Seit Jahren kündigt die Bundesregierung an, das Urheberrecht reformieren und an das digitale Zeitalter anpassen zu wollen. Vor Kurzem fragten wir noch einmal, wann mit der Reform zu rechnen ist. Das ernüchternde Ergebnis: Entgegen der Rhetorik des Koalitionsvertrages traut man sich nicht an eine ganzheitliche Reform, die dem Anspruch gerecht wird, die Regeln für den Umgang mit kulturellen, wissenschaftlichen oder journalistischen Werken näher an die digitale Welt heranzuführen. Die ambitionslose Bundesregierung stückwerkelt lieber an drei Vorhaben: Der Reform des Urhebervertragsrechts, der Reform der Verwertungsgesellschaften und der Vorlage einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke. Wir haben, um die Bundesregierung zu tatsächlichen Reformen zu bewegen, drei eigene Anträge vorgelegt, die über die zaghaften Versuche der GroKo hinausgehen.
In den letzten Tagen gab es eine gewisse Unklarheit und Verunsicherung über den weiteren Verlauf eines Gesetzes, das der Praxis der sogenannten "Zwangsrouter" einen gesetzlichen Riegel vorschieben sollte. So wurden unter anderem spekuliert, ob es durch eine Positionierung des Bundesrats sogar dazu käme, dass das Gesetz gegen den Routerzwang doch noch scheitern könne. Um es gleich vorweg zu nehmen, diese Gefahr ist zunächst gebannt. Wir schauen dem weiteren Gesetzgebungsprozess also nunmehr optimistisch entgegen und freuen uns, dass es nunmehr so scheint, als seien die "Zwangsrouter" tatsächlich bald Geschichte.
Die aktuelle Ausgabe des Magazins „The European“ beschäftigt sich derzeit unter anderem mit dem Digitalen Wandel unserer Gesellschaft. Konstantin wurde gebeten, einen Gastbeitrag zu verfassen, in dem er auf den Stand der Digitalpolitik in Deutschland eingeht. Einen zweiten Gastbeitrag hat Alexander Dobrindt als einer der drei für die „Digitale Agenda“ federführenden Bundesminister verfasst. Wie nicht anders zu erwarten, fällt seine Bilanz geringfügig positiver aus als die von Konstantin. Konstantins vollständigen Beitrag dokumentieren wir an dieser Stelle.
Sowohl netzpolitik.org als auch Spiegel Online berichten über die Verschärfung des sogenannten „Hackerparagraphen“, also § 202c StGB. Obwohl auch die SPD vor Kurzem noch den umstrittenen Paragraphen auf seine tatsächliche Sinnhaftigkeit und etwaige kontraproduktive Wirkungen hin evaluieren wollte, verschärft man nun mit Hinweis auf eine entsprechende EU-Richtlinie das Strafmaß für Vergehen nach § 202c StGB. Dies haben wir heute thematisiert, denn als Grüne sehen wir den Hackerparagraphen nach wie vor sehr kritisch
Das Thema Störerhaftung ist seit Jahren Gegenstand intensiver politischer Debatten, auf die wir hier immer wieder aufmerksam gemacht haben. Heute hat die Bundesregierung also tatsächlich ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetz hinsichtlich der Störerhaftung bei Funknetzen vorgestellt. Alle im Vorfeld befürchteten Befürchtungen sind tatsächlich eingetroffen. Tabea als Sprecherin für digitale Infrastruktur und Konstantin als netzpolitischer Sprecher haben ihn scharf kritisiert. Wer noch einen Beweis braucht, dass die Bundesregierung mit den Herausforderungen des digitalen Wandels maßlos überfordert ist, hat ihn heute geliefert bekommen.
Als Grüne Bundestagsfraktion unterstützen wir die stärkere Verbreitung Freier Software, die umfassende Vorteile bietet, seit langem. Freie und quelloffene Software stellt eine sichere, wirtschaftliche und nachhaltige Alternative zu proprietärer Software dar, die oftmals mit einer marktbeherrschenden Stellung einher geht, wodurch sich, das wissen wir nicht ernst seit den Enthüllungen Edward Snowdens, vielfältige, vor allem auch sicherheitstechnische Nachteile ergeben. Gerade haben wir noch einmal eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, die die Rückabwicklung der IT-Landschaft des Auswärtigen Amtes als einstigem Leuchtturmprojekt kritisch hinterfragt.
Leider tritt zunehmend ein, wovor wir die Große Koalition seit langem gewarnt haben: Der Internet-Ausschuss „Digitale Agenda“ des Bundestages verschwindet aufgrund einer nach wie vor mangelnden Koordinierung netzpolitischer Belange auf Regierungsseite und eine sich hierdurch ergebene Nicht-Zuständigkeit des Ausschusses in allen digitalpolitischen Fragestellungen innerhalb des Parlaments zunehmend in der politischen Bedeutungslosigkeit. Das ist, auch vor dem Hintergrund der intensiven netzpolitischen Arbeit des Parlaments der letzten Jahre, bitter. Um diesem anhaltenden Dilemmata wenigstens ein Stück weit zu entgehen, haben sich die Fraktionen darauf verständigt, möglichst viele Anhörungen durchzuführen, um auf diesem Wege wenigsten ein Stück Öffentlichkeit über die Arbeit des Ausschusses sicherzustellen.
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