In einem Gastbeitrag, den ich für die „Friedens-Warte“, die älteste Zeitschrift im deutschsprachigen Raum für Fragen der Friedenssicherung und internationaler Organisationen, geschrieben habe, beschäftige ich mich mit der Aufklärung des Überwachungs- und Geheimdienstskandals und dem Verhältnis von Geheimnissen und Transparenz in demokratischen Rechtsstaaten. Meinen Beitrag dokumentieren wir hier. Den Originalbeitrag findet Ihr auch auf den Seiten der Friedens-Warte.
Seit 2005, also nunmehr über 10 Jahre, trägt die Union die Verantwortung für die Innenpolitik auf Bundesebene. Die bestehenden Defizite, sei es bei der Flüchtlingspolitik oder den Herausforderungen durch Internationalen Terrorismus, sind somit ausschließlich Versäumnisse ihrer Politik. Die Innenminister hießen de Maizière, Friedrich und wieder de Maizière. Ein immer gleichbleibendes Muster in allen innenpolitischen Debatten ist seitdem zu beobachten: Schuld sind immer die anderen. Staatstragend sein, Verantwortung übernehmen – Tugenden, die einst als originär konservativ galten - das war gestern. Heute zählt für die Union das alte Bundeswehrmotto: Täuschen, Tarnen und Verpissen. Sich zu den eigenen Fehlern, Irrtümern und Versäumnissen zu bekennen, auch mal Verantwortung zu übernehmen - all das scheint für die Innenpolitiker der Union gerade Schnee von gestern. Verantwortliche Innenpolitik macht man so aber nicht.
Gerade hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Medien einen Anspruch auf anonymisierte Gerichtsentscheidungen auch vor Rechtskraft haben. Das Bundesverfassungsgericht hat mit diesem Urteil einmal mehr die Auskunftsrechte der Vertreterinnen und Vertreter der Medien gegenüber dem Staat gestärkt. Dies stärkt nicht nur die Rechte von Journalistinnen und Journalisten und ermöglicht ihre unabhängige Kontrollfunktion, nur so können auch der Öffentlichkeit erst entscheidende Informationen zur Kenntnis gebracht werden.
Die Vorratsdatenspeicherung, also die anlasslose und massenhafte Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten aller Bürgerinnen und Bürgern auf Vorrat, ist seit Jahren zweifellos die zentrale Frage der Bürgerrechtspolitik. Unsere Position zu diesem Instrument aus der Mottenkiste der Sicherheitspolitik haben wir hier immer wieder dargelegt. All die Kritik der letzten Wochen, ob aus der Zivilgesellschaft, unzähligen Verbänden oder von uns, hat nichts genützt: Nachdem die Abgeordneten der Großen Koalition – erstaunenswerter Weise trotzt dieser Kritik ohne irgendwelche substanziellen Änderungen - die Vorratsdatenspeicherung im federführende Rechtsausschuss durchgewunken haben, fand in der letzten Sitzungswoche die abschließende zweite und dritte Lesung im Plenum des Bundestages statt. Für die Grünen sprachen erst ich und anschließend meine Kollegin und Rechtsausschussvorsitzende Renate Künast. An dieser Stelle dokumentieren wir die Reden von Renate und Konstantin.
Derzeit diskutieren wir intensiv über die von der schwarz-roten Bundesregierung geplante Wiedereinführung der hochumstrittenen Vorratsdatenspeicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger auf Vorrat. In der aktuellen Ausgabe des „Spiegel“ wird auf die Praxis einer exzessiven Datenspeicherung durch zahlreiche Mobilfunkanbieter verwiesen, die zwar seit Jahren bekannt, an der sich aber trotz intensiver Bemühungen der Datenschutzaufsicht bis heute kaum etwas geändert hat. Betreffende Daten liegen noch immer bis zu 6 Monate in den Abrechnungssystemen von Telekom, Vodafone und Telefónica. Das sind klare Verstöße gegen das Erforderlichkeitsprinzip des Datenschutzrechts. Die damit geschaffenen Risiken für mögliche missbräuchliche Zugriffe, auch seitens der Sicherheitsbehörden, sind nicht akzeptabel und rechtswidrig.
In der vergangenen Sitzungswoche, am 21. Sept. 2015, fand die Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung statt. Wir hatten ausführlich über die Hintergründe der Anhörung, die geladenen Sachverständigen und die von Ihnen abgegeben Stellungnahmen berichtet. An dieser Stelle gibt Konstantin einen kurzen Ausblick auf das weitere parlamentarische Verfahren geben.
Chelsea Manning, Edward Snowden und Markus Beckedahl, sie alle haben auf Fehlentwicklungen in westlichen Demokratien aufmerksam gemacht. Sie alle haben wahrheitsgetreu berichtet "was ist" - und wurden zu Staatsfeinden und Landesverrätern erklärt. Manning, die ein Video mit Kriegsverbrechen gegen Zivilisten im Irak-Krieg weitergab, wird absehbar noch Jahre in US-Gefängnissen sitzen. Snowden, der der Welt ein weltweites, geheimdienstliches Überwachungssystem mit totalitärem Anspruch offenbarte, wurde zum „Staatsfeind Nummer eins" erklärt. Und Beckedahl und Meister, die über die Pläne des deutschen Inlands-Geheimdienstes berichteten, ohne Rechtsgrundlage Kommunikation in sozialen Netzwerken in Echtzeit zu überwachen, wurden über Nacht von Grimme-Preis-Trägern zu Landesverrätern. Konstantin hat einen knappen Gastbeitrag für das Handelsblatt zu Whistleblowern, Leaks, Staatsgeheimnissen und den Krieg um die Macht über Informationen verfasst, den wir an dieser Stelle dokumentieren.
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