Der heute im Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf zum Bundesverfassungsschutzgesetz wird bislang medial weitgehend unkritisch als tatsächliche Reform und Konsequenz aus den Erfahrungen, die man im Zuge der anhaltenden Enthüllungen um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) gemacht hat, bewertet. Diese Bewertung teilen wir ausdrücklich nicht. Unsere Kritik an dem Entwurf der Bundesregierung, der eben gerade nicht die notwendigen Konsequenzen zieht, sondern Bürgerrechte gefährdet und Massenüberwachung weiter legitimiert, haben Irene Mihalic, Sprecherin für Innere Sicherheit, und ich heute zum Ausdruck gebracht.
Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf eines seit Monaten in der Diskussion befindlichen IT-Sicherheitsgesetzes beschlossen. Der Entwurf wird den vor uns liegenden Herausforderungen bezüglich des Schutzes der wichtigsten Infrastruktur unserer Zeit nicht gerecht. Klar ist doch: Die Sicherheit digitaler Infrastrukturen ist massiv gefährdet. Das hat nicht zuletzt der durch Edward Snowden aufgedeckte Überwachungsskandal gezeigt. Ein umfassender und effektiver Schutz vor Ausspähung und einer Erosion der Privatsphäre ist daher eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Dennoch ist der Entwurf alles in allem bestenfalls Stückwerk. Insgesamt wird er keinen essentiellen Beitrag für mehr IT-Sicherheit leisten.
Soeben ist der 27. Parteitag der CDU zu Ende gegangen. Unter anderem beschlossen die Delegierten auch einen Antrag des Bundesvorstandes zur Inneren Sicherheit. Der Beschluss D 2: Mit einem starken Staat für Freiheit und Sicherheit (PDF) ist nicht nur hoch widersprüchlich, er zeigt, dass die Union die Auseinandersetzung mit AFD, Pegida und Co., wer mit der populistischerer Law and Order-Politik rechtsaußen am meisten punktet, gewillt ist aufnehmen. Durch ihr zutiefst ideologisches Festhalten an der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung stellt sie alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht. Statt den durch Edward Snowden aufgedeckten größten Überwachungs- und Geheimdienstskandal aller Zeiten aufzuklären und notwendige Konsequenzen zu ziehen, nimmt sich die Union den US-amerikanischen Geheimdienst NSA offenbar zum Vorbild und will zukünftig auch verschlüsselte Kommunikation überwachen.
Die diesjährige Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) ist gerade vorbei. Sie fand vom 21. bis 23. November 2014 in Hamburg statt. Neben Anträgen zu den Themen gutes Leben, Freiheit und Außenpolitik sowie zahlreichen Satzungsänderungen lag u.a. auch ein - einstimmig beschlossenen - Antrag "Digitale Selbstbestimmung gewährleisten - Grenzenlose Überwachung stoppen!" der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Medien- & Netzpolitik vor, auf den wir hier noch einmal hinweisen möchten.
Nachdem die grüne Bundestagsfraktion erst vor Kurzem mit Hinweis auf das weiterhin unklare Vorgehen der Bundesregierung in Sachen anlassloser Vorratsdatenspeicherung und das anstehende Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erneut einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht hat, hat der Parteirat von Bündnis 90/Die Grünen gerade – einstimmig – ebenfalls einen Beschluss gegen die Vorratsdatenspeicherung gefasst. Anbei dokumentieren wir den Parteiratsbeschluss „Vorratsdatenspeicherung europaweit beenden“ im Wortlaut.
Am vergangenen Wochenende tagte die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Medien- und Netzpolitik von Bündnis 90/Die Grünen in Düsseldorf und Köln. Während der Sitzung fasste die BAG u.a. einen Beschluss für einen öffentlichen-rechtlichen Rundfunk im 21. Jahrhundert, den wir auch an dieser Stelle noch einmal dokumentieren.
Heute hat der Bundestag über 52 a UrhG und über ein verbindliches Zweitveröffentlichungsrecht abgestimmt. Zu beiden Vorhaben hat die grüne Bundestagsfraktion bereits Anträge vorgelegt. Wir begrüßen die Vorstöße des Bundesrates. Die Bundesregierung ist viel zu lange untätig geblieben und hat es verpasst, entsprechende Regelungen vorzulegen. Auch ist heute klar, dass der dringend benötigte "3. Korb" wohl in dieser Legislatur nicht mehr kommen wird - ein urheberrechtlicher Offenbarungeid der schwarz-gelben Bundesregierung, die statt einen "Wissens- und Gesellschaftskorb" vorzulegen, lieder wenigen großen Verlagen ein umstrittenes Leistungsschutzrecht schustert, von dem bis heute keiner weiß, wie es genau aussehen soll.
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