Anlässlich des heutigen "Welttags gegen Internetzensur" hat die Organisation "Reporter ohne Grenzen" erneut ihre Liste der "Feinde des Internets" veröffentlicht und auf Maßnahmen zur Online-Überwachung sowie aktuelle Kontroll- und Zensurmaßnahmen einzelner Staaten hingewiesen. In zahlreichen Ländern werden Inhalte gefiltert und kritische Bloggerinnen und Blogger sowie Online-Journalistinnen und Journalisten ausfindig gemacht und unter Druck gesetzt. Konstantin und Tabea haben den Welttag dazu genutzt, die Bundesregierung dazu aufzufordern, der Verpflichtung, sich weltweit für die Informations- und Pressefreiheit einzusetzen, gerecht zu werden.
Die Regelung der Abgeordnetenbestechung im § 108e StGB (Strafgesetzbuch) entspricht nicht den internationalen Anforderungen, die in einer UN-Konvention gegen Korruption, die bislang knapp 160 Staaten ratifiziert haben, formuliert werden. Indem Deutschland die internationalen Vorgaben der Konvention seit Jahren nicht erfüllt, wird die Bundesrepublik ihrer Verantwortung als führende Wirtschaftsmacht nicht gerecht und stellt ein schlechtes Beispiel für die internationale Gemeinschaft dar. Dabei hat sich die Bundesrepublik Deutschland immer wieder zur Umsetzung und Anwendung der internationalen Vorgaben bekannt – allein geschehen ist wenig. Dennoch wurde bislang - trotz Vorlage verschiedenen Initiativen unterschiedlicher Fraktionen des Bundestages - kein entsprechender Gesetzesentwurf verabschiedet. Am heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über einen SPD-Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung (Drucksache 17/8613) debattiert. Im April 2010 hatte die Linke und im Mai 2011 wir Grünen bereits Vorschläge zur Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordneten vorgelegt. An dieser Stelle dokumentieren wir die Rede die Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, heute im Plenum gehalten hat.
In einem Gastkommentar für die Financial Times Deutschland hat Konstantin als netz- und innenpolitischer Sprecher die Position der grünen Bundestagsfraktion bezüglich der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung noch einmal dargelegt: Die grüne Bundestragsfraktion hält eine pauschale Vorratsdatenspeicherung keineswegs für unverzichtbar. Im Gegenteil: Die anlasslose verpflichtende Massenspeicherung von Verkehrsdaten der Telekommunikation aller Bürgerinnen und Bürger stellt eine Abkehr vom zentralen Datenschutzgrundsatz der Zweckbindung dar. Ermittler haben heute mehr technische Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung als je zuvor. Hier dokumentieren wir Konstantins Kommentar.
Am Freitag, 10. Februar 2012, findet zwischen 9:30 und 13:00 Uhr in der Heinrich-Böll-Stiftung (Schumannstraße 8) ein Fachgespräch zum Thema "Die Zukunft der europäischen Demokratie" statt. Für uns Grüne ist klar: Die Antwort auf die derzeitigen Akzeptanzprobleme der EU muss auch in einer Stärkung der europäischen Demokratie liegen. Die Heinrich-Böll-Stiftung hat eine Studie zur Zukunft der europäischen Demokratie in Auftrag gegeben. Die Autoren Ulrich K. Preuß und Claudio Franzius werden ihre Ergebnisse im Rahmen dieses Fachgesprächs öffentlich vorstellen: Sie plädieren für eine „lebendige Demokratie“ in der EU und machen konkrete Vorschläge, wie die EU langfristig gesichert werden kann.
Die Behandlung kritischer Blogger und Aktivisten in Ägypten ist ein wichtiger Indikator für Rechtsstaatlichkeit und für den Erfolg des weiteren Demokratieprozesses. Am 16. Januar 2012 hatten wir von einem Offenen Brief, den die außenpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Kerstin Müller, im Vorfeld einer Ägypten-Reise an den ägyptischen Botschafter gerichtet hatte, berichtet. Es freut uns sehr, dass Maikel Nabil nun durch die ägyptische Militärjustiz begnadigt wurde und in Kürze freikommen soll. Der weltweite Protest gegen die Inhaftierung Nabils hat offenbar Wirkung gezeigt.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Missstände aufdecken, müssen vor Benachteiligungen am Arbeitsplatz geschützt werden, wobei auch die Interessen von Arbeitgebern und Behörden nicht außer acht gelassen werden dürfen. Die Grüne Bundestagsfraktion hat versucht, in ihrem Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgebern und Hinweisgeberinnen (sogenannten Whistleblowern) dies ausgewogen zu berücksichtigen. Unser Gesetzentwurf zum Schutz von HinweisgeberInnen (Whistleblowern) wurde bei einem Fachgespräch angeregt diskutiert. Dabei gab es große Unterstützung und viele wichtige Anregungen.
Die Nachrichten über das Ausmaß menschenverachtender rechtsextremer Gewalt sind erschütternd. Die Morde, Anschläge und Gewaltaktionen zeigen die Existenz rechtsterroristischer Strukturen. Diese Bedrohung muss von Staat und Gesellschaft entschieden bekämpft werden. Anlässlich der Neonazi-Mordserie werden von Seiten konservativer Politiker jedoch erneut der Aufbau eines sogenannten "Neonazi-Registers" sowie, wie nicht anders zu erwarten, die Wiedereinführung der anlasslossen Vorratsdatenspeicherung sensibler Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger gefordert. Hierdurch entsteht der Eindruck, dass von möglichen Versäumnissen der Sicherheitsbehörden im aktuellen Fall abgelenkt werden soll. Nach der Logik von Friedrich sollen die Bürger die Zeche zahlen, wenn der Staat seine Hausaufgaben nicht erledigt. Die Beschneidung der Freiheitsrechte wird dabei in Kauf genommen. Solche reflexhaft vorgetragenen Forderungen liegen neben der Sache und vernebeln die aus dem Vorgang folgenden Prioritäten. Sie sind weder geeignet noch erforderlich, um vergleichbare Taten in der Zukunft zu unterbinden und schon aus verfassungsrechtlichen Gründen zurückzuweisen. Die Bundesregierung muss umgehend die unsägliche Extremismus-Klausel zurücknehmen, mit der sie Initiativen gegen Rechtsextremismus in ihrer Arbeit behindert, stigmatisiert und unter Druck setzt. Wir brauchen eine massive Stärkung alle Formen zivilgesellschaftlicher Initiativen und Bündnisse gegen Rechtsextremismus.
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