In der vergangenen Sitzungswoche debattierte der Deutsche Bundestag unter anderem über den von der Bundesregierung vorgelegten „Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze“ (pdf). An dieser Stelle dokumentieren wir meine Protokollrede. Wie immer gilt: Über Kritik und Anmerkungen freue ich mich.

Rede Mikrozensus und weitere Statistikgesetze, TOP 33, 22.09.2016

Dr. Konstantin von Notz, Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

die vorgelegte Reform des Mikrozensus und weiterer Statistikgesetze bedeutet, wie auch in den Jahren zuvor, eine weitere Vertiefung der Belastung der vom Mikrozensus betroffenen Bürgerinnen und Bürger.

Unter den Schlagworten von Effizienz und Synergieeffekten findet eine nochmalige Erweiterung der Fragenkataloge statt, ohne dass diese zumindest in Teilen noch freiwillig gestellt werden. Das ist buchstäblich liberty dying by inches, und wir sollten uns schon fragen, wie lange das mit der Statistik noch, auch und gerade mit Blick auf die Entwicklung der letzten Jahre, so weiter gehen kann.

Niemand, lassen Sie mich das noch einmal in aller Deutlichkeit sagen, bestreitet ernsthaft den Zweck des Statistikwesens und seine Bedeutung für eine effektiv arbeitende Verwaltung. Unsere Verantwortung als Gesetzgeber liegt aber im Allgemeinen und bezüglich des Statistikwesens im Speziellen vor allem darin, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zum Maßstab zu nehmen und die Bürgerinnen und Bürger vor einer übermäßigen und sachlich nicht mehr vertretbaren Inanspruchnahme zu bewahren.

Durch die rein statistisch-wissenschaftliche Brille betrachtet, wird es immer gute Gründe geben, warum diese oder jene bestehenden Statistiken inhaltlich noch einmal erweitert gehören, eine nochmals größere Gruppe betreffen sollten und/oder zwangsweise zu erfolgen haben. Wie weit wir dabei gehen sollten, ist unsere gemeinsame politische Entscheidung, die wir verantwortungsvoll fällen müssen.

Der Mikrozensus ist keine Volkszählung in dem Sinne, dass die Bevölkerung, ähnlich etwa wie es bei der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung der Fall ist, in ihrer Gesamtheit erfasst würde. Doch sie ist auch keinesfalls eine Petitesse. Denn sie betrifft alljährlich rund eine Million Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Neben dem Mikrozensus laufen zudem weitere Haushaltsbefragungen durch Statistikbehörden, die de facto den Kreis der in der Bevölkerung Betroffenen noch einmal erweitern. Der Mikrozensus stellt für diese Betroffenen, die nach einem statistischen Zufallsverfahren ausgewählt werden, einen erheblichen Eingriff in ihre Grundrechte dar. Denn zunächst einmal gilt es festzuhalten, dass sie per Gesetz und ordnungsgeldbewehrt auskunftspflichtig sind. Sie sind verpflichtet, sich durch einen 70-seitigen Fragenkatalog zu quälen, der sie zu nahezu jeder Lebenslage befragt und – im wahrsten Sinne des Wortes –  ausforscht. Und sie müssen wiederholte, erneut der Auskunftspflicht unterfallende, unterjährige Nachfragen (bis zu vier Mal) hinnehmen, d.h., das ohnehin extrem aufwändige Verfahren ist keinesfalls mit der einmaligen Beantwortung beendet.

Dieser Mikrozensus, Sie erinnern sich sicher an die Debatten, die wir darum in der Vergangenheit bereits geführt haben, war von Beginn an umstritten. Er führte zu einem der ersten und bis heute bedeutsamen Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu Umfang und Reichweite des Grundrechts auf Privatsphäre („Mikrozensus-Urteil“). Und, meine Damen und Herren, der Mikrozensus ist bis heute umstritten, darüber könnte uns eine Umfrage bei den Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder sicherlich Auskunft geben, die alljährlich viele Eingaben und Nachfragen der von den Statistikämtern ausgewählten Betroffenen zu bearbeiten haben. Doch die in diesen Fragen oft wankelmütige Akzeptanz in der Bevölkerung bleibt nicht der alleinige Prüfungspunkt, wenn wir uns als legislatives Kontrollorgan Gesetze des Bundesinnenministers mit Berührung zum Datenschutz anschauen. Es liegt vielmehr in unserer Verantwortung, die Gewährleistung ganz wesentlicher Gesichtspunkte der Verfassungsmäßigkeit wie auch der Wahrung der Grund- und Bürgerrechte insgesamt kritisch und vor allem hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit zu prüfen.

Bislang war der seit Jahrzehnten etablierte Mikrozensus befristet geregelt. Diese Befristung hat sich in meinen Augen durchaus bewährt, eröffnet sie doch die Chance, immer auch andere, zusätzliche Belastungen für die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger bei der durch uns vorzunehmenden Verhältnismäßigkeitsprüfung in den Block zu nehmen. Nun soll der Mikrozensus also nach ihrem Willen in eine unbefristete gesetzliche Regelung überführt werden. Integriert in den aus Sicht der Betroffenen ohnehin endlos langen Fragenkatalog werden zusätzlich noch die nach EU-Recht erforderlichen Statistiken zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) sowie zur Informationsgesellschaft.

Das informatorische Sonderopfer, das die vom Mikrozensus Betroffenen zu erbringen haben, ist somit aus unserer Sicht alles andere als unerheblich. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, dass die Bundesregierung sich offenbar darum bemüht hat, Belastungen der Betroffenen zumindest zum Teil zu vermeiden. Danach soll der Merkmalskatalog des Kernprogramms nur noch die Hälfte des heutigen Katalogs umfassen. Und thematisch abgrenzbare Erhebungsteile sollen auf die Betroffenen derart verteilt werden, dass nicht alle Ausgewählten alle – nunmehr aus anderen Haushaltsstatistiken integrierten – Fragenteile zu beantworten haben.

Gleichwohl bedeutet die Integration von vormals getrennt ablaufenden und damit andere Bürgerinnen und Bürger betreffenden Fragenkataloge natürlich  eine Erhöhung des Gesamtumfangs der Befragung, auch wenn offenbar nicht alle Ausgewählten im gleichen Maße betroffen sein werden.

Noch gravierender erscheint uns, dass die nunmehr integrierten Teile EU-SILC und EI-IKT zukünftig ebenfalls unter die Auskunftspflicht fallen. Der Wechsel von Freiwilligkeit auf Zwang erfolgt, wenige Jahre nach der letzten Debatte zum Mikrozensus, doch ziemlich überraschend und aus unserer Sicht nicht ausreichend begründet. Das bloße Argument der Vermeidung inhaltlicher Unschärfen wirkt angesichts des damit verbundenen Grundrechtseingriffes bislang, lassen Sie mich das deutlich sagen, wenig überzeugend.

Auffällig ist, dass die Bundesregierung bei der Abwägung der möglichen Alternativen das bestehende Instrument des Zensus, der nächste ist ja bereits in Vorbereitung, gänzlich unterschlägt. Der Mikrozensus ist auch keineswegs ein Naturgesetz oder in der Gestalt, wie wir ihn praktizieren, aus Brüssel vorgegeben. Beim Bundestag also eine in der Werbesprache so genannte „Verlustaversion“ dadurch zu produzieren, dass hier der Eindruck des going dark bei Verlust des Mikrozensus entsteht, erscheint ungerechtfertigt.

Interessanterweise hatte u.a. die BILD-Zeitung den vorliegenden Gesetzentwurf, vermutlich erstmalig in seiner langen Geschichte, thematisch aufgegriffen. Thematisiert wurde, dass der Entwurf auch Erweiterungen bei den Fragen zum möglichen Migrationshintergrund der Betroffenen enthält. Über die Weite dieses Begriffes ist aber inzwischen eine Debatte entstanden, die im Rahmen der Diskussion über diesen Entwurf nicht ignoriert werden sollte. Grundsätzlich befürworten wir aussagekräftige Antworten, mit denen etwa gezielte Förderungen im Bereich der Schul- oder Arbeitsmarktpolitik gesteuert werden können. Doch wir wollen mit Fragen in diesem Bereich Menschen auch nicht auf eine bestimmte Identität festschreiben, Umfang und Tiefe sind daher stets diskussionswürdig.

Wir regen deshalb in der Gesamtschau der aufgeworfenen Fragen zum Für und Wider des Mikrozensus an, zumindest in einem erweiterten Berichterstattergespräch die für die Bewertung möglicher Alternativen zum Mikrozensus notwendigen Fragen gemeinsam ergebnisoffen zu diskutieren.

Herzlichen Dank!

Tags

Comments are closed

Archive