das kein Luxus, sondern Notwendigkeit.
Antworten der Bundesregierung im Wortlaut:
Sobald die Antworten der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage „Zuständigkeiten und Reformvorhaben der Bundesregierung im Bereich Informationsfreiheit und Open Data“ (pdf) im elektronischen System des Bundestags eingepflegt sind, machen wir hier noch einmal auf sie aufmerksam.
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