Gerade hat das Bundeskabinett mehrere Gesetzesentwürfe zur Neugestaltung digitaler Ermittlungsbefugnisse beschlossen. Diskuriert werden sie auch unter dem Scjlagwort „Sicherheitspaket 2.0. Diese Bezeichnung nimmt Bezug auf ein Sicherheitspaket 1.0, das die Bundesregierung zu Ampel-Zeiten vorgelegt hatte. Die in ihm vorgesehenen Regelungen für neue Ermittlungsbefugnisse der Polizei kamen letztlich, obwohl im Bundesrat mit weitreichenden Änderungen beschlossen, letztlich nicht: Die unionsgeführte Ländern hatten diesen Teil des Pakets (andere nicht) im Bundesrat gestoppt, so dass es bis heute keinerlei neue Befugnisse für die Sicherheitsbehörden in diesem Bereich gibt.

Nun macht man den Schranken an Dingen, die die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP in einem gemeinsamen Kraftakt damals verhindern konnten, von Seiten des Bundesinnenministeriums (BMI) abermals ganz weit auf. Für die grüne Fraktion habe ich die vorliegenden Entwürfe, auch im Lichte aller Erfahrungen in der letzten Wahlperiode, diese Woche einmal eingeordnet. Für meine Fraktion und ich mich ist klar: Wir werden uns auch diesmal sehr intensiv mit dem „Sicherheitspaket 2.0“ der GroKo beschäftigen.

Eine zeitgemäße Sicherheitsarchitektur muss modern und widerstandsfähig sein, aber dem erstarkenden Autoritarismus auch ein freiheitsliebendes Modell entgegensetzen. Die Beschlüsse der Bundesregierung offenbaren hingegen erneut ein problematisches Verhältnis zum Rechtsstaat. Die geplanten neuen Befugnisse ermöglichen tiefe Grundrechtseingriffe und betreffen dabei keineswegs nur Personen im direkten Fokus von Sicherheitsbehörden, sondern potenziell alle, auch gänzlich unbescholtene, Bürger. Anstatt deswegen mit der gebotenen Zurückhaltung zu agieren, forciert das Innenministerium den übermäßigen Einsatz dieser Instrumente und vernachlässigt den Schutz der Bürger. Die Verfassungsmäßigkeit der Entwürfe steht daher massiv infrage.

Auch die Vereinbarkeit mit der europäischen KI-Verordnung muss erheblich bezweifelt werden. Um diese Frage zu umgehen, plant die Bundesregierung nun offenbar, den biometrischen Abgleich ins nicht-europäische Ausland auszulagern. Das ist ein durchschaubarer Versuch, europäische Bürgerrechte auszuhöhlen.

Die weiterhin fehlende Absage des Bundesinnenministers an den Einsatz von Palantir, über die wir hier sehr ausführlich geschrieben haben, ist alarmierend. Die Firma verfolgt inzwischen eine offen demokratiefeindliche Agenda. Der Einsatz von Palantir wäre daher maximal fahrlässig; verfassungsrechtlich, sicherheitspolitisch und vor allem auch angesichts der offenkundigen Notwendigkeit, endlich digital unabhängiger von den USA zu werden.

Nun ist – einmal mehr – das Parlament gefragt. Wie 2024, als das Bundesinnenministerium schon einmal derart inakzeptable Entwürfe vorgelegt hat, muss das Parlament verfassungsrechtliche Sicherungsmechanismen einziehen, die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht absichern und die Befugnisse an klare Ausschlussklauseln zum Einsatz von Palantir knüpfen. Wir werden das Vorhaben eng und kritisch, gegebenenfalls mit eigenen Initiativen, begleiten.

Hier findet ihr einen längeren Fachtext zum Sicherheitspaket 1.0 der Ampel, in dem auch die Änderungsanträge, die wir als Fraktion damals vorgelegt haben, verlinkt sind.

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