In leider viel zu vielen Betrieben bespitzeln Arbeitgeber ihre Beschäftigten, was das Zeug hält. Wie dringend ein klar verständliches und die wichtigsten Probleme des Beschäftigtendatenschutzes adressierendes Gesetz für diesen Bereich wäre, zeigt dieser Tage der Fall von ALDI-Süd. Experten sind sich einig, dass Fälle in diesem Bereich nur die Spitze des Eisbergs sein dürften. Lange Zeit war unklar, ob der von der Bundesregierung seit langem angekündigte Entwurf eines Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz noch kommt. Nun will die Bundesregierung diesen in Kürze offenbar doch noch vorlegen. Als Grüne haben wir vor langem einen eigenen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht. Hinsichtlich des Entwurfs der Regierungskoalitionen sagen wir klar: Weitere Absenkungen des Schutzniveaus sind mit uns Grünen nicht zu machen!
Als vor ein paar Wochen der eco Verband Politikerinnen und Politiker der verschiedene Fraktionen über das Leistungsschutzrecht diskutieren ließ, gab Sigfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses, noch zu Protokoll, dass das Leistungsschutzrecht eine „Mogelpackung“ und ein "Taschenspielertrick" sei und zudem keinen Erfolg verspreche. Dennoch hat die Bundesregierung nun einen ersten Entwurf zur ersten Lesung vorgelegt. Ihr Plan, über das hoch umstrittene Vorhaben nicht zu debattieren, ist nach hinten los gegangen. Hier könnt Ihr das Video der Plenardebatte nachschauen und Euch über das weitere Vorgehen in Sachen Leistungsschutzrecht informieren.
Das Thema Störerhaftung bei WLAN wird auf politischer Ebene seit langem kontrovers diskutiert. Vor Kurzem wurde im Bundesrat eine Initiative zur Begrenzung der Haftung von WLAN-Betreibern verabschiedet. Vorher hatte die Bundesjustizministerkonferenz über die bestehenden Rechtsunsicherheit diskutiert und die Bundesjustizministerin in einer Entschließung aufgefordert, sich diesem Problem anzunehmen. Zudem liegen derzeit verschiedene Initiativen hierzu im Bundestag vor. Die Bundesjustizministerin selbst hatte angekündigt, eine Regelung vorlegen zu wollen. Geschehen ist bisher nichts. Konstantin hat noch einmal bei der Bundesregierung nachgehakt.
Gestern Abend beriet der Bundestag in erster Lesung zwei Initiativen, die beide das Ziel verfolgen, Betreiber von öffentlichen WLANs von der Störerhaftung auszunehmen. Ähnliche Initiativen legten vorher bereits die Justizministerkonferenz und der Bundesrat vor. Während die SPD nun einen weiteren Antrag hierzu vorlegte, machte die Fraktion Die Linke "Nägel mit Köpfen" und legte einen konkreten Gesetzesentwurf vor, der das Ziel verfolgt, das Telemediengesetz (TMG) zu ändern. Als Grüne, das könnt Ihr meiner unten stehenden Rede, die wir hier dokumentieren, entnehmen, begrüßen wir die beiden Initiativen. Wir hoffen, dass die Bundesregierung, die dies bereits angekündigt hat, sich nun ebenfalls dem Problem der großen Rechtsunsicherheit bei Betreibern von WLAN-Netzwerken annimmt und behalten uns gleichzeitig vor, im Zuge der nun beginnenden parlamentarischen Beratungen noch einen eigenen konkreten Gesetzesvorschlag zu unterbreiten.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes ist ein grüner Erfolg. Unser Einsatz für einen transparenten Staat und unser Kampf für das IFG haben sich gelohnt: Die geschaffenen voraussetzungslosen Auskunftsrechte werden von den Bürgerinnen und Bürgern immer stärker genutzt. Sie erwarten zu Recht, dass die vielfältigen Möglichkeiten des Internets genutzt werden. Weitere Reformen in Sachen IFG müssen dringend auf den Weg gebracht werden. Insbesondere brauchen wir die Aufnahme eines Informationsgrundrechts in das Grundgesetz, starke Open-Data-Verpflichtungen der Verwaltung und ein neues Informationsfreiheitsgesetz, mit dem verhindert wird, dass Behörden Informationen aufgrund eines zu weitgehenden Verständnisses von Betriebsgeheimnissen zurückhalten. Hierfür sprechen wir Grünen uns seit langem aus. Am 25. Mai 2012 beriet der Deutsche Bundestag in seiner 182. Sitzung über unseren Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes, in dem wir uns für die Aufnahme der Informationsfreiheit als Informationszugangsgrundrecht in Artikel 5 des Grundgesetzes aussprechen.
Am Freitag, den 30. März debattiert der Deutsche Bundestag ein von uns vorgelegtes umfassendes Reformpaket für den Datenschutz, bestehend aus insgesamt drei Initiativen. Ziel ist es, der Bundesregierung die Dringlichkeit des Schutzes von Daten und Informationen der Bürgerinnen und Bürger angesichts der gegenwärtigen massiven Veränderungen in der Datenverarbeitungspraxis ins Gedächtnis zu rufen. Die Passivität und das zum Teil offen zutage tretende Desinteresse der Bundesregierung am Datenschutz zeigt eine bedenkliche Ignoranz gegenüber den Bürgerrechten, gefärdet das hohe Ansehen der Bundesrepublik in Sachen Grundrechtsschutz und stellt ein Armutszeugnis nicht zuletzt für die selbst ernannte Bürgerrechtspartei FDP dar.
Nachdem wir bereits vor längerer Zeit unseren grünen Entwurf eines Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz online diskutiert haben lassen, stellen wir als Grüne Bundestagsfraktion nun einen weiteren Gesetzesentwurf online zur Diskussion, um vor der Einbringung in den Bundestag die Mitarbeit an unserer Initiative zu ermöglichen und Fragen, Kritik und Anregungen aufzunehmen. Unser Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Transparenz und zum Diskriminierungsschutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern („Whistleblowern“) ist ab sofort online diskutierbar. Wir präsentieren unseren Entwurf heute auf zwei Ebenen: Zum einen sind alle Interessierten eingeladen, auf www.gruener-gesetzentwurf.de ihre Fragen, Kritik, Ideen und Anregungen einzubringen. Zum anderen laden wir die juristische Fachwelt ein, auf den Seiten des Fachverlags C.H. Beck, der Beck Community, unter www.community.beck.de unseren Gesetzentwurf einer fundierten juristischen Prüfung zu unterziehen. Wir freuen uns über eine rege Teilnahme.