Heute wurde den Fraktionen im Deutschen Bundestag der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) übersandt. Hierbei handelt es sich bereits um den zweiten Entwurf. Den ersten Entwurf hatte das Bundesinnenministerium nach massiver Kritik zurückgezogen. Auch der neue Entwurf des Bundesinnenministers ist eine herbe Enttäuschung. Die Bundesregierung hält an ihrem Ziel, mühsam erkämpfte Schutzstandards beim Datenschutz zu verwässern, unbeirrt fest. Diese Vorschläge helfen niemandem: Weder den Unternehmen, noch den Bürgerinnen und Bürgern. Für den Grundrechtsschutz im Digitalen sind sie verheerend. Das eigentliche Ziel der EU-Datenschutzreform, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in einer immer durchdigitalisierten Gesellschaft zu stärken, wird von der Bundesregierung gezielt sabotiert.
Die heute in den Raum gestellten Pläne von Kanzleramtsminister Altmaier, für digitale Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen ein einheitliches Bürgerportal schaffen zu wollen, kamen überraschend. Und auch wieder nicht, schließlich ist IT-Gipfel-Zeit und die einzelnen Ministerien überschlagen sich mit immer neuen, meist nicht abgestimmten Vorschlägen. Gemeinsam mit Dieter Janecek, Sprecher für Wirtschaftspolitik der grünen Bundestagsfraktion, hat Konstantin heute die Pläne von Peter Altmaier kritisch hinterfragt.
Heute beginnt der nunmehr 10. nationalen IT-Gipfel der Bundesregierung. Gemeinsam mit Özcan Mutlu hat Konstantin einen kurzen Kommentar verfasst. Der jährliche IT-Gipfel ist kaum mehr als substanzloses Schaulaufen zahlreicher Ministerinnen und Minister, die alle irgendwie mitspielen wollen. Die Digitalpolitik der schwarz-roten Bundesregierung bleibt insgesamt hoch widersprüchlich. Ministerien arbeiten lieber gegen- statt miteinander und blockieren wichtige digitalpolitische Entscheidungen. Statt endlich die Ärmel hochzukrempeln und den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen, stellt man über Jahrzehnte mühsam erkämpfte Prinzipien wie die Datensparsamkeit derzeit offen in Frage und setzt auf unzureichende IT-Sicherheitsstandards statt innovativer Datenschutzkonzepte. Der diesjährige IT-Gipfel trägt den Titel „Lernen und Handeln in der digitalen Welt“. Hier lässt Ministerin Wanka die Länder allein. Die eigenen Hausaufgaben macht man nicht. Eine netzpolitische Kompetenzbündelung ist überfällig. Die Netzpolitik gehört an den Kabinettstisch. Wir brauchen endlich klare netzpolitische Zuständigkeiten und eine Digitalstrategie aus einem Guss statt PR-Gipfel.
Der Ausschuss Ausschuss Digitale Agenda veranstaltet in jedem Halbjahr drei öffentliche Fachgespräche. Das letzte Fachgespräch fand am 19. Oktober zur "Digitalisierung auf kommunaler Ebene und im ländlichen Raum" statt. Am heutigen Mittwoch findet ein öffentliches Fachgespräch „Digitalisierung und Entwicklungszusammenarbeit“ statt. Fünf Sachverständige werden ab 16 Uhr im Sitzungssaal E 200 des Paul-Löbe-Hauses des Bundestags dieses Thema beleuchten. Ein besonderer Fokus der Anhörung soll auf den Potenzialen der Digitalisierung für die Entwicklungszusammenarbeit, den eingesetzten Tools und dem deutschen Engagement im Bereich digitaler Entwicklungszusammenarbeit liegen. Hier findet Ihr alle Infos.
Das Bundeskabinett hat am 3. August 2016 den Entwurf für ein TKG-Änderungsgesetz beschlossen, mit dem im Wesentlichen die Vorgaben der – von uns Grünen immer wieder als lückenhaft kritisierten - EU-Verordnung zur Netzneutralität und zum Roaming umgesetzt werden sollen. Diese ist zwar nicht umsetzungspflichtig, doch werden zahlreiche Kompetenzen (im Wesentlichen Monitoring und Rechtsdurchsetzung) auf die nationalen Aufsichtsbehörden übertragen, während es den Mitgliedsstaaten auferlegt wird, wirksame Sanktionen für Verstöße gegen die Bestimmungen der - häufig unklaren - Verordnung festzulegen. Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung bezieht sich ausschließlich auf diese Sanktionen, geht aus unserer Sicht aber - vor allem aus verbraucherschutzpolitischer Initiative - bei Weitem nicht weit genug. Statt wirksame Sanktionen für Verstöße gegen die Bestimmungen der Verordnung einzuführen, führt der Entwurf der Bundesregierung unzureichende Sanktionen für Verstöße gegen Teilbereiche der Verordnung ein. Ein effektiver Schutz vor dem endgültigen Ausverkauf der Netzneutralität sieht wahrlich anders aus. Einen solchen hat die Bundesregierung immer wieder versprochen und steht hier in der Pflicht. Als Grüne werden wir die Ergebnisse der heutigen Anhörung im Wirtschaftsausschusses aufgreifen und eine eigene Initiative vorlegen, in der wir konkrete Vorschläge für eine effektive Absicherung der Netzneutralität und zur Sicherung und Stärkung der Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher machen.
Die Verbreitung von öffentlichen WLAN ist durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit und die sogenannte Störerhaftung über Jahre behindert worden. Umso spannender wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Störerhaftung erwartet. Die Bewertungen des Urteils gehen durchaus weit auseinander. Aus unserer Sicht hat das Urteil Licht und Schatten. Vor allem wirft es aber zahlreiche neue Fragen auf, zum Beispiel die, wie die rechtlichen Vorgaben des Gerichts konkret umgesetzt werden sollen. Aber auch die Frage, wie die Bundesregierung auf das Urteil reagiert, ist offen. Das ist das Ergebnis und die Antwort auf eine schriftliche Frage, die Konstantin der Bundesregierung zum weiteren Vorgehen in Sachen Störerhaftung nach dem Urteil des EuGH gestellt hat.
Am 26. September 2016 fand die lang erwartete öffentliche Anhörung des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung vorgelegten „BND-Gesetzentwurf“ und eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur zukünftigen Parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste statt. In einem Blogpost hatten wir alle wichtigen Informationen zur Anhörung schon einmal zusammengefasst. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video der Anhörung des Innenausschusses.