Heute ist Clemens Binninger (CDU) als Vorsitzendem des Ausschusses zur Überwachungs-und Geheimdienstaffäre überraschend zurückgetreten. Konstantin hat den Rücktritt kommentiert. Die Benennung Binningers zum Vorsitzenden des Parlamentarischen Kontrollgremiums war von vornherein absurd, die nun angeführten Argumente für den Rücktritt schlicht lächerlich. Es war nicht die Opposition, die Binninger zum Rücktritt bewegte, sondern massiver Druck aus der Fraktionssführung der Union und dem Bundeskanzleramt. Die dringend notwendige Aufklärungsarbeit des größten Überwachungs- und Geheimdienstskandals aller Zeiten durch das Parlament wird durch eine massive Einflussnahme der Bundesregierung auf die Arbeit des Gremiums weiter konterkariert. Der nun erzwungene Rücktritt Binningers ist ein weiterer Baustein eines unwürdigen Spiels der Bundesregierung in Sachen Aufklärung dieses Skandals.
Wir begrüßen das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs ausdrücklich. Es ist eine herbe Niederlage für die Befürworter von anlasslosen Massendatenspeicherungen. Das Urteil ist somit auch eine Ohrfeige für die deutsche Bundesregierung. Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren die zentrale Frage der Bürgerrechtspolitik. Sie stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht. Die Bundesregierung muss sich nun in Brüssel durchsetzen, dass die Vorratsdatenspeicherung dahin kommt, wohin sie gehört: in die Schublade der Geschichte. Sie muss endlich verstehen, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ein untaugliches und unverhältnismäßiges Instrument aus der Mottenkiste der Sicherheitspolitik ist, das zwar Diktatoren und autoritären Regimen gefallen mag, in Rechtsstaaten aber nichts zu suchen hat. Das heutige Urteil muss insgesamt einen Wendepunkt in der Debatte um die Innere Sicherheit darstellen.
Die Grüne Landtagsfraktion NRW hat letzte Woche die Aktion „Der GRÜNE Online- Check: Welche Kommune hat das beste Angebot im Netz?“ durchgeführt. Die 29 Landtagsabgeordneten haben dabei die Websites aller 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen untersucht und die Angebote bewertet. Wir wollten wissen, wie die Stadt- und Gemeindeverwaltungen die Chancen der Digitalisierung nutzen, um ihre Service-Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Unterstützt wurde die Fraktion von Open-Data-Experten. Ein Gastbeitrag von Matthi Bolte.
Gestern wurde bekannt, dass es erneut zu einem Datenklau von 18 Millionen E-Mail-Adressen und den dazugehörigen Passwörtern gekommen ist. Betroffen sind offenbar alle großen deutschen Anbieter und mehrere Millionen Bundesbürger. Zudem würden manche der Daten für alle aktuelle Angriffe missbraucht werden. Innerhalb weniger Monate erleben wir nun schon den zweiten Diebstahl digitaler Identitäten in einem massiven Ausmaß. Nach dem letzten Skandal hatten wir die Bundesregierung aufgefordert, die Aufklärung entschlossen anzugehen und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Geschehen ist nichts.
Webseiten, die wie ehemals kino.to, nachweislich überwiegend illegale Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material verbreiten, dürfen laut einem gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zukünftig nach richterlicher Anordnung gesperrt werden. Internet-Provider können demnach unter bestimmten Bedingungen verpflichtet werden, vergleichbare illegale Webseiten zu sperren. Das Urteil hat heute für teils höchst unterschiedliche Interpretationen gesorgt. Während die einen das Urteil und die in ihm eingezogenen Hürden begrüßen, warnen andere mit Blick auf das Urteil vor einer drohenden flächendeckenden Einführung von Netzsperren. In seinem Beitrag zeichnet Konstantin noch einmal die seit langem geführte Diskussion um die Sinnhaftigkeit, die Effektivität und mögliche kontraproduktive Wirkungen von Netzsperren nach und ordnet das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs vor diesem Hintergrund ein.