Gestern debattierte das Plenum des Bundestages in zweiter und dritter Lesung über ein von schwarz-gelb vorgelgten Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft". Letztendlich stimmte der Bundestag dem von schwarz-gelb unter Zuarbeit der SPD vorgelegtem Gesetzentwurf (Drs.-Nr. 17/12034) zu. Als Grüne konnten wir der von der ganz großen Koalition aus CDU/CSU, FDP und SPD vorgelegten Initiave nicht zustimmen. Konstantins Rede und ein Interview mit dem Deutschlandfunk zur Bestandsdatenauskunft dokumentieren wir an dieser Stelle. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Anregungen freuen wir uns.
Statt der vom Bundesverfassungsgericht verlangten Einschränkung verschärft die Bundesregierung die Sicherheitsgesetze und weitet die Befugnisse aus. Damit schreitet der auch im IT-Sicherheitsgesetzentwurf angelegte, scheibchenweise Ausbau des BKA zum Bundes-FBI unter Schwarz-Gelb voran. Die Vorgehensweise der Koalition belegt einmal mehr ihre Ignoranz gegenüber dem Datenschutz. Den Preis dafür zahlen die Bürgerinnen und Bürger, mit der Beschränkung ihrer grundrechtlich verbürgten Rechte. Dass die SPD dieses Spiel mitspielt, ist aus unserer Sicht unverständlich.
Das Bundesverfassungsgericht und der Gesetzgeber stehen in enger und keineswegs spannungsfreier Beziehung: Stärkt das Gericht die Rechte des Gesetzgebers, vor allem gegenüber der Regierung, ist der Gesetzgeber erfreut. Hebt das Gericht Gesetze auf, die der Gesetzgeber beschlossen hat, wie es zuletzt mehrfach der Fall war, ist er verärgert. Macht das Gericht dem Gesetzgeber konkrete Vorgaben für ein Gesetz, ist er einerseits dankbar, weil er damit verfassungsrechtlich sicheren Boden unter den Füßen hat. Andererseits sieht er sich in seinem politischen Gestaltungsspielraum eingeschränkt. Wie kann unter diesen Rahmenbedingungen die Beziehung zwischen dem Bundesverfassungsgericht, das im September dieses Jahres sein 60jähriges Jubiläum beging, und dem Gesetzgeber lebendig weiterentwickelt werden? U.a. auch diese Frage stand heute im Fokus einer im Rahmen der vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages organisierten Vortragsveranstaltung zum Thema "Das Bundesverfassungsgericht und der Gesetzgeber".
Wir Grüne gratulieren dem Bundesverfassungsgericht herzlich zum 60-jährigen Bestehen . Das Bundesverfassungsgericht hat einen bedeutenden Anteil daran, dass Deutschland nach dem Grauen des Zweiten Weltkrieges eine gefestigte Demokratie in Mitten von Europa geworden ist. Es hat in diesen sechs Jahrzehnten die Verfassungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig geprägt und den Rechtsstaat entscheidend mitgestaltet. Wir Grünen versprechen: Auch in den nächsten 60 Jahren werden wir die Arbeit des Gerichts kritisch-konstruktiv begleiten. Auf die nächsten 60 Jahre!
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