Am 25.10.2010 fandet im Unterausschuss Neue Medien des Bundestages ein öffentliches Expertengespräch mit Sachverständigen zum Thema „Kampf gegen Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet: Technische und organisatorisch Fragen“ statt. Wir haben zu den ausführlichen Hintergründen der Anhörung gebloggt, genauso zu den von uns an die Bundesregierung gerichteten Fragen als Vorbereitung der Anhörung.
Gestern hat sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene gegen die Einführung von Netzsperren ausgesprochen. Gleichzeitig weigert sie sich, auch auf deutscher Ebene auf eine gemeinsame Position zu einigen. Hierdurch schwächt die Bundesregierung nicht nur ihre Verhandlungsposition auf europäischer Ebene, letztlich verhindert sie eine effektive Strafverfolgung. Die schwarz-gelbe Koalition muss endlich begreifen, dass die Zeit, nun endlich Farbe zu bekennen, ein für allemal gekommen ist.
Am 6. Oktober hatten wir die Bundesregierung in der Fragestunde des Bundestages nach ihrer Position zur Verlängerung des Mandats des Internet Governance Forum der Vereinten Nationen (UN), welches in diesem Jahr abläuft, befragt. Über die sich hierzu vor allem zwischen den USA und der EU abzeichnende Kontroverse hatten wir bereits einmal gebloggt.
Das Internet Governance Forum der Vereinten Nationen (UN) hat eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, die zentralen Fragen der globalen Netzpolitik zu beantworten diskutieren. Jedoch läuft in diesem Jahr das Mandat des einst im Rahmen des Weltgipfels der Informationsgesellschaft eingerichteten Forums aus.
Der bekannte internetabrufbare Dienst Google Street View soll bis Ende des Jahres auch bundesdeutsche Straßen digital und in 3-D abrufbar vorhalten. Dafür wurden drei Jahre lang in ganz Deutschland Bildaufnahmen von Straßen, Häuserfassaden und Plätzen erstellt. Street View stellt eine photographische Momentaufnahme dar. In einigen Ländern werden periodisch erfolgende, aktualisierende Kamerafahrten durchgeführt.
am 28. Juli haben wir eine kleine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung gestellt, nach dem über Heise.de von den Schwierigkeiten der Erlangung von Auskunft über die, in den USA gespeicherten Bankdaten von EU-Bürgern berichtet wurde, vgl. dazu auch den Artikel vom 7. August auf Heise.de. Die Intransparenz und die vielen Unklarheiten gaben uns zusätzlich Anlass zur Sorge und bestätigten die von vornherein gehegte Vermutung, dass mit den gespeicherten Daten nicht verantwortungsvoll und transparent umgegangen wird.
Wie bewertet die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund, dass sie sich im Rahmen der „Friends of Transparency“-Initiative für eine verbesserte Transparenz bezüglich des Anti-Counterfeiting Agreement (ACTA)-Verfahrens einsetzt, den Umstand, dass bei der letzten Verhandlungsrunde in Luzern erarbeitete, aktuelle Verhandlungsentwurf nicht veröffentlicht werden soll und in welcher Form wird sich die Bundesregierung für eine Veröffentlichung des Textes einsetzen?
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