Heute findet die mündliche Verhandlung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung statt. Jan Philipp und Konstantin haben heute in einer gemeinsamen Erklärung den Gerichtshof ermuntert, den Grundrechtsschutz von 500 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen und angesichts der Enthüllungen um PRISM, TEMPORA und Co. den EU-Datenschutz zu stärken. Als Grüne setzen wir uns dafür ein, Artikel 10 des Grundgesetzes zu stärken und das darin verankerte Kommunikationsgeheimnis zu einem umfassenden Telekommunikations- und Mediennutzungsgeheimnis auszubauen.
CDU/ CSU versuchen seit Jahren, wie im Übrigen auch das BKA, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung sprachlich umzuettikettieren. In der Sache rücken sie aber keinen Jota von ihren Totalspeicherungsforderung ab. Dass die SPD-Bundestagsfraktion die Erkenntnisse um PRISM und TEMPORA zum Anlass nimmt und nun offenbar von ihrer bisherigen Forderung einer raschen Einführung der Vorratsdatenspeicherung abrückt, begrüßen wir ausdrücklich. Unsere in dieser Legislatur gegen die Vorratsdatenspeicherung im Bundestag gestellten Initiativen hatte die SPD-Bundestagsfraktion stets abgelehnt. Auch in ihrem Wahlprogramm hält die SPD an der Vorratsdatenspeicherung fest. Der jetzt eingeleitete Kurswechsel war lange überfällig. Ihm müssen dringend weitere Schritte folgen.
Innenminister Friedrich hat das Internet nicht verstanden. Es kommt nicht darauf an, ob der NSA hier in Deutschland leitungsgebundene Überwachung durchführt. Selbst die Mail von Berlin nach München sucht sich den effizientesten Weg über ein weltweit gespanntes Datennetz. Das Schweigen der Bundesregierung zu TEMPORA und PRISM dürfte vor allem einen Grund haben. Sie ist selbst dick im Geschäft, wenn es um die Überwachung des Internets geht. Die Union will weiterhin die anlasslose Vorratsdatenspeicherung aller EU-Bürger.
Vor wenigen Tagen war es soweit: Die EU-Kommission hat Klage gegen Deutschland wegen der Nichtumsetzung der Sachen Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erhoben. Die Kommission sieht die Bundesrepublik auch weiterhin in der Pflicht, die bestehende Richtlinie vollständig umzusetzen. Eine ganz ähnliche Argumentation ist auch immer wieder von der konservativen Seite der derzeitigen Bundesregierung zu vernehmen. Die teilweise ins Hysterische abgleitenden Vorwürfe und Kommentare aus Unionskreisen in Sachen Klage verfolgen nur ein Ziel: Sie sollen von der eigenen Verantwortung in Sachen Vorratsdatenspeicherung ablenken.
Die Ko-Fraktionsvorsitzenden der Grünen/EFA im Europäischen Parlament, Rebecca Harms und Daniel Cohn-Bendit haben einen Brief an Kommissionspräsidenten José Barroso geschrieben und um Klarstellungen der Kommission zur Ankündigung, das umstrittende ACTA-Abkommen durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüfen lassen zu wollen. Den Brief von Rebecca und Dany dokumentieren wir auch hier noch einmal.
Anlässlich höchst widersprüchlicher Aussagen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung in Sachen ACTA hat Konstantin im Rahmen der heutigen Parlamentarischen Fragestunde mehrere Fragen an die Bundesregierung gerichtet. Die Antworten der Bundesregierung zeigen: Die Bundesregierung beabsichtigt offenbar weiterhin, das Abkommen zu ratifizieren. Auch will sich die Regierung scheinbar nicht für eine Veröffentlichung sämtlicher Dokumente, die im Zuge der einzelnen Verhandlungsrunden erstellt wurden, einsetzen.
Heute hat die Europäische Kommission entschieden, das umstrittene ACTA-Abkommen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen zu wollen. Wir begrüßen es, dass sich die Europäische Kommission der seit langem bestehenden Forderung der Grünen nach einer Überprüfung des umstrittenen Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof nun endlich anschließt. Eine solche Überprüfung von ACTA hinsichtlich der Vereinbarkeit mit geltenden EU-Grundrechten ist überfällig. Eine Billigung des Abkommens durch den Gerichtshof darf jedoch keinen Freifahrtsschein für ACTA sein. Eine juristische Überprüfung ersetzt eine politische Bewertung des Abkommens und seiner weitereichenden Folgen nicht. Diese muss durch die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente auch weiterhin vorgenommen werden.
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