Gerade hat die Beratung des Etatentwurfes für die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Vosshoff, stattgefunden. Anja Hajduk, grünes Mitglied im Haushaltsauschuss, und ich haben im Namen der grünen Bundestagsfraktion eine Stellenaufstockung von insgesamt 200 zusätzlichen Stellen in den nächsten zwei Jahren beantragt.

Einer effektiven Datenschutzaufsicht kommt im digitalen Zeitalter zweifellos eine Schlüsselrolle zu. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wurde in diesem Jahr endlich unabhängig gestellt. Dieser Schritt, für den wir uns als Grüne Bundestagsfraktion lange eingesetzt haben, war überfällig. Gleichzeitig ergeben sich hierdurch zusätzliche Aufgaben. Vor diesem Hintergrund wird seit langem über eine notwendige Stellenaufstockung bei der Beauftragten diskutiert.

Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen: Gerade in Zeiten, in denen die schwarz-rote Bundesregierung für erhebliche personelle Aufstockung bei den Sicherheitsbehörden sorgt, muss die Behörde in die Lage versetzt werden, ihrer verfassungsrechtlich vorgesehenen Aufsichtsfunktion gerecht werden zu können. Darauf hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt und ausdrücklich hingewiesen, zuletzt beim BKA-Urteil.

Ihre Schlüsselrolle bei der Aufsicht über die Sicherheitsbehörden, aber auch bei der Kontrolle einer zunehmend datenbasierter Wirtschaft, kann die Datenschutzbeauftragte nur effektiv erfüllen, wenn sie über entsprechendes Personal verfügt. Auf die Bundesbeauftragte und ihre Behörde kommen im Zuge der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung zahlreiche neue Aufgaben zu, auf die die Aufsichtsbehörden bestmöglich vorbereitet sein müssen.

Um sicherzustellen, dass die Bundesbeauftragte auch künftig in der Lage ist, unsere Grundrechte effektiv zu schützen, haben wir im Haushaltsausschuss jeweils 100 zusätzliche Stellen für 2017 und 2018 beantragt. Dass die Koalitionsfraktionen dieser Stellenaufstockung, die den stark gestiegenen Anforderungen angemessen Rechnung getragen und die Bundesbehörde fit für die vor sie liegenden Aufgaben gemacht hätte, eine Absage erteilt hat, zeigt, dass man die Notwendigkeit eines effektiven Grundrechtsschutzes in der digitalen Welt offenbar noch immer nicht erkannt hat.

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