In der vergangenen Sitzungswoche debattierte der Deutsche Bundestag unter anderem über den von der Bundesregierung vorgelegten "Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze". An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Protokollrede. Wie immer gilt: Über Kritik und Anmerkungen freuen wir uns.
Gerade hat die Beratung des Etatentwurfes für die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Vosshoff, stattgefunden. Anja Hajduk, grünes Mitglied im Haushaltsauschuss, und Konstantin haben im Namen der grünen Bundestagsfraktion eine Stellenaufstockung von insgesamt 200 zusätzlichen Stellen in den nächsten zwei Jahren beantragt. Gerade in Zeiten, in denen die schwarz-rote Bundesregierung für erhebliche personelle Aufstockung bei den Sicherheitsbehörden sorgt, muss die Behörde in die Lage versetzt werden, ihrer verfassungsrechtlich vorgesehenen Aufsichtsfunktion gerecht werden zu können. Dass die Koalitionsfraktionen dieser Stellenaufstockung, die den stark gestiegenen Anforderungen angemessen Rechnung getragen und die Bundesbehörde fit für die vor sie liegenden Aufgaben gemacht hätte, eine Absage erteilt hat, zeigt, dass man die Notwendigkeit eines effektiven Grundrechtsschutzes in der digitalen Welt offenbar noch immer nicht erkannt hat.
Bislang scheiterte eine Vernehmung des Schlüsselzeugen Edward Snowden im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur NSA/BND-Affäre an der Blockadehaltung der Großen Koalition, die sich schon weigerte, die Bundesregierung überhaupt um Unterstützung zu ersuchen, damit der Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss aussagen kann. Das Bundesverfassungsgericht hatte insoweit entschieden, dass die Bundesregierung ohne ein solches förmliches Ersuchen nicht verpflichtet ist, zu einer Entscheidung zu kommen. Heute habe ich gemeinsam mit Martina Renner, Obfrau der Fraktion Die Linke im NSA/BND-Untersuchungsausschuss, den Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof in einem Antrag ersucht, die Blockade der Vernehmung von Edward Snowden durch Bundesregierung und Koalitionsmehrheit im Untersuchungsausschuss zu durchbrechen.
Die Bundesregierung befindet sich derzeit, drei Jahre nach den ersten Enthüllungen von Edward Snowden, endgültig im Überwachungsrausch. Gestern verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf, der den Bundesnachrichtendienst (BND) sehr weitreichende Befugnisse zubilligt. Während die parlamentarische Kontrolle bewusst umgangen werden soll, soll die Massenüberwachung an der Glasfaser und ein „Abhören unter Freunden“ explizit ermöglicht werden. Verfassungsrechtlich sind die Maßnahmen zumindest hoch umstritten. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede, die er im Zuge der abschließenden 2. und 3. Lesung des „Anti-Terror-Pakets“ am vergangenen Freitag im Bundestag gehalten hat. In ihr hat Konstantin versucht, die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Vorhaben aufzuzeigen. Wie immer gilt: Über Kommentare und Anregungen freuen wir uns.
Vor drei Jahren erschütterten von Edward Snowden geleakte NSA-Akten die Welt. Deutlich wurde im Zuge der Aufklärung durch das Parlament, dass der Bundesnachrichtendienst sehr weitgehend und ohne ausreichende Rechtsgrundlage mit der NSA und anderen Diensten kooperiert. Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschluss und der Vorlage eines BND-Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung habe ich heute gemeinsam mit Hans-Christian Ströbele das Vorgehen der Bundesregierung kritisiert. Statt die notwendigen, wiederholt angemahnten rechtsstaatlichen Konsequenzen zu ziehen und die Massenüberwachung sowie die Verletzungen von EU-Grundrechtecharta und Grundrechten zu stoppen, sollen die hoch umstrittenen BND-Praktiken nun legalisiert werden. Mit der Erfindung eines neuen „Unabhängigen Gremiums“ aus Bundesrichtern und Bundesanwälten dokumentiert die Bundesregierung ein tiefes Misstrauen gegenüber dem Bundestag und der parlamentarischen Kontrolle.
Die Große Koalition legt derzeit eine offen verfassungswidrige Initiative nach der anderen vor. Neben der für heute geplanten Verabschiedung eines neuen Anti-Terror-Pakets, der endgültigen Legitimierung von geheimdienstlicher Massenüberwachung durch die Vorlage eines neuen BND-Gesetzes und flankierenden Vorstößen zur Umgehung parlamentarischer Kontrolle erreicht uns nun ein vierter, massiv grundrechtsgefährdender Vorstoß. Die Pläne zur Einrichtung einer neuen Bundesbehörde zur Umgehung von Kryptographie zeigen die Ambivalenz der schwarz-roten Bundesregierung im Bereich der IT-Sicherheit: Statt digitale Infrastrukturen und private Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen effektiv zu schützen, soll der Staat zum Hacker verschlüsselter Kommunikation werden.
Derzeit peitscht die Große Koalition ihr Anti-Terror-Paket durch den Bundestag. Das Verfahren ist nur als Farce zu bezeichnen. Als grüne Bundestagsfraktion werden wir uns auch weiterhin mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einsetzen, dass die Große Koalition das parlamentarische Verfahren nicht missbraucht, um eine sowohl sachbezogene als auch kritische Auseinandersetzung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zu verunmöglichen. An dieser Stelle dokumentieren wir noch die Stellungnahmen der Sachverständigen der gestrigen Anhörung, die wir als Opposition gemeinsam unter Protest verließen.