Das Bundesverfassungsgericht und der Gesetzgeber stehen in enger und keineswegs spannungsfreier Beziehung: Stärkt das Gericht die Rechte des Gesetzgebers, vor allem gegenüber der Regierung, ist der Gesetzgeber erfreut. Hebt das Gericht Gesetze auf, die der Gesetzgeber beschlossen hat, wie es zuletzt mehrfach der Fall war, ist er verärgert. Macht das Gericht dem Gesetzgeber konkrete Vorgaben für ein Gesetz, ist er einerseits dankbar, weil er damit verfassungsrechtlich sicheren Boden unter den Füßen hat. Andererseits sieht er sich in seinem politischen Gestaltungsspielraum eingeschränkt. Wie kann unter diesen Rahmenbedingungen die Beziehung zwischen dem Bundesverfassungsgericht, das im September dieses Jahres sein 60jähriges Jubiläum beging, und dem Gesetzgeber lebendig weiterentwickelt werden? U.a. auch diese Frage stand heute im Fokus einer im Rahmen der vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages organisierten Vortragsveranstaltung zum Thema "Das Bundesverfassungsgericht und der Gesetzgeber".
Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben, am demokratischen Meinungsbildungsprozess, aber auch Informationsbeschaffung und unternehmerische Tätigkeit - immer größere Teile des täglichen Lebens hängen von einem Internetzugang ab, der schnell genug ist, um die immer größeren Datenmengen, die moderne Internetanwendungen benötigen, zu übertragen. Die Grüne Landtagsfraktion in Sachsen hat die Staatsregierung in einer großen Anfrage nach dem Stand des Breitbandausbaus im Freistaat befragt.
Zur aktuellen Diskussion über die rechtsterroristische Mordserie habe ich heute mit meinem Kollegen Wolfgang Wieland, Sprecher für Innere Sicherheit und Obmann des Innenausschusses der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen erklärt, dass die Diskussion um die Konsequenzen des Rechtsextremismus derzeit droht, in die völlig falsche Richtung zu laufen. Eine Erweiterung von Dateien, neue Datensammlungen und eine vermeintlich verbesserte IT der Strafverfolgungsbehörden lösen nicht das Grundproblem. Das liegt nach jetzigem Stand der Erkenntnisse ganz woanders, nämlich in der Bewertung von Informationen, im fehlenden Nachhaken und in der unzureichenden Nutzung schon bestehender Möglichkeiten zur Vernetzung.
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